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Ungewöhnliche Nachweisanforderung bei Advanzia Bank in Luxemburg

Ungewöhnliche Nachweisanforderung bei Advanzia Bank in Luxemburg

Anonymer PosterAdvanzia-Neukunde (Gast) am 03.11.2022

Habe bei Tagesgeldbanken in F, NL und S verzinslich gelagert, erstmals vor ein Paar Tagen in LU be der Advanzia. Nach Einrichtungsprozedur und Eröffnung des Kontos habe ich vom sogen. Verbindungskonto (mein in D seit sechzig Jahren bestehendes Girokonto) einen Betrag überwiesen und erhielt eine Mail, dass der Betrag eingegangen ist. Eine Stunde später erhielt ich eine Mail mit der Aufforderung, nachzuwesen woher ich den Betrag habe. Am besen solle ich die Herkunft durch Belegzusendung nachweisen. Das gibt es nicht in F, NL oder S und schon gar nicht in D.

Registriertes Community-MitgliedReimo am 19.11.2022

Und, konntest Du es nachweisen? Ich z. B. könnte es nicht ohne weiteres. Habe mein Kapital über zig Jahre aus meinen Arbeits-, Miet- und Kapitaleinkünften angespart. Wie soll man das nachträglich nachvollziehbar aufdröseln? Und wer hebt schon Kontoauszüge über Jahrzehnte auf? Das verlangt ja nicht mal der deutsche Fiskus.

Interessant ist jetzt, was passiert, wenn man es nicht nachweist bzw. nicht mehr nachweisen kann. Wird das Geld zurück überwiesen (was ärgerlich, aber unproblematisch wäre) oder wird es nach Luxemburger Recht als der Geldwäsche verdächtig eingefroren (was der GAU wäre)? Vielen Dank für die Warnung. Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest wie es nun weiter geht.

Registriertes Community-MitgliedWolfgang4 am 11.04.2023

zum Thema Advanzia/Herkunftsnachweis

hatte diese Rückfrage mehrfach, seit Jahren.
Antwort: Anderweitig fällig gewordene Festgelder aus Ersparnissen jahrzehntelanger
Berufstätigkeit.

hat immer geklappt !
wb

Besonders engagiertes MitgliedUli am 12.06.2023

Es geht da immer nur um die letzte aktuelle Herkunft, nicht wie sich das im Laufe der Zeit entwickelt hat.

Die Renault-Bank stellt ebenfalls die Frage, verlangt keinen Nachweis. Ich könnte mir vorstellen das Stichprobeweise ein Nachweis erbracht werden muss.

Da geht es um das Geldwäschegesetz.
Finde ich legitim und würde es nie als eine negative Erfahrung ansehen.