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BforBank nicht bei KA gelistet

BforBank nicht bei KA gelistet

Registriertes Community-MitgliedSchwabi am 08.07.2025

Hallo, warum wird die BforBank nicht als Tagesgeld mit 4% bei KA aufgenommen?

Danke für die Antworten
Schwabi

Registriertes Community-MitgliedPaul am 08.07.2025

Frage ich mich auch.
Meine Kontoeröffnung läuft schon.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 08.07.2025

Habe ich auf dem Schirm und baue ich morgen mit ein! Habe die letzten Tage fokussiert am neuen System gearbeitet, das heute endlich online gegangen ist. Daher war kaum Zeit für was anderes :-( Sorry ...

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.07.2025

Sooo, jetzt auch endlich bei Kritische-Anleger.de ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 09.07.2025

Super, Stefan!

Könntest Du irgendwie noch diese beiden Termine (jeweils der 1. und 16. eines jeden Monats) mit einbauen.

So ganz verstanden habe ich noch nicht, was diese beiden Stichtage für den Zins bedeuten und ich habe es noch nicht geschafft mich über das Internet schlauer zu machen.

Bin gerade in einer Banken- und Versicherungsphase (Wechsel und Neuabschlüsse). Beides braucht Zeit und viel Konzentration.

Liebe Grüße

Sonnenschein

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.07.2025

Hi Sonnenschein,

den 01. und 16. an sich kann ich so nicht einbauen, weil ich im System nur vordefinierte Zinszahlungsrythmen auswählen kann. In dem Fall habe ich jetzt mal 2x im Monat ausgewählt, was das System dann als zum 1. und 15. jedes Monats ausgibt. Hat evtl. schon jemand Klarheit, ob diese Daten wirklich die Zinszahlung beschreiben?

Danke & Viele Grüße

Stefan

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 09.07.2025

Hi Stefan,

es ist gut, dass Du 2 x im Monat einbauen konntest, so können Interessenten erkennen, dass etwas anders ist.

Zitat von Dir:

"Hat evtl. schon jemand Klarheit, ob diese Daten wirklich die Zinszahlung beschreiben?"

Ja, es steht im Zusammenhang mit der Zinszahlung und Valuta. Habe es jedoch nicht so ganz verstanden:-(

Wenn ich es heute zeitlich irgendwie hinbekomme, werde ich recherchieren und vielleicht sogar noch einmal dort anrufen.

Liebe Grüße

Sonnenschein

Star der CommunityHans-Jürgen am 09.07.2025

Guten Morgen Stefan!In Bezug auf die Zinszahlung ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 09.07.2025 um 10:27 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 09.07.2025

Lieber Hans-Jürgen und lieber Stefan,

Zitat von Hans-Jürgen:

"Außerdem ist, soweit ich das verstehe und auch in Kommentaren zu lesen war, vorab ein Girokonto zu eröffnen. Das Tagesgeldkonto müsste somit der Kategorie "Girokonto" zugeordnet werden."

Das ist richtig, ein Girokonto wird zuerst eröffnet, nur damit ist die Nutzung des Tagesgeldes möglich.

Liebe Grüße

Sonnenschein

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 09.07.2025

@Hans-Jürgen: Danke Dir! Beides hiermit korrigiert!

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 09.07.2025

Lieber Stefan,

so steht es in den Bedingungen der Bank:

Zitat:

"3
Anwendbarer Zinssatz:
Die vom Kunden auf das Bfor+ Tagesgeldkonto eingezahlten Beträge werden zu einem von
der Bank frei festgelegten Zinssatz verzinst.
Der Zinssatz kann von der BforBank jederzeit nach oben oder unten angepasst werden. Die
Bank wird den Kunden hierüber in geeigneter Weise informieren.
Die Einzahlungen werden ab dem ersten Tag der relevanten zwei Wochenphase nach dem
Transaktionsdatum verzinst, nämlichab dem 16. desselben Monats oder ab dem ersten Tag
des Folgemonats.
Abgehobene Beträge werden ab dem letzten Tag des Endes der zweiwöchigen Phase, in der
die Abhebung erfolgt, nämlich ab dem darauffolgenden 1. oder 16. des Monats, nicht mehr
verzinst.
Zum 31. Dezember eines jeden Jahres werden die für das abgelaufene Jahr fälligen Zinsen
brutto bzw. nach Berücksichtigung der geltenden Steuern (Einkommensteuer und
Sozialversicherungsbeiträge) kapitalisiert."

Vielleicht verstehst Du, was es genau bedeutet?!

Liebe Grüße

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 09.07.2025

Selbst habe ich es, was jetzt z. B. eine Einzahlung betrifft, dass das Geld erst ab dem 16. bzw. 1. eines Monats verzinst wird.

