
Ich habe eine Echtzeitüberweisung an mein neu eingerichtetes Tagesgeld Konto bei der Wüstenrot gemacht und das Geld wurde eben nicht in Echtzeit gutgeschrieben. Und sogar eine normale Überweisung ist nach mehr als 24 Stunden noch nicht als saldo gutgeschrieben. Das ist ärgerlich. Wo kann ich mich hinwenden? Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Mehrere Überweisungen (keine Echtzeit) ex VoBa um 08.15 Uhr am 29.08. sind bei Leaseplan, Suresse und Openbank am gleichen Tag gut geschrieben worden. Bei WR war die Überweisung erst am nächsten Tag gebucht worden, allerdings Valuta zum 29.08.
Generell (also nicht nur bei Wüstenrot, sondern ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Annnnetttte: Ich hatte am 14.08.2024 um 19:42 Uhr einen höheren Betrag per Echtzeitüberweisung auf das WR Tagesgeldkonto getätigt. Der Betrag wurde am 16.08.2024 in der Buchungsübersicht angezeigt. Die Wertstellung war erst am 15.08.2024, also erst einen Tag nach der Echtzeitüberweisung und somit genau so schnell wie bei einer normalen Überweisung. Das finde ich nun auch etwas ärgerlich.Bei anderen Banken wird die Wettstellung der Gutschrift in Echtzeit durchgeführt, bei WR erst einen Tag später
@ Annnnetttte: Im Forum von Finanztipp steht, dass das Wüstenrot Tagesgeldkonto keine Echtzeitüberweisungen unterstützt.
@ W FDass Wüstenrot keine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Es ist schon sehr unterhaltsam, wie lange hier schon an der sogenannten „Echtzeitüberweisung“ zu der Wüstenrot Bausparkasse diskutiert, geschrieben, gerätselt wird.
Nur:
Das hat mit der Echtzeitüberweisung im Sinne der EU-Verordnung Nr. 260/2012, zuletzt geändert durch die EU-Verordnung 2024/886 vom 19.3.2024 siehe hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400886 nichts zu tun.
Danach ist eine "Echtzeitüberweisung eine Überweisung, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird" (Artikel 2, Buchstabe a) Nr. 1a.). Das ist die einzig gültige Legaldefinition von Echtzeitüberweisung.
"Bei der Ausführung von Echtzeitüberweisungen macht der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags für eine Echtzeitüberweisung von dem Zahlungsdienstleister des Zahlers den Betrag des Zahlungsvorgangs auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers in der Währung verfügbar, auf die das Konto des Zahlungsempfängers lautet, und bestätigt dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Ausführung des Zahlungsvorgangs" (Artikel 5a) Abs. Buchstabe c)).
Diese Verordnung tritt zwar verbindlich erst 2025 in Kraft, enthält aber auch die schon bisher geltenden Definitionen von „Echtzeitüberweisung“ - nur dass die Zahlungsdienstleister derzeit diese freiwillig/gegen gesonderte Gebühr anbieten können, mit dem in Krafttreten dann zwingend und ohne Zusatzentgelt.
Von daher sind alle Anmerkungen, die ich hier lese (z.B. nur an Banktagen, nur zu üblichen Geschäftszeiten etc. pp.) nicht nachvollziehbar, weil unrichtig.
Im übrigen ist die Oldenburgische Landesbank, auf deren Konten die eingezahlten Gelder landen, bereits seit dem 25.3.2019 Teilnehmer am Echtzeitverfahren, siehe Liste hier: https://www.europeanpaymentscouncil.eu/sites/default/files/participants_export/sct_inst/sct_inst.pdf?v=1723156224
@Anton
Es mag ja sein, dass die Definition des Begriffes „Echtzeitüberweisung“ in meinem Beispiel nicht ganz richtig ist. Sorry dafür!
Aber ich glaube es ging weiter oben eher um die Frage, ob sich eine Überweisung mit taggleicher Wertstellung (empfängerseitig) überhaupt realisieren lässt.
Grüße
"Echtzeitüberweisung" ist halt in dem Fall nur ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!