Prüfe das nochmal,. Bei mir steht zwar auch unter Datum der 05.01.26, wenn man sich die Details der Buchung aber mal anschaut (auf die drei Punkte rechts neben Saldo klicken) steht eindeutig Valuta (also Wertstellungsdatum) der 01.01.2026.
Ja, hast recht.
In der App-Version sieht man Valuta ja gar nicht, sondern nur das Buchungsdatum, was ich eigentlich meinte.
Das Wertstellungsdatum der Zinsen war bisher bei ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Am 26.01.2026 kam eine "Entgeltaufstellung" für 2025. Neben sämtlichen Kosten von in Summe 0,00 Euro sind darin auch die im Jahr 2025 gezahlten Guthabenzinsen monatsweise aufgeführt. Der letzte aufgeführte Zinsmonat ist der November. Mit Wertstellung 01.01.2026 für den Dezemberzins erscheint das auch zunächst logisch. Zumindest wenn in einem Jahr der Dezember 2025 in der Aufstellung für 2026 aufgeführt wird ... Allerdings ist diese Zinszahlung vom 01.01.2026 auch nicht vom Freistellungsauftrag 2026 abgezogen worden ...
Habt ihr schon die Jahressteuerbescheinigung der BBVA bekommen? Ich kann sie in meinem Online-Postfach nicht finden bisher....
@Annika
Ich verweise auf folgenden Link:
https://www.kritische-anleger.de/bbva/girokonto/steuerbescheinung-der-bbva-soll-ende-maerz-2026-verfuegbar-sein/#Beitrag_33357
Bisher ist noch keine Zinszahlung für den Juli ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Peterpeter: Für BBVA war anscheinend vorhersehbar, dass sich Zinszahlung für Juli verzögert und der Kunden"service" mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden würde. Daher hat sie am gestrigen 03.08.20026 dieses Statement per Mail (und in der App?) präventiv versandt:
"Hallo Vorname,
bei BBVA erhältst du deine Zinsgutschrift in den ersten Geschäftstagen eines Monats direkt auf dein Girokonto. Durch Feiertage, Wochenenden oder Systemaktualisierungen kann sich der Zeitpunkt der Gutschrift monatlich unterscheiden.
Für dich ändert sich nichts: Eine eventuelle Verzögerung betrifft ausschließlich den Auszahlungszeitpunkt. Du erhältst deine vertraglich vereinbarten Zinsen. Das Wertstellungsdatum ist immer der erste Tag des Monats. Dir geht dadurch kein Zinstag verloren!"
-> Ärgerlich für diejenigen, die ggf. einen größeren Zinsertrag "termingerecht" für andere Kosten, Investitionen fest eingeplant hatten. Unerheblich für diejenigen, die sich die Extravaganzen dieser Bank nicht länger gefallen und dort nur noch Minimalbeträge verwalten lassen.
@Peterpeter:
Kann ich bestätigen. Die BBVA kämpft intern bestimmt noch mit ihren neuen Folgekonditionen für die Zeit ab dem 01.08.2026.
Den Themenbereich "Verzinsung" in der mobilen App hat die Bank diesbezüglich ja auch schon komplett umgebaut (Stichwort: Zinssatz Prognose, Zinsbonus für neues Geld, Saldoverlauf)
Der ganze Quatsch mit den verkomplizierten Bedingungen und Berechnungen hat bestimmt so viel Personalkapazitäten gebunden, dass sich jetzt keiner mehr um den Zinslauf für den abgelaufenen Vormonat kümmern kann.
Wie sehr freue ich mich auf meinen persönlichen BBVA-Nachfolger bei der Bank of Scotland. 3,00% für 12 Monate bis max. 50.000 EUR - Punkt.
Grüße
Matteo
@ Matteo
"Der ganze Quatsch mit den verkomplizierten Bedingungen und Berechnungen hat bestimmt so viel Personalkapazitäten gebunden, dass sich jetzt keiner mehr um den Zinslauf für den abgelaufenen Vormonat kümmern kann."
Oh ja, ich hatte heute einen sehr "abenteuerlichen" Tag mit der BBVA (Telefonate und Nachrichten über die Postbox). Von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr war ich bis auf kurze Verschnaufpausen durch ständig neue und andere Anforderungen in Beschlag genommen.
Im Grunde bin ich sehr geduldig, habe viel Verständnis, doch am späten Nachmittag nach der x-ten neuen Forderung eines weiteren Dokumentes zur "Erlangung" von 0,5 % mehr Zinsen für das Girokonto durch "Umzug" meiner Rente auf das BBVA Girokonto, reichte es mir und ich schrieb eine "Warum?" Nachricht an den "Manager" in der Nachrichtenbox.