Ungünstig wäre es dann, wenn ich am 17. oder 2. des Monats Geld einzahle, weil es dann bis zum 1. oder 16. unverzinst ist.

Wenn es so zutrifft, würde ich daraus schließen, dass ich Geld am besten 1. Tag vor den jeweiligen Stichtagen überweise, um nur einen Tag Zinsen zu verlieren.

Doch ich weiß nicht, ob meine "Interpretation" stimmt!

Wie verstehst Ihr, Stefan, Spooky79 undHans-Jürgen es?

Liebe Grüße

Sonnenschein

Besonders engagiertes MitgliedJ.g. am 09.07.2025

@Stefan Erlich @Hans-Jürgen @Spooky78 und alle ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunityHans-Jürgen am 09.07.2025

@J.g. und @Stefan Erlich
Deinen Kommentar hatte ich auch gestern schon gelesen und dieser wurde dann auch direkt auf mydealz übernommen. Das Thema Sozialabgaben wurde sowohl auf mydealz als auch hier schon angeführt, ohne dass jemand jedoch eine klare Aussage dazu treffen konnte, scheinbar auch nicht der Kundenservice. Ich finde es sehr gut, dass Du diesbezüglich weiter recherchiert hast.
Meine ungeprüfte Meinung war: Wer in Frankreich keine Sozialleistungen beziehen kann, der muss auch keine Sozialabgaben zahlen. Insgesamt würde ich zu dem Thema - auch nach Durchsicht Deiner erstgenannten Quelle - sagen: Wer als Deutscher in Deutschland seinen Wohnsitz hat und nicht in Frankreich aufgrund anderer Einkünfte steuerpflichtig ist, der muss auf seine Zinseinkünfte bei der BforBank in Frankreich weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Die Versteuerung erfolgt dann in Deutschland mit der jährlichen Steuererklärung. Dann braucht man natürlich auch irgendeinen Nachweis über die erzielten Kapitalerträge von der BforBank. Der vorstehend beschriebene Personenkreis dürfte (mindestens nahezu) 100% der Nutzer/innen von KA entsprechen.
Bei Personen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, würde ich empfehlen, sich diesbezüglich umfassend zu informieren, da bei ihnen Steuern und Sozialabgaben in Frankreich oder die angegebene Solidaritätsabgabe anfallen könnten.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 09.07.2025 um 13:54 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedARe am 09.07.2025

@J.g.
Meine 50 ct und das Ergebnis meiner Recherchen, weil es für mich interessant ist, dass in Frankreich lt. dem erwähnten Artikel unter https://www.cec-zev.eu auf Zinserträge nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben anfallen.
Obwohl - Ideen, von Zinserträgen Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, poppen im politischen Diskurs auch in Deutschland immer wieder mal hoch.

Dass für nicht in Frankreich ansässige Kapitalanleger seit 2019 keine Sozialabgaben mehr anfallen, scheint inzwischen geklärt.
Unklar bleibt, ob auf Zinserträge tatsächlich die französische Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% („prélèvement de solidarité“) zu bezahlen ist.
In den meisten gefundenen Artikeln bezog sich diese Abgabe auf Mieteinnahmen ausImmobilien in Frankreich und den Verkauf solcher Immobilien. Wobei oft schwammig blieb, ob nicht doch auch Zinserträge betroffen sein könnten.

Sicher ist: Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich fällt keine Steuer auf Zinserträge für nicht-ansässige Anleger an. Sollte sich diese Solidaritätsabgabe also aus dieser Steuer errechen (analog zum deutschen Solidartätszuschlag), wäre sie de facto sowieso hinfällig: x % Abgabe auf 0,00 EUR Steuer bleibt 0,00 EUR.

Da offenbar selbst von der BforBank keine belastbaren Angaben zu bekommen sind, könnte man eine Art Gegenprobe machen: Die BforBank ist nicht die erste und einzige französiche Bank, die zwar eine Erlaubnis der BaFin als "grenzüberschreitender Dienstleister", aber keine deutsche Niederlassung hat. Vergleichbar dürfte u. a. die Crédit Agricole sein. Wenn andere "grenzüberschreitende Dienstleister" in ihren Kontoauszügen, Jahresbelegen etc. keine abgezogene Solidaritätsabgabe ausweisen, sollte das die BforBank sehr wahrscehinlich auch nichtanders handhaben (müssen).

Registriertes Community-MitgliedR00t am 09.07.2025

@Hans-Jürgen
Interessant, dass du nach der Durchsicht der von @ J.g. genannten Quelle (cec-zev.eu) zu dieser Schlussfolgerung kommst. Ich verstehe diesen Artikel nämlich anders.

