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Probleme bei der Einrichtung des Freistellungsauftrags online.

Probleme bei der Einrichtung des Freistellungsauftrags online.

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 15.01.2024

@Jojo

Also ist mein Gedankengang richtig...? Im "Rentnerfall"...

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 15.01.2024

@Atzerix
Ich meinte schon den "Normalfall", also immer 26,375 % und evtl. diesen Nonsens Kirchensteuersatz. Sagen wir der Zinsertrag ist genau 1000€. Ich zahl 263,75€ Steuern und erhalte sie bei der Steuererklärung zurück. Oder ich hab einen FSA gestellt und bekomme die vollen 1000€. So oder so, das Ergebnis (Zeit außer Acht gelassen) ist das gleiche, also gespart wird da nix.

Besonders engagiertes MitgliedAtzerix am 15.01.2024

@Jojo

Aber diese 1k / 2k € werden ja dann nicht mit 25%+Soli versteuert. Der Rest der Zinsen in der Steuererklärung hat ja dann bestenfalls einen niedrigeren Steuersatz (Rentner). Oder ist das ein Denkfehler von mir...?

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 15.01.2024

Naja, macht vielleicht so 2 Kästen Bier aus, wenn man freistellt. :-D Man könnte zwecks Übersicht auch nur einen bei 1 Bank einreichen, bei der die meisten Zinsen anfallen, selbst wenns keine 1000/2000 Euro sein sollten. Bei z.b 700 Euro würde man (bis zur Steuererklärung) nur 300 "verfallen" lassen. Ansonsten wird das oft falsch verstanden...es kommt dann so rüber, als ob man Steuern spart, wenn man einen Freistellungsantrag stellt.

Anonymer PosterBernd (Gast) am 15.01.2024

@Stefan
Ich gebe dir vollkommen Recht,aber wenn man viele Banken hat,hilft bei mir immer Excel ;)

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 12.01.2024

@VWBankHasser: Bitte mal die Sprache etwas entschärfen, auch wenn ich deinen Ärger natürlich verstehe. Vielleicht wichtig zu wissen: Freistellungsaufträge nehmen die Besteuerung bzw. Nichtbesteuerung nur zeitlich vorweg, sie ändern nichts an der Höhe der Steuer. Heißt für dich: Die jetzt von der VW Bank abgeführten Steuern werden dir im Zuge der Steuererklärung 2024 ohnehin wieder gutgeschrieben. Das einzige, worüber man sich streiten kann, sind die ggf. anfallenden Zinsverluste, weil der Steuerbetrag nicht mehr mitverzinst wird, aber das sind aus meiner Sicht bei 1.000 € Freibetrag schon auch eher überschaubare Beträge. Daher: Immer mit der Ruhe! Ich persönlich stelle gar keine Freistellungsaufträge mehr, weil man da bei mehreren Konten schnell mal die Übersicht verliert.

Registriertes Community-MitgliedAlexander2 am 12.01.2024

Tagesgeldkonto eröffnet und auf deren Seite steht eindeutig man könne den Freistellungsauftrag online einrichten und bearbeiten. Bei mir kommt jedes Mal meine Steuer Id wird bereits verwendet obwohl ich noch nie etwas mit VW zutun hatte…Also muss man die XXX per Post oder Mail einreichen wo sich seit Wochen keine Sau meldet und mir fleissig Abgaben abgezogen werden, ganz tolle Nummer…