
Ich spiele aktuell auch mit dem Gedanken, ein Tagesgeldkonto bei der Bank 11 zu eröffnen, um eine höhere Summe mittelfristig flexibel zu parken.
Bei den Bedingungen zum Tagesgeldkonto stoße ich allerdings auf folgende Formulierung:
"Bei Kontoauflösung
werden Zinsen bis zum Auflösungszeitpunkt berechnet und dem Konto gutgeschrieben. Der Zinssatz ist variabel. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
ändern"
Dass die Bank grundsätzlich den Zinssatz jederzeit ändern kann, sofern sie nicht etwa für einen bestimmten Aktionszeitraum einen bestimmten Zinssatz garantiert, ist mir klar. Skeptisch stimmt mich jedoch, dass insbesondere im Kontext der Kontoauflösung auf den variablen Zinssatz verwiesen wird.
Es wäre vermutlich nicht rechtens, aber für mich wirkt dies wie ein Versuch, bei unterjähriger Kündigung den variablen Zinssatz idealerweise rückwirkend nach unten anzupassen, um die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Zinsen einzubehalten bzw. in möglichst niedriger Höhe auszuzahlen.
Hat zufällig jemand Erfahrungen mit einer Kündigung des Tagesgeldkontos bei der Bank 11 gemacht? Wurden die bis dahin angefallenen Zinsen korrekt ausgezahlt und wie lange dauerte die Zinsauszahlung vom Zeitpunkt der Kontoschließung bis zur Überweisung auf das Referenzkonto?
Eine rückwirkende, individuelle Zinssenkung bei Kündigung des TG-Kontos gibt es nicht - weder bei der B11, noch bei einer anderen mir bekannten Bank. Das wäre aus meiner Sicht auch unrechtmäßig (vgl. § 242 BGB). Dass die Hinweise auf die Kontoauflösung und den variablen Zinssatz in den Geschäftsbedingungen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehen, ist m.E. reiner Zufall. Es kann zwar natürlich passieren, dass die Bank im Zeitraum von der Beantragung der Kontoauflösung bis zu deren endgültiger Umsetzung den Zinssatz senkt, z.B. wenn man im Oktober die Kontoschließung zum Jahresende beantragt, aber diese Senkung gilt dann für alle Kunden und nicht nur die, die ihre Kontoschließung beantragt haben. Bei den Flex-Geldern der B11 gibt es für diesen Fall übrigens ein Sonderkündigungsrecht.
Zu den Zeiträumen der Auszahlung bei Kontoschließung kann ich leider nichts sagen, weil ich dort bislang noch kein Konto gekündigt habe.
Ich bin schon länger bei Bank 11 mit Tagesgeld ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Spooky78 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider wird es mit der Kontoeröffnung wohl trotzdem nichts. Im Anmeldeprozess möchte man nämlich im Schritt 5/6 eine Schufa-Abfrage starten. Dort heißt es:
"Bei einem Klick auf „Weiter“ erfolgt Ihre Bonitätsprüfung für diesen Vertrag."
Soweit ich weiß, ist dies weder in den AGB noch in den Sonderbedingungen für das Tagesgeldkonto vermerkt und wirkt damit auf mich einfach unseriös. Ich sehe es zudem auch ehrlicherweise nicht ein, für ein Tagesgeldkonto eine Schufa-Abfrage zu legitimieren.
@ Canibu: Ich habe den Kontoeröffnungsprozess für das Tagesgeld der Bank11 gerade selbst noch einmal durchlaufen und kann die Aussage zur angeblichen Schufa-Abfrage nicht bestätigen. Auch im entsprechenden Erklärvideo (https://www.youtube.com/watch?v=9jg81KSqs80) kommt dieser Punkt nicht vor. Hier muss m.E. eine Verwechslung vorliegen.
@Spooky: Im Erklärvideo kommt nichts davon vor, das stimmt. Auch in in den AGB und den Sonderbedingungen für das Tagesgeld habe ich nichts dergleichen lesen können. Ich bleibe aber dabei, dass im Anmeldeprozess in Schritt 5/6 der Hinweis zur Bonitätsprüfung enthalten ist. Das Wort "Schufa" kommt dort zugegebenermaßen nicht vor, aber auf was soll sich denn diese Bonitätsprüfung sonst beziehen. Könnte man hier Screenshots einfügen, würde ich dies tun, um zu zeigen, dass es sich nicht um einen Irrtum handelt.