Ob das dort geschriebene am Ende stimmt bzw. für die BforBank zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn ich dem glauben schenke, dann stellt sich die Sachlage m.E. so dar:
- Personen, die Vermögenseinnahmen in Frankreich erzielen, ohne dort sozialversichert zu sein, sind seit dem 01.01.2019 von zwei Sozialabgaben - CSG & CRDS - befreit. Die Solidaritätsabgabe ist allerdings weiterhin zu entrichten.
- Unter Verrmögenseinkünfte fallen auch Gewinne aus Geldanlagen.
- Folglich dürfte auch der erwähnte Personenkreis (Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland) auf die in Frankreich erwirtschafteten Kapitalerträge die Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% zahlen müssen.

Dieser Post wurde am 09.07.2025 um 17:00 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 09.07.2025

@R00tIch kann Dir gerne noch schildern, worauf ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedR00t am 10.07.2025

@Hans-Jürgen
In den meisten Aspekten sind wir uns dann ja einig:
- Bei der Frage "Was sind die Bedingungen für eine Befreiung der Steuerlast?" sind beide erforderlichen Bedingungen (in der Regel) erfüllt.
- Bei der Frage "Welche Vermögenseinkünfte sind betroffen?" geht es um Punkt 3.
- Bei der Frage "Wer ist von der Abschaffung der CSG und der CRDS betroffen?" ist der 2. Fall für uns maßgebend.

Der Unterschied liegt dann darin wie wir bei Fall 2 den hinteren Teilsatz "[...], Sie aber steuerpflichtiges Einkommen in Frankreich generieren." interpretieren.
Deine Lesart entspricht der alternativen Formulierung "Sie aber Einkommen generieren, das in Frankreich steuerpflichtig ist." Dann lässt sich in der Tat über das DBA argumentieren, dass nur in dem Vertragsstaat, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist (also in Deutschland), besteuert wird und somit kein in Frankreich steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.

Hinsichtlich der Kapitalertragssteuer ist das unzweifelhaft, aber für mich ist nicht ersichtlich, dass das DBA auch für die Sozialabgaben gilt.
Darüber hinaus stelle ich mir folgende logische Frage: Wenn bereits aus dem DBA folgen sollte, dass - von jemandem, der außerhalb Frankreichs lebt und nicht in Frankreich sozialversichert ist - weder Steuern noch Sozialabgaben auf Vermögenseinnahmen zu zahlen sind, warum ist dieser Personenkreis dann ab 2019 von der französischen Gesetzesänderung zur Finanzierung der Sozialversicherung überhaupt betroffen? Es wäre für diesen ja schon vorher kein relevantes Thema gewesen. Das ist für mich ein Widerspruch.
Anders ausgedrückt könnte die Frage auch lauten: Welche Konstellation würde es denn deiner Meinung nach überhaupt noch geben, die dann dem 2. Fall unter "Wer ist von der Abschaffung der CSG und der CRDS betroffen?" zuzuordnen ist?

Ich verstehe aber eben auch schon den hinteren Teilsatz dort anders als du. Für mich steht dort sinngemäß (und etwas verüberdeutlicht): "Sie aber steuerpflichtiges Einkommen erzielen und dies in Frankreich geschieht." Kapitalerträge sind steuerpflichtig (aufgrund des DBA zwar in Deutschland, aber sie sind es) und die BforBank hat nur eine französische Niederlassung. Somit würde ich den 2. Fall in Gänze mit einem "trifft zu" versehen.
Für unseren Personenkreis (außerhalb Frankreichs leben und nicht in Frankreich sozialversichert sein) sind also seit 2019 die beiden Sozialabgaben CSG und CRDS abgeschafft, wodurch wir an dieser Stelle jetzt keine zusätzliche Belastung mehr haben.
Entscheidend bleibt für mich aber der Satz: "Allerdings müssen Sie weiterhin die Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% zahlen („prélèvement de solidarité“)."

Anhand der Quelle würde ich also weiterhin zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Schade, dass sich kaum weitere Informationen zu dem Thema finden lassen, denn - wie bereits gestern erwähnt - muss der Artikel den Sachverhalt natürlich nicht zwangsläufig korrekt darstellen.
In dieser Hinsicht sind deine Erfahrungen bei der Crédit Agricole natürlich interessant und können ein Indiz sein. Wünschenswert, dass es bei der BforBank genauso läuft, ist es allemal. Dann wäre das Angebot umso besser...

