Hallo, warum wird die BforBank nicht als Tagesgeld mit 4% bei KA aufgenommen?
Danke für die Antworten
Schwabi
Habe ich auf dem Schirm und baue ich morgen mit ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Sooo, jetzt auch endlich bei Kritische-Anleger.de live :-) Wenn ihr Fehler findet, gibts nen Like von mir :-)
Super, Stefan!
Könntest Du irgendwie noch diese beiden Termine (jeweils der 1. und 16. eines jeden Monats) mit einbauen.
So ganz verstanden habe ich noch nicht, was diese beiden Stichtage für den Zins bedeuten und ich habe es noch nicht geschafft mich über das Internet schlauer zu machen.
Bin gerade in einer Banken- und Versicherungsphase (Wechsel und Neuabschlüsse). Beides braucht Zeit und viel Konzentration.
Liebe Grüße
Sonnenschein
Hi Sonnenschein,
den 01. und 16. an sich kann ich so nicht einbauen, weil ich im System nur vordefinierte Zinszahlungsrythmen auswählen kann. In dem Fall habe ich jetzt mal 2x im Monat ausgewählt, was das System dann als zum 1. und 15. jedes Monats ausgibt. Hat evtl. schon jemand Klarheit, ob diese Daten wirklich die Zinszahlung beschreiben?
Danke & Viele Grüße
Stefan
Hi Stefan,es ist gut, dass Du 2 x im Monat ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Guten Morgen Stefan!
In Bezug auf die Zinszahlung ist eine Korrektur erforderlich. Die Zinsen werden jeweils am 31.12. des abgelaufenen Jahres fällig (vgl. Ziffer 5. Anwendbarer Zinssatz -> https://bforbank.cdn.prismic.io/bforbank/aC73oydWJ-7kSbjo_KontovereinbarungzumBfor%2BTagesgeldkonto.pdf ). Die "seltsamen" Zinsberechnungstermine stimmen nicht mit der tatsächlichen Zinszahlung überein.
Außerdem ist, soweit ich das verstehe und auch in Kommentaren zu lesen war, vorab ein Girokonto zu eröffnen. Das Tagesgeldkonto müsste somit der Kategorie "Girokonto" zugeordnet werden.
VG Hans-Jürgen
Lieber Hans-Jürgen und lieber Stefan,
Zitat von Hans-Jürgen:
"Außerdem ist, soweit ich das verstehe und auch in Kommentaren zu lesen war, vorab ein Girokonto zu eröffnen. Das Tagesgeldkonto müsste somit der Kategorie "Girokonto" zugeordnet werden."
Das ist richtig, ein Girokonto wird zuerst eröffnet, nur damit ist die Nutzung des Tagesgeldes möglich.
Liebe Grüße
Sonnenschein
@Hans-Jürgen: Danke Dir! Beides hiermit ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Lieber Stefan,
so steht es in den Bedingungen der Bank:
Zitat:
"3
Anwendbarer Zinssatz:
Die vom Kunden auf das Bfor+ Tagesgeldkonto eingezahlten Beträge werden zu einem von
der Bank frei festgelegten Zinssatz verzinst.
Der Zinssatz kann von der BforBank jederzeit nach oben oder unten angepasst werden. Die
Bank wird den Kunden hierüber in geeigneter Weise informieren.
Die Einzahlungen werden ab dem ersten Tag der relevanten zwei Wochenphase nach dem
Transaktionsdatum verzinst, nämlichab dem 16. desselben Monats oder ab dem ersten Tag
des Folgemonats.
Abgehobene Beträge werden ab dem letzten Tag des Endes der zweiwöchigen Phase, in der
die Abhebung erfolgt, nämlich ab dem darauffolgenden 1. oder 16. des Monats, nicht mehr
verzinst.
Zum 31. Dezember eines jeden Jahres werden die für das abgelaufene Jahr fälligen Zinsen
brutto bzw. nach Berücksichtigung der geltenden Steuern (Einkommensteuer und
Sozialversicherungsbeiträge) kapitalisiert."
Vielleicht verstehst Du, was es genau bedeutet?!
Liebe Grüße
Selbst habe ich es, was jetzt z. B. eine Einzahlung betrifft, dass das Geld erst ab dem 16. bzw. 1. eines Monats verzinst wird.
Ungünstig wäre es dann, wenn ich am 17. oder 2. des Monats Geld einzahle, weil es dann bis zum 1. oder 16. unverzinst ist.
Wenn es so zutrifft, würde ich daraus schließen, dass ich Geld am besten 1. Tag vor den jeweiligen Stichtagen überweise, um nur einen Tag Zinsen zu verlieren.
Doch ich weiß nicht, ob meine "Interpretation" stimmt!
Wie verstehst Ihr, Stefan, Spooky79 undHans-Jürgen es?
