vor dieser Bank kann nur gewahrt werden. Sie ködert Kunden mit einem vergleichsweise gutem Zinssatz (3 %). Will man dann aber über sein Guthaben verfügen wird dies auf 10.000 @ beschränkt - davon 1.0000 € als Echtzeitzahlung und 9.000 € auf normale Überweisung.
Die Frage wo man die Beschränkung der freien Verfügung eines positiven Saldos vereinbart hätte, bekommt keine Antwort. Es wird nur allg. auf Geldwäsche Vorschriften verwiesen.
Dies ist ein Fall für die BAFIN.
Finger weg oder nur so lange wie man die Verzinsung besonderen Wert leget. Man muss aber immer mit erhöhtem Aufwand rechnen - ist dies 0,2 % wert. Die Frage sollte sich jeder vor Kontoeröffnung stellen.
Hallo @ Anleger-RB,
die Beschränkungen im Zahlungsverkehr stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis, welches wir bei Vertragsabschluss/ Kontoeröffnung akzeptiert haben.
Diese sind auch bei Girokonten anderer Online-Banken üblich, z.B. der comdirect.
Anders sieht es bei klassischen Tagesgeldkonten aus, was das Angebot der BBVA jedoch nicht ist!
Ab 9. Oktober dürfte sich das Problem aber erledigt haben. Das ist nicht mehr lange.
@Anleger-RB: Eränzend zum Post von @Pauline möchte ich darauf hinweisen, dass auf der Webseite
https://www.bbva.de/privat/produkte/konten/kostenloses-girokonto.html
unten unter dem Menüpunkt "Noch Fragen" / mehr anzeigen
unter "Wie hoch ist das Überweisungslimit für Standard- und Echtzeitüberweisungen" die Konditionen klar kommuniziert werden.
Zudem gibt es hier im KA-Forum zum "BBVA Giro" seit Wochen (!) viele Posts speziell zu dem Thema.
Hallo zusammen,Ich habe heute eine Überweisung ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
20.000,00 € Standard- und 1.000,00 € Echtzeitüberweisung bekomme ich auch seit heute angezeigt.