Dieser Post wurde am 10.07.2025 um 15:05 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 10.07.2025

@R00t
Sehe mir bitte nach, dass ich mich nicht weiter detektivisch mit dem Thema auseinandersetzen möchte, da die BforBank aufgrund meiner persönlichen Präferenzen für mich ohnehin zz. nicht infrage kommt.
Ich finde es traurig, dass die BforBank scheinbar einfach in Frankreich geltende Seiten ins Deutsche übersetzt und die in Deutschland maßgeblichen Regelungen nicht integriert. Und dass der Kundenservice da auch nicht zur Erhellung beitragen kann ist schade. Aber vielleicht muss man ihnen einfach etwas mehr Zeit geben in Deutschland Fuß zu fassen.
Aufgrund meiner Erfahrungen mit den Festgeldern bei der Credit Agricole würde ich auch beim Tagesgeld der BforBank weiter davon ausgehen, dass in Frankreich für uns Deutsche keine Steuern, Sozialabgaben und auch nicht die Solidaritätsabgabe einzubehalten sind. Aber definitiv kann das wohl nur die Bank beantworten.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedJDFF am 10.07.2025

Nur zur Info:
Ich hatte ein Tagesgeld-Konto in Frankreich bei der My Money-Bank über Zinspilot in 2023 laufen, da war das genauso mit dem 1. und 15. des Monats gehandhabt worden. Musste also immer mit den Buchungen aufpassen.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 11.07.2025

@JDFF: Ich glaube, das war aber noch eine anderer Kontext, denn da ging es um die Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkte auf die Treuhandkunden, wenn ich mich nicht irre, oder?

Star der CommunityChris am 12.08.2025

Das tagesgeldähnliche Sparkonto Livret A der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 12.08.2025 um 16:35 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 13.08.2025

@Chris
Gehe ich auf die Seite der BforBank und wähle “Sparkonto Livret A“ werden 1,7% (jährlich brutto) angezeigt. In der App dasselbe.
Bin irritiert über den Zinssatz von “2,4% p.a.“
Vielleicht kannst Du bitte zur Klärung beitragen.

Dieser Post wurde am 13.08.2025 um 11:41 Uhr geändert.
Star der CommunityHans-Jürgen am 13.08.2025

@ B.A.M.
Ich kann die gestrige Aussage von @Chris bestätigen, dass ein Zinssatz von 2,4% angegeben war, da ich das Produkt direkt einmal gecheckt habe. Da hatte sich dann scheinbar ein Fehler eingeschlichen, den man über Nacht wieder berichtigt hat.
Weil es aber ein auch für deutsche Kund(inn)en abschließbares Produkt zu sein scheint, würde ich auch die Aufnahme in den Tagesgeldvergleich befürworten, auch wenn es natürlich bessere Angebote gibt.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedUli am 13.08.2025

@Hans-Jürgen
Bei mir wird der Sonderzins als Erstes oben und in fett mit 4 % angezeigt.
Eine Zeile tiefer, klein und in normaler Schrift der Standard Zins.

Das Produkt der Bfor-Bank ist doch bereits seit längerem bei KA gelistet.
Andere Portale, außer mydealz listen es nicht.

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 13.08.2025

@ Uli

Es geht um ein anderes Produkt der BforBank:

"Das tagesgeldähnliche Sparkonto Livret A der BforBank fehlt übrigens auch noch im Tagesgeld-Vergleich. Der Zinssatz bei diesem Konto wurde heute wieder auf 2,4% p.a. (von vormals 1,7%) angehoben."

Star der CommunityChris am 13.08.2025

@B.A.M.

Die BforBank hatte für das Livret A-Sparkonto bis zum 31.Juli eine Verzinsung von 2,4% p.a. angegeben. Am 1.August wurde der Zins dann auf 1,7% zurückgenommen. Gestern am späten Vormittag und am Nachmittag wurde beim Aufruf der Livret A-Webseite dann wieder der alte Zins von 2,4% angezeigt. Deshalb hatte ich am Nachmittag das hier auch gepostet. Ich war mir am Vormittag erst noch unschlüssig, ob diese Wiederanhebung des Zinses gegen den allgemeinen Trend bei kurzfristigen Anlagen so von der Bank überhaupt gewollt war, oder ob die BforBank versehentlich die alten, bis Juli gültigen Konditionen wieder kommuniziert. Deshalb hatte ich noch bis zum Nachmittag gewartet. Ganz offensichtlich wurde aber gestern intern bei der Bank ein Fehler gemacht, der zur vorübergehenden Anzeige des alten Zinsen geführt hatte. Dieser Fehler wurde heute offensichtlich wieder korrigiert.

Also: Livret A-Sparkonto wohl weiterhin mit 1,7% p.a. verzinst. 2.4% wäre durchaus interessant gewesen, wenn länger von Bestand

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 10.09.2025

Habe ich nun hiermit live gestellt: ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!