Einfach nur Wahnsinn, Wahnsinn, Wahnsinn!
Gerade habe ich nachgezählt:
11 Nachrichten über die Nachrichtenbox; 6 verschiedene zugesandte Dokumente als PDF-Datei. 2 Telefonate.
Schade, eigentlich hätte ich meine "Warum?" Text gerne hierher kopiert. Leider ist ein Kopieren nicht möglich.
Habe jetzt einen Screenshot gemacht.
Ob ich Nerven habe es abzutippen, weiß ich nicht!
Das Verrückte ist:Die Bank sieht ja in meinem ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Meine "Warum?" Nachricht an die BBVA (Nachricht Nummer 10 über die Nachrichten-Box heute):
"Liebes Team,
darf ich fragen, warum Sie es Ihren Kunden - mir - so schwer machen?
Warum können Ihre Mitarbeiter (R. und A.) mit denen ich heute bereits telefoniert habe nicht klar sagen, welche Dokumente genau erforderlich sind?
Mehr oder weniger bin uch seit heute Morgen damit beschäftigt - telefonisch und per Nachrichten - Ihren Bitten nachzukommen.
Warum können Ihre Mitarbeiter und auch hier - Ihr Manager - nicht klar und verständlich sagen/schreiben, was genau Sie benötigen?
Besser noch wäre es, wenn Sie auf Ihrer Webseite erklären, welche Dokumente die BBVA braucht, um den Bonuszins von 0,50 % auf den Renteneingang/ Gehaltseingang zu gewähren!
So, ich musste meinem Unverständnis und Ärger nach 9 Nachrichten und 2 Telefonaten über ein derartiges Durcheinander Luft machen.
Im Anhang finden Sie nun - hoffentlich - das letzte offizielle Dokument, das Sie noch benötigen!
Beste Grüße
Xxx"
@Tautropfen: Wenn ich mich richtig erinnere, war mir kürzlich aufgefallen, dass eine Terminüberweisung von der BBVA auch erst am Abend des festgelegten Datums rausgegangen ist. Dauerauftrag ist ja quasi auch nur eine sich wiederholende Terminüberweisung. Vielleicht ist der abendliche Ausgang bei denen Standard für terminierte Überweisungen.
Schau doch mal, ob du den Dauerauftrag vielleicht auch als Echtzeitüberweisung anlegen und dann nicht nur das Datum, sondern auch die gewünschte Ausführungs-Uhrzeit festlegen kannst.
@Tautropfen
Nicht alle Unternehmen, Menschen etc. können alles gleich gut/schlecht
So auch Banken. Einige sind flink beim Geldverkehr, andere bieten hohe Zinsen, andere sind gut zu erreichen, andere haben attraktive Cashbackprogramme, andere haben prima Apps/Webseiten/Kreditkarte, andere sind Gebührenfrei, andere schätzen Altkunden, anderen sind die egal...
Ich mache es so dass ich mir aus "meinen Banken" das herrauspicke welches sie jeweils gut können, den Rest kann man links liegen lassen. Dass die BBVA recht langsam mit Überweisungen umgeht ist doch inzwischen bekannt. Also warum darauf beharren und es nicht einfach so weiter machen wie die letzten paar Jahrzehnte?
Wo bleiben eigentlich die Zinsen für Juli ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Jose: Wie Marcus bereits am 4.8. schrieb, hat die BBVA am 3.8. eine Email rausgeschickt und mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen, dass sich die Zinszahlung verzögern könnte. Die Wertstellung wird laut Aussage der Bank rückwirkend zum Monatsbeginn erfolgen.
Ich erhalte Push-Benachrichtigungen von der BBVA aufs Mobiltelefon zu sämtlichen Kontovorgängen. Seit einigen Tagen kommen auch die erst mit einem Tag Verzögerung bei mr an. Zunächst hielt ich das für einen "bedauerlichen Einzelfall". Doch mittlerweile steht fest: Der Dienst hinkt dauerhaft. Beispiel: Gestern hat mein Stromanbieter abgebucht, heute hat mich die BBVA darüber in Kenntnis gesetzt.
@Marcus: Bei mir kommen die Push-Benachrichtigungen bei Kartennutzung immer noch sofort. Andere Kontovorgänge habe ich nicht regelmäßig, kann daher dazu keine Aussagen treffen.
Ich hatte auch erst heute eine Überweisungsbenachrichtigung in der Postbox für eine Echtzeitüberweisung, die ich am 1. durchgeführt hatte.