@Canibu,wenn Du bereit bist ein Screenshot ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Canibu, @Spooky:
Wörtlich heißt es auf Seite 5/6 der Antragsstrecke:
"Hinweise und Erklärungen
Auf dieser Seite erhalten Sie den sogenannten Informationsbogen für den Einleger und Hinweise zum Datenschutz. Bei einem Klick auf „Weiter“ erfolgt Ihre Bonitätsprüfung für diesen Vertrag. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung außerdem eine E-Mail mit den vorvertraglichen Informationen."
Es ist dort also von einer "Bonitätsprüfung" die Rede - unter Zuhilfenahme welcher Mittel auch immer diese Prüfung
durchgeführt wird. Das kann die Schufa sein, möglicherweise auch eine andere Auskunftsquelle.
Unter dem Button "Bank11 Starterpaket Tagesgeldkonto" auf dieser Seite kann man ein PDF herunterladen, in dem unter dem Punkt "Informationen zur Datenverarbeitung der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH für „natürliche Personen“" sehr allgemein darüber informiert wird, dass "z. B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten" ermittelt werden können - das jedoch ohne konkreten Bezug zum Tagesgeldkonto.
@Spooky
Dass die Bank bei einer Girokonto Eröffnung eine Schufa-Abfrage möchte ist absolut normal und legitim. Hier handelt es sich jedoch um ein alleiniges Tagesgeldkonto. Einer Schufa-Abfrage für ein reines Tagesgeldkonto spricht entgegen, dass für mich nicht transparent ist, ob und in welcher Form die Abfrage durch die Bank erfolgt und welchen Einfluss diese Abfrage auf meinen Schufa-Score hat. Trotzdem die Berechnungsformel nicht öffentlich ist, hätte eine Vielzahl an Girokonten mit hoher Wahrscheinlichkeit beispielsweise durchaus einen Negativeffekt auf den Schufa-Score.
Wer garantiert mir denn, dass die Bank 11 in ihrer Anfrage spezifiziert, dass es sich bei dem zu eröffnenden Konto um ein reines Tagesgeldkonto handelt und die Abfrage keinen Negativeffekt auf meinen Score hat?
Dieses Risiko bin ich schlichtweg nicht bereit einzugehen, nur weil die Bank gerne vorab Daten für ein hypothetisches späteres Girokonto oder eine etwaige weitere Geschäftsbeziehung abfragen möchte, die sie für das zu eröffnende Tagesgeldkonto schlichtweg nicht benötigt.
Die von dir erwähnte VR Bank Niederbayern-Oberpfalz ist da tatsächlich das passende Vergleichsbeispiel: Dort konnte und/oder wollte man mir vergangenes Jahr trotz mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Anfrage eben nicht schriftlich garantieren, dass die Option Schufa-Abfrage erst gezogen wird, wenn jemand auch ein Girokonto eröffnet und sonst auf Eis liegt. Aus genau diesem Grund kam es auch dort letztendlich nicht zur Kontoeröffnung.
Auf der Suche nach Alternativen bin ich im Übrigen bei der GEFA-Bank auf dieselbe Problematik mit fast exakt gleicher Formulierung und an gleicher Stelle im Anmeldeprozess gestoßen. Schade! Offensichtlich wird diese Einwilligung offensichtlich auch bei reinen Tagesgeldkonten immer mehr Usus und dünnt meine Alternativen extrem aus.
@ Canibu: Der letzte Post war zwar vermutlich an ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Es reicht mir jetzt, dass jeder, der hier über eine negative Erfahrung mit der Bank 11 berichtet, eines Besseren belehrt werden soll, und dass immer neue Argumente vorgebracht werden, um die Geschäftspolitik dieser Bank in ein positives Licht zu rücken.
Ich veabschiede mich hiermit aus diesem - mMn von Spooky78 dominierten - Forum.
Schade Flora, dass Du gehst. Du nutzt Dein demokratisches Grundrecht auf Meinungsfreit. Dein Gegenüber auch.Manchmal lässt sich ein Gesprächspartner mit Argumenten überzeugen. Manchmal nicht. Das kann einen ärgern, oder man akzeptiert die Meinung des anderen ( und denkt nochmal situativ darüber nach ). Jeder hat für seine Meinung seine eigenen - ihm zustehenden - Argumente. Ist nicht die Pluralität der Meinungsvielfalt wunderbar und die Grundlage jeder Foren? Ich z.B. bin ein Fan der Varengold-Bank und hol mir dafür regelmäßig ne blutige Nase, gleichwohl ändert das nichts an meiner Einstellung und.. ich bleibe ;)Überleg Dir dein Gehen nochmal. Viele Grüßechief