
@Sternchen
Ich gehe auch davon aus, dass man sich das Ende der 12-Monats-Frist beim Tagesgeld der Wüstenrot Bausparkasse AG in Bezug auf die Sonderzinsaktion (3,75%) selbst ab dem Antragsdatum ausrechnen muss. Ggf. zählt auch das Datum des Bestätigungsschreibens von Wüstenrot. Da dieses bei mir aber dasselbe Datum hatte, macht das somit keinen Unterschied.
Es ist auf jeden Fall ärgerlich, dass man das nicht irgendwie offiziell mitgeteilt bekommen hat bzw. irgendwo im Online-Banking ablesen kann. Man kann aber im Online-Banking unter "Kontodetails" den aktuellen Zinssatz ablesen, der vermutlich auch tagesaktuell angepasst wird. Wenn man also den Zins von 3,75% bis zum letzten Tag nutzen will, kann man zum Ende des Aktionszeitraums täglich beobachten, wann die Zinsänderung erfolgt, und das Geld dann abziehen und zu besseren Konditionen anderweitig anlegen.
Ich halte es aber auch nicht für unwahrscheinlich, dass die Wüstenrot Bausparkasse AG den Zins dann nicht sofort für uns alle auf den Standardzins von zz. 1,25% senkt, sondern vielleicht noch einen besseren Folgezins anbietet, damit das ganze Geld nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums dort abfließt. Das ist aber nur Spekulation. Was wirklich passiert, werden wir erst im Juli sehen.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen, @Sternchen
ich denke, man kann davon ausgehen, dass es sich so verhält wie von uns vermutet.
Im „ Preisverzeichnis Einlagenprodukte
der Wüstenrot Bausparkasse AG
ohne Bauspareinlagen“ liest man:
Sonderzinssatz
für Wüstenrot-Neukunden für Guthaben bis zu 50.000 EUR (garantiert für 12 Monate) 3,75% p.a.
„garantiert für 12 Monate“ ist hier der entscheidende Punkt. Anderenfalls hätte Wüstenrot statt der „12 Monate“ hier ein festes Enddatum angegeben.
Natürlich könnte man auch in Kornwestheim telefonisch nachfragen, um jegliche Zweifel auszuräumen.
Grüße
Danke Hans-Jürgen. Das hatte ich auch so in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!