Heute ist ein völlig falscher Zinsbetrag ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Peterpeter
Freistellung überschritten??
Abzüge der Kapitalertragssteuer und Soli entspricht dann den von Dir angegebenen "etwa 74%" (exakt 73,625%)
Wird noch Kirchensteuer abgezogen hat man ungefähr dann sogar nur noch 71% Nettozinsen.
@Peterpeter: war da nicht etwas dass die 0,5 Aufschlag einen Monat früher endet?
Also beim Freistellungsauftrag steht, dass er vollständig ausgenutzt ist. Das wäre der Fall, wenn der richtige Betrag ausgezahlt worden wäre.
@Roland
Das passt allerdings nicht zu den "etwa 74%" Zinsen die er bekommen hat.
Das Verhältnis 3 zu 3,5 entspricht rund 0,86 (0,857...).
Somit müsste dann bei der Aussage von @Peterpeter anstelle von "etwa 74%" dann "etwa 86%" oder "etwa 85% stehen.
13:38Uhr Korrektur vorgenommen und das Wort "weniger hinter den 74% entfernt. War nicht so gemeint, aber halt falsch formuliert. Danke für den Hinweis @J.g.
@Peterpeter
„Also beim Freistellungsauftrag steht, dass er vollständig ausgenutzt ist.“
„Ausgekehrt wurden nur etwa 74 % des von mir erwarteten Betrags.“
Für mich sieht es so aus, wie auch @Stefan schon anmerkte, als ob der freigestellte Betrag bereits zum Zeitpunkt der Zinszahlung ausgeschöpft war. Daher nur die 74% (100% abzüglich 26,38% - ohne Kirchensteuer).
@Stefan
Peterpeter hat etwa 74% seiner bisherigen Zinsen erhalten – nicht 74% weniger. Das wäre dann ja ein echtes Fiasko ;-)
Guckt doch bitte mal bei euch beim ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Peterpeter
Ich glaube, jegliche weiteren Spekulationen, warum der von Dir festgestellte zu geringe Zinsbetrag zustande gekommen sein könnte, sind hier nicht zielführend. Es bleibt Dir wohl nur übrig, bei der BBVA nachzufragen, wobei ich Dir wünsche, dass Du von dort möglichst schnell eine klare Antwort erhältst.
VG Hans-Jürgen
@Peterpeter: Warte doch einfach, bis du die Abrechnung von der BBVA bekommst. Dort wird dann drin stehen, ob Steuern abgeführt wurden. Wie andere bereits schrieben, deutet die Höhe der ausgezahlten Zinsen sehr stark auf Steuerabzug hin.
@Peterpeter
Mal im Ernst, welchen finanziellen Vorteil bringt dir ein freigestellter Betrag von 0,90€ ?
Da steuertechnisch (zumindest beim Finanzamt) i.d.R. auf einen Euro auf- bzw. abgerundet wird, könnte es hier der Fall sein, dass die 90 ct (freistellungsauftragstechnisch) vollkommen unter den Tisch gefallen sind.
Edit: Ja, sorry. Hatte es völlig falsch verstanden.
Gruß
Hast du falsch verstanden. Die 90 ct wären nach Juli über, sprich für Juli hätten keine Steuerabzüge anfallen dürfen. Der Support ist hier wie immer bei BBVA völlig nutzlos.
Jetzt wo sich für die Tagesgeldanleger der ersten ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Bei mir wurden die Zinsen für Juli am 06.08.2026 gutgeschrieben. Die Abrechnung der Zinsen liegt mir bisher noch nicht vor.
ich werde das Giro der BBVA behalten, da ich mit der Karte auch im Ausland ohne Gebühren bezahlen kann.
@Haral1: Ach, Du bist also der eine Kunde, den die BBVA künftig noch haben wird! ;-)
Den Zinslauf haben sie ja mittlerweile geschafft, dafür darf man jetzt auf die Cashback-Gutschrift für die getätigten Kartenumsätze warten. Die BBVA macht sich am "Ende vom Lebenszyklus" nochmal so richtig beliebt ;-)
Ich werde es auch behalten. Es wird ja nicht schlecht.
Hauptgrund für mich:
Die kostenlosen Aufladungen über Kreditkarten anderer Banken (€500 Tag/Max. €3000 /Monat (quasi zinsloser Barkredit)
Außerdem schadet es nicht als Backup (noch) ein weiteres gratis Girokonto mit Karte zu haben.
Aber das Gros meiner TG-Euros hat natürlich für die nächsten Monate schon unter einem anderen Zinsdach Unterschlupf gefunden.
