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Zu Unrecht einbehaltene Steuern für Zinsen werden nicht erstattet

Zu Unrecht einbehaltene Steuern für Zinsen werden nicht erstattet

Anonymer PosterKathi0701 (Gast) am 07.06.2026

Ich habe am 02.01.2026 ein Tagesgeldkonto bei BBVA eröffnet. Am 08.01 habe ich meinen Freistellungsauftrag eingereicht. Der Erhalt wurde mir bestätigt. Anfang Februar erfolgte die erste Gutschrift, leider wurde die Kapitalertragsteuer sowie Soli abgezogen. Auf Anfrage teilte bbva mit, ed sein ein technischer Fehler gewesen und die zu Unrecht einbehaltenen Steuern werden mir erstattet, sobald das Problem behoben sei. Seitdem sind 4 Monate vergangen. Es gab zahlreichen Schriftverkehr mit bbva, sogar mit Beachwerdemanagement und BaFin. Und es passiert nichts. Alle paar Wochen frage ich nach und erhalte als Antwort entweder, man würde an der Lösung noch arbeiten oder dass mein Fall bereits geschlossen wurde. Inzwischen fehlen mir die Worte und auch Ideen, wie ich bbva zur Erstattung zwingen kann.
Kennt ihr auch andere Personen, die von diesem Problem betroffen sind? Oder habt ihr Ideen, was ich noch machen kann?

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 07.06.2026

Ich würde den FSA dort stornieren und entweder bei einer anderen Bank einreichen/aufstocken oder halt die Abzüge bei der Einkommensteuererklärung angeben. Ewiges Gschiss und Schriftverkehr lohnt doch nicht, denn es ist ja nix verloren, allenfalls nur verschoben.

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 07.06.2026

@Kathi0701: Hat die BBVA den noch verfügbaren Freistellungsbetrag für die Zinseinkünfte im Januar reduziert, obwohl die Steuern abgeführt wurden? Oder hat die Bank quasi ignoriert, dass ein Freistellungsauftrag vorlag?
Wurde der Freistellungsauftrag in den Folgemonaten dann korrekt berücksichtigt?

Anonymer PosterKathi0701 (Gast) am 09.06.2026

Die BBVA hat den Freistellungsauftrag einfach ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedSebastian2 am 09.06.2026

Wurde denn der gestellte Freistellungsauftrag seitdem ausgeschöpft?
Dann ist es egal, denn alle Kapitalerträge über dem Freistellungsauftrag müssen sowieso versteuert werden, egal, wann sie anfallen.