@ Stefan Erlich
Die BBVA hat jetzt auch auf ihrer Homepage klargestellt, dass es sich bei der zugesagten Verzinsung nach Ablauf des Aktionszeitraumes in Höhe von 25% des Einlagensatzes der EZB um eine Mindestverzinsung handelt, wie Du schon richtig beim Angebot erfasst hast.
Ab heute wurde jedoch folgende gestaffelte Zinshöhe für das 2. Quartal 2026 neu eingeführt:
"Nach Ablauf des Aktionsangebots richtet sich die Verzinsung nach dem monatlichen Durchschnittsguthaben und der Kontonutzung:
- 1,50% p. a. bei einem monatlichen Durchschnittsguthaben von bis zu 10.000 €
- 2,00% p. a. bei einem monatlichen Durchschnittsguthaben von mehr als 10.000 €
- 2,50% p. a. bei monatlichem Gehalts‑ oder Renteneingang
- 2,50% p. a. bei monatlichen Zahlungen von insgesamt über 1.500 € mit der BBVA Debitkarte"
(vgl. https://www.bbva.de/privat/produkte/konten/kostenloses-girokonto.html#welche-verzinsung-bietet-das-bbva-girokonto )
Ich hielte es daher für sinnvoll, als Folgezins den Mindestzins von 1,50% im Tagesgeldvergleich auszuweisen und die möglichen höheren Zinsen in den Erläuterungen kurz zu erklären.
VG Hans-Jürgen
Danke Dir @Hans-Jürgen: Das hat unser Crawler mal wieder nicht mitbekommen, weil auf der Webseite immer noch die 2,5 % kommuniziert werden :-( ... Ist hiermit aktualisiert, inkl. Hinweis im Freitext.
Bin ich eigentlich der einzige, den es stört, dass die BBVA diese neue Zinseregelung nur in den FAQs kommuniziert und im regulären "Werbetext" die aktuell Bestandskunden gezahlten 2,5 % darstellt? Vielleicht bin ich da aber auch nur ein bisschen hypersensitiv :-(
@ Stefan ErlichAuf der Homepage schreibt die BBVA ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!