Die Abrechnung ist da. Wie erwartet wurden Steuern abgezogen, aber mit einem merkwürdigen Betrag: Freigestellt wurden die 91 ct, die nach dem Julizins als restlicher Freibetrag verbleiben sollten. Der Rest wurde versteuert. Es wäre so also nur dann richtig, wenn es sich um den Augustzins handeln würde, der Anfang September anfiele. Sie haben also einmal Zinsen korrekt ermittelt und diese zweimal vom Freibetrag abgezogen und die Differenz davon versteuert.
@Peterpeter
"... diese zweimal vom Freibetrag abgezogen ..."
Kann es eventuell sein, dass du die Zinsen vom Dezember 2025, die Anfang Januar 2026 gezahlt wurden, nicht in deiner Berechnung berücksichtigt hast?
Durch das Zuflussprinzip fallen diese nämlich in das Steuerjahr 2026, sprich, sie wirken sich auf den Betrag aus, den du für das Steuerjahr 2026 freigestellt hast.
Gruß
Die Dezemberzinsen stehen korrekterweise in der Steuerbescheinigung für 2025 (Zuflussprinzip mit 10-Tagesregel zum Jahreswechsel) und passen auch betragsmäßig nicht.
Ich hatte ja schon erwähnt, dass bis einen Tag vor Zinszahlung der korrekte bis dahin verbrauchte Betrag des Freibetrags in der App ersichtlich war.
@Peterpeter, sollte es sich um private Zinseinkünfte handeln, gilt ausschliesslich das Zuflussprinzip ohne 10-Tagesregel zum Jahreswechsel.
Zinsen die am 31.12. gutgeschrieben werden gelten für das laufende Steuerjahr,
Zinsen die am 02.01. gutgeschrieben werdengelten für das neue Steuerjahr.
Das ist mein Kenntnisstand.
@maxtaste § 11 EStG gilt grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen.
Ich metere es hier jetzt noch einmal mit fiktiven Zahlen beispielhaft auf:
BBVA-Freibetrag: 500 Euro
Gesamtzins lt. BBVA-Steuerbescheinigung 2025 = Dezemberzins 2025, im Januar 2026 gezahlt: 50 Euro
Zinszahlungen für Januar bis Juni (zugeflossen Februar bis Juli): 400 Euro
Bis einen Tag vor Juli-Zinszahlung (Zufluss im August) in BBVA-App ausgewiesene Verwendung des Freibetrags: 400 Euro
Juli-Zins vor Steuer (im August abgerechnet): 99,10 Euro
Steuer zu berechnen: 0 Euro
Freibetrag nach Juli-Zins: 0,90 Euro
Was BBVA gemacht hat:
Zinsertrag 99,10 Euro * 2 = 198,20 Euro
abzgl. verbliebener Freibetrag: -100 Euro
Restfreibetrag nach Juli-Zins: 0,00 Euro
zu versteuern: 98,20 Euro
Steuer 25 %: 24,55 Euro
Soli: 1,35 Euro
Zinsertrag echt 99,10 Euro abzgl. falsch berechnete Steuern 25,90 Euro = 73,20 Euro
Ausgezahlt: 73,20 Euro
@Peterpeter: Zinsen sind von variablen Faktoren abhängig und gelten steuerlich nicht als „regelmäßig wiederkehrend“ im Sinne dieser 10 Tage Ausnahme. Daher strenges Zuflussprinzip. 2.1. ist neues Steuerjahr. Unabhängig davon kann natürlich die BBVA falsch rechnen. Aber Anfang Januar gezahlte Zinsen gehören ins neue Jahr.
@Roland
Da gibt es zwei höchstrichterliche Urteile, die das anders sehen:
BFH Urteil vom 10.12.1985 - VIII R 15/83
daraus: "Der Ausdruck "wiederkehrende Einnahmen" ist ganz allgemein dahin zu verstehen, daß Einnahmen ihrer Natur nach wiederkehren."
BFH Urteil vom 03.06.1975 - VIII R 47/70
daraus: "Zu Beginn des Jahres gutgebrachte Zinsen auf Spareinlagen rechnen wirtschaftlich zum Vorjahr, auch wenn sie erst später im Sparbuch eingetragen werden."
Hat sich seitdem etwas verändert?
Das BFH-Urteil vom 10.12.1985 - VIII R 15/83 (BStBl II 1986, 342) besagt: Stehen mehreren Steuerpflichtigen als Gesamtgläubigern Einnahmen zu und vereinbaren sie mit dem Schuldner, dass dieser nur an einen bestimmten Gesamtgläubiger leisten soll, tritt bei jedem der Gesamtgläubiger der steuerliche Zufluss (§ 11 EStG) anteilig in dem Zeitpunkt ein, in dem die Einnahme bei dem Empfänger eingeht. Also sehr konkret eine Stärkung des Zuflussprinzipes.
