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Frage zur Notwendigkeit der Lastschriftbestätigung bei Kontoeröffnung

Frage zur Notwendigkeit der Lastschriftbestätigung bei Kontoeröffnung

Anonymer PosterRussin (Gast) am 07.02.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,würde gerne ein Tagesgeld/Festgeld Konto bei Ihnen eröffnen. Aber warum soll man ein Lastschriftverfahren bestätigen? Ich kann selber durch einen Dauerauftrag von meinem Girokonto das bestimmen.

Star der CommunitySpooky78 am 07.02.2024

Diese Frage sollte besser direkt an den Kundenservice der Bank (https://www.vwfs.de/kontakt/kontaktformular-geldanlage-sparen.html) gerichtet werden. Allerdings weist die Bank in ihren FAQs (https://www.vwfs.de/geldanlage-sparen/tagesgeldkonto.html#faq) darauf hin, dass man bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos quasi "prophylaktisch" ein SEPA-Mandat verlangt, für den Fall, dass man zukünftig eine Sparrate im Online-Banking hinterlegen möchte, was ohne ein solches Mandat nicht möglich wäre.

Bei einer Festgeldanlage zieht die Bank hingegen - vermutlich in Ermangelung eines obligatorischen hauseigenen Tages- oder Verrechnungskontos, wie es bei vielen anderen Banken üblich ist - den Anlagebetrag direkt vom hinterlegten Referenzkonto ein, wofür ebenfalls ein Lastschriftmandat benötigt wird (https://www.vwfs.de/geldanlage-sparen/festgeld.html#faq).

Besonders engagiertes MitgliedUli am 07.02.2024

@Spooky78,
eine Lastschrift kann jeder innerhalb von 8 Wochen widerrufen.
Liegt das Geld diese 8 Wochen unverzinst auf dem hauseigenen Konto bei der VW Bank.
Mit einem Widerruf "muss" eigentlich eine Bank rechnen, oder sehe ich das falsch?

Star der CommunitySpooky78 am 07.02.2024

@ Fred: Ich verstehe die Frage nicht. Für die TG/FG-Verträge besteht ja auch eine 14-tägige Widerrufsfrist. Trotzdem wird das Geld i.d.R. schon vorher angelegt. Im Falle eines Widerrufs erfolgt dann halt die Rückabwicklung.