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Abfrage Zinseinkünfte und abgeführte Steuern bei BBVA

Abfrage Zinseinkünfte und abgeführte Steuern bei BBVA

Registriertes Community-Mitglied55510081 am 19.01.2026

Ggf kann jemand weiterhelfen? Wo kann ich in BBVA meine summierten Zinseinnahmen und abgeführten Steuern in 2025 abfragen? Die Steuerbescheinigung kommt vermutlich erst ab März oder noch später? Danke.

Registriertes Community-MitgliedStefan am 19.01.2026

Man kann online die Summe der Nettozinsen sehen. Der AKTUELLE Wert zeigt die Summe der Nettozinsen vom Juli bis einschl. Dezember 2025 an.

Wenn Du in 2025 keine Freistellung gehabt hast, kann man sich dann sehr simpel den Bruttobetrag ausrechnen.
Ist letztlich dann nur eine Zahl, durch die Du Deinen o.g. Nettozins teilen musst. Der Wert des Divisors ist aber abhängig davon, ob Du Kirchensteuer bezahlst und wenn ja, in welchen Bundesland, oder nicht.
Nur als Zusatzinfo: Abzug Soli nicht vergessen ;-)

Ansonsten kannst Du auch einfach in die monatliche zur Verfügung gestellte "Abrechnung des Girokontos" reinschauen und die einzelnen Werte addieren.

Da ich z.B. keine Kirchensteuer bezahle und 2025 keinen Freistellungsauftrag bei der BBVA gehabt habe hat es nur wenige Sekunden gedauert aus dem online zu sehenden Gesamt-Nettozinsbetrag die Bruttozinsen zu berechnen und somit am Ende meine Gesamtabzüge zu sehen.
In meinem Fall muss ich somit die derzeit aktuelle Summe der Zinsen nur durch 0,73625 teilen und habe dann den Bruttobetrag.

Dieser Post wurde am 19.01.2026 um 14:35 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedDoEn am 19.01.2026

Bei mir wurden die Zinsen für 12/2025 erst am 05.01.26 gebucht, damit zählen diese doch nicht mehr zu 2025?
Nur Zinsen mit Buchung / Wertstellung bis einschl. 31.12.2025 gehören in die Steuererklärung für 2025.
So wurde es mir zumindest bei der Leaseplan-Bank erklärt, die auch erst im Januar verbuchen.

Registriertes Community-MitgliedStefan am 19.01.2026

Offensichtlich gibt es da unterschiedliche ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 19.01.2026 um 17:26 Uhr geändert.
Registriertes Community-Mitglied55510081 am 19.01.2026

Kann mir bitte jemand den Weg erklären, wie ich in BBVA zu den gesuchten Werten komme? Ich bin sowohl die App als auch die PC-Lösung recht unübersichtlich. Z.B. Freistellungsaufträge finde ich in der App gar nicht. Danke.

Ggf kann ich mit §11 EStG weiterhelfen: regelmäßige Zahlungen bzw. Einnahmen (binnen 10 Tagen)gelten als in dem Kalenderjahr zugeflossen zu dem sie wirtschaftlich gehören, somit zählen Zinsen bis zum 10.01.26 noch zu Kalenderjahr 2025

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 19.01.2026

@55510081:
Von der BBVA erhalte ich monatlich die sogenannte "Abrechnung des Girokontos" als pdf im Postfach. Dort sind die Guthabenzisen sowie die abgeführten Steuern aufgelistet. Wenn man diese Werte addiert, kommt man zu den von Dir gewünschten Summen.
Der Punkt "Freistellungauftrag" gab/gibt es meines Wissens nach nur im PC-Banking.

Registriertes Community-MitgliedStefan am 19.01.2026

@55510081:
anloggen über einen Browser. Dann
"Mein Profil"
(links auf dem Bildschirm, dritte von unten) anklicken und dann
"Steuerdaten"
auswählen. Dann kann man den Freibetrag beantragen.

Bzgl. Zinsen die bis zum 10.01. eines neuen Jahres noch zum Vorjahr gehören ...stimmt offensichtlich nicht sooo ganz.

Wie ich schon geschrieben habe, habe ich bei der Fordmoney Bank Festgeld angelegt (für mehrere Jahre, als die Zinsen noch deutlich höher als 3% waren und das für mehrere Jahre).

Bei der Fordmoney Bank kann man auswählen, wann Zinszahlungen (monatlich oder jährlich) für das Festgeld erfolgen und wohin sie gebucht werden sollen (zum Festgeld hinzu, auf das dortige TG oder automatisch aufs Referenzkonto überweisen).
Da ich mehrere Festgelder bei der Ford Bank angelegt habe mit monatlicher Zinszahlung werden diese immer am Tag der Kontoeröffnung im Monat gutgeschrieben.
Habe tatsächlich 2 Festgelder die Anfang eines Monats eröffnet wurden (der erste und der zweite eines Monats) und bekomme daher jeweils an diesen Tagen Zinsen.
Die Abzüge die direkt am 01.01. und 02.01. bei diesen zwei Festgeldern gemacht wurden, sind am nächsten Tag direkt wieder zurück gekommen, als ich die Freistellung dort beantragt habe ... und der 01.01 und 02.01. sind weniger als 10 Tage. :)

Dieser Post wurde am 19.01.2026 um 19:14 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedHumvee3887 am 25.03.2026

Es kommt auf das Wertstellungsdatum an. Dieses ist ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!