Das BFH-Urteil vom 03.06.1975 - VIII R 47/70 (BStBl II 1975, 696) ging es darum, dass die Zinsen erst im neuen Jahr ins Sparbuch eingetragen wurden, aber bereits im Dezember zugeflossen waren.
Aber wir kommen hier auf keinen grünen Zweig. Die Bank wird gemäß der üblichen Praxis verfahren und dann steht der Klageweg offen, der das klären wird.
Der im Internet folgenden verfassten Meinung gilt die die 10-Tages Regel nur bei EÜR und nicht bei privaten EKSt Erklärungen.
Alles weiter soll bitte ein StB individuell erklären.
let us agree to disagree.
@Roland
Zu VIII R 15/83 habe ich den wesentlichen Satz zu wiederkehrenden Einnahmen zitiert. Der Rest ist vollumfänglich unerheblich für die Thematik.
Der Sachverhalt in VIII R 47/70 unterscheidet sich nicht ansatzweise von den Tagesgeldzinsen der BBVA: Der Zinsertrag wird für einen vollständigen Zeitraum ermittelt und fließt zu Beginn des Folgemonats zu. Im Übrigen: Eintragung in Sparbuch = Zufluss.
"Der im Internet folgenden verfassten Meinung gilt die die 10-Tages Regel nur bei EÜR und nicht bei privaten EKSt Erklärungen." - Das Internet quillt geradezu über vor bloßen Behauptungen, die auf dem persönlichen Bauchgefühl basieren. Wie ich schon schrieb: § 11 EStG gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen.
@Peterpeter
Ich möchte nicht ewig auf diesem Thema herumreiten, nur gibt es hier möglicherweise einige stille Leser, die nun etwas verunsichert sind.
Meinen BBVA-Unterlagen vom Jahreswechsel 2025/2026 konnte ich Folgendes entnehmen:
Die Bruttozinsen (Zinsen vor Steuer) vom Dezember tauchen wie erwartet in der Jahressteuerbescheinigung 2025 auf.
Die Nettozinsen des Monats Dezember wurden am 5.1. gebucht und ausgezahlt, mit Wertstellung 1.1.
Diese Auszahlung hatte definitiv Auswirkungen auf meinen Freistellungsbetrag für 2026. Somit fand das Zuflussprinzip (ohne 10-Tage-Regel) Anwendung, wie zuvor von @maxtaste und @Roland auch schon angemerkt wurde.
Und ja, es ist natürlich durchaus möglich, dass sich zusätzlich noch ein Rechenfehler seitens der BBVA eingeschlichen hat. In meinem Fall deckten sich jedenfalls die monatlichen Zinserträge inklusive der steuerlichen Abzüge mit meiner Vorausberechnung vom Jahresanfang auf den Cent genau.
@Peterpeter: Ich denke der gedankliche Knödel liegt daran, das BBVA wie andere ausländische Banken oft auch, den Zinszufluss vertraglich auf den Folgemonat legen. Daher zählt er steuerlich auch zum Folgemonat. Aber ich empfehle ganz dringend einen StB zu konsultieren. Meine Interpretation wurde bisher von alle Banken und bei allen meinen Steuererklärungen verwendet und war nie Gegenstand irgendeines Zweifels oder Anfechtung durch das FA. Aber wie gesagt, wir sehen es unterschiedlich und egal was ich hier schreiben werde, wird dies nicht überzeugen, daher bin ich jetzt raus.
Also ich richte mich bei der Einkommensteuererklärung immer danach, was auf den Steuerbescheinigungen der jeweiligen Banken steht - und das Finanzamt macht das, soweit ich weiß, auch so - 10-Tage-Regel hin oder her.
Just my two cents zu dem Thema. :)
@ Lieblingssparer: Ich addiere meine Kapitalerträge, Soli und KapSt über das Jahr für jedes Kreditinstitut und vergleiche mein Ergebnis mit der jeweiligen Steuerbescheinigung. Erhebliche Abweichungen hatte ich in den Bescheinigungen von Klarna für 2025 und Stellantis für 2025 festgestellt. Stellantis hatte mir für 2025 die Zahlen für 2024 zugeschickt. Klarna hatte für 2025 die Zinsen det Festgelder aus dem Jar 2025 vergessen. Die Bescheinigung der BBVA für 2025 mit den Zinsen für Dezember 2025 habe ich 1 : 1 in die Steuererklärung übernommen.