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Unterschiede zwischen Lastschriftwiderruf und Vertragswiderruf bei Geldanlagen

Unterschiede zwischen Lastschriftwiderruf und Vertragswiderruf bei Geldanlagen

Registriertes Community-MitgliedHowicknick am 07.02.2024

@Fred @ Spooky78:

Man muss unterscheiden, welche Wirkung ein Widerruf hat.

Wenn man eine Lastschrift "widerruft" (also der Belastung des Kontos bei der Hausbank widerspricht), so bucht die Hausbank den belasteten Betrag zwar zurück. Diente die Lastschrift aber der Erfüllung eines wirksamen Vertrages (hier: über die Geldanlage), so bleibt man gegenüber der Anlagebank verpflichtet, den angelegten Betrag zur Verfügung zu stellen. Man macht sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig, wenn man einer Lastschrift widerspricht, der man zuvor zugestimmt hat.

Im Gegensatz dazu bewirkt der Widerruf der eigenen Vertragserklärung (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) innerhalb der genannten 14-Tage-Frist, dass ein Anlagevertrag (z. B. über Festgeld) gar nicht zustande kommt. Nur in diesem Fall ist eine Rückabwicklung vorzunehmen, nicht aber im Fall des Widerspruchs gegen eine - rechtmäßige -Lastschriftbuchung.

Star der CommunitySpooky78 am 07.02.2024

Die unterschiedlichen Auswirkungen der verschiedenen Widerrufsmöglichkeiten waren mir schon bewusst. Freds Frage ging aber offenbar eher in die Richtung, wie die Bank damit umgeht. So wie ich das sehe, legt die Bank das Geld auf jeden Fall unmittelbar an, da sie im Falle der Lastschrift - wie beschrieben - einen wirksamen Vertrag hat, auf den sie sich berufen kann und im Falle des Widerrufs im Rahmen von Fernabsatzgeschäften i.d.R. eine Klausel in die Vertragsbedingungen stehen hat, wonach der Kunde eventuell anfallende Kosten tragen muss, wenn die Bank wunschgemäß bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und man es sich dann doch noch anders überlegt. In der Praxis wurde ich in solchen Fällen aber bislang noch nie zur Kasse gebeten.