Liebe Grüße
Sonnenschein
@Stefan Erlich @Hans-Jürgen @Spooky78 und alle
Folgendes ist sicherlich auch relevant (gestern von mir gepostet, aber möglicherweise im Zuge des Forum-Updates untergegangen):
BforBank & Sozialabgaben:
So wie es aussieht, fallen für all jene, die als Grenzgänger in Frankreich leben aber in einem anderen Land (Europäische Union oder Schweiz) arbeiten ODER außerhalb Frankreichs leben und nicht in Frankreich sozialversichert sind, aber steuerpflichtiges Einkommen in Frankreich generieren, eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% an:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/finanzen-und-versicherung/grenzgaenger-in-frankreich-erstattung-der-sozialabgaben/
Diese Info findet sich auch in einem Artikel neueren Datums auf einer französischen Seite zu Finanz- und Steuerthemen:
https://www.assoedc.com/prelevements-sociaux-acquittes-par-les-non-residents-clap-de-fin/
Die Aussagen einer BforBank-Telefon-Servicekraft waren leider etwas uneindeutig (Prozentsatz der Steuer- und Sozialabgaben wurden verwechselt) und ich erhielt die Info, dass unter den o.g. Bedingungen keine Sozialabgaben fällig würden. Zum Jahresende bekäme man dann noch ein Dokument zur Vorlage beim deutschen Finanzamt zwecks Versteuerung.
Grüße
@J.g. und @Stefan Erlich
Deinen Kommentar hatte ich auch gestern schon gelesen und dieser wurde dann auch direkt auf mydealz übernommen. Das Thema Sozialabgaben wurde sowohl auf mydealz als auch hier schon angeführt, ohne dass jemand jedoch eine klare Aussage dazu treffen konnte, scheinbar auch nicht der Kundenservice. Ich finde es sehr gut, dass Du diesbezüglich weiter recherchiert hast.
Meine ungeprüfte Meinung war: Wer in Frankreich keine Sozialleistungen beziehen kann, der muss auch keine Sozialabgaben zahlen. Insgesamt würde ich zu dem Thema - auch nach Durchsicht Deiner erstgenannten Quelle - sagen: Wer als Deutscher in Deutschland seinen Wohnsitz hat und nicht in Frankreich aufgrund anderer Einkünfte steuerpflichtig ist, der muss auf seine Zinseinkünfte bei der BforBank in Frankreich weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Die Versteuerung erfolgt dann in Deutschland mit der jährlichen Steuererklärung. Dann braucht man natürlich auch irgendeinen Nachweis über die erzielten Kapitalerträge von der BforBank. Der vorstehend beschriebene Personenkreis dürfte (mindestens nahezu) 100% der Nutzer/innen von KA entsprechen.
Bei Personen, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, würde ich empfehlen, sich diesbezüglich umfassend zu informieren, da bei ihnen Steuern und Sozialabgaben in Frankreich oder die angegebene Solidaritätsabgabe anfallen könnten.
VG Hans-Jürgen
@J.g.Meine 50 ct und das Ergebnis meiner ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Hans-Jürgen
Interessant, dass du nach der Durchsicht der von @ J.g. genannten Quelle (cec-zev.eu) zu dieser Schlussfolgerung kommst. Ich verstehe diesen Artikel nämlich anders.
Ob das dort geschriebene am Ende stimmt bzw. für die BforBank zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn ich dem glauben schenke, dann stellt sich die Sachlage m.E. so dar:
- Personen, die Vermögenseinnahmen in Frankreich erzielen, ohne dort sozialversichert zu sein, sind seit dem 01.01.2019 von zwei Sozialabgaben - CSG & CRDS - befreit. Die Solidaritätsabgabe ist allerdings weiterhin zu entrichten.
- Unter Verrmögenseinkünfte fallen auch Gewinne aus Geldanlagen.
- Folglich dürfte auch der erwähnte Personenkreis (Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland) auf die in Frankreich erwirtschafteten Kapitalerträge die Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% zahlen müssen.
@R00t
Ich kann Dir gerne noch schildern, worauf ich meine Schlussfolgerung stütze. Hierbei gehe ich von folgenden Aussagen aus:
Wer ist von der Abschaffung der CSG und der CRDS betroffen?
Seit dem 01.01.2019 sind Sie von der CSG und der CRDS ausgenommen, wenn Sie:
- als Grenzgänger in Frankreich leben aber in einem anderen Land (Europäische Union oder Schweiz) arbeiten ODER => trifft nicht zu
- Sie außerhalb Frankreichs leben und nicht in Frankreich sozialversichert sind, => trifft zu
- Sie aber steuerpflichtiges Einkommen in Frankreich generieren.
=> könnte in Bezug auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen zutreffen; da aber auch in Frankreich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Deutschland zu versteuern sind, trifft es m. E. nicht zu (Art. 10 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich:
"Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte aus Obligationen, Schuldverschreibungen, Anleihen und Depots oder sämtlichen sonstigen Forderungen, werden nur in dem Vertragsstaat besteuert, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Einkünfte mit oder ohne Grundpfandrechten gesichert sind. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bezugsberechtigten von Zinsen oder sonstigen Erträgen in dem anderen Vertragsstaat eine feste Betriebsstätte haben und die Forderung zum Aktivbestand dieses Betriebs gehört."
Was sind die Bedingungen für eine Befreiung der Steuerlast?
- Zum einen dürfen Sie nicht in Frankreich sozialversichert sein UND => trifft zu
- Zum anderen müssen Sie bei einem gesetzlichen Sozialversicherungssystem eines anderen Mitgliedstaates der EU versichert sein. => trifft zu, meinen Beamtenstatus lasse ich dabei einmal außen vor
Welche Vermögenseinkünfte sind betroffen?
- Mieteinnahmen aus Frankreich
- Gewinne aus Immobilienverkäufen in Frankreich
- Gewinne aus Geldanlagen (Lebensversicherung, Dividenden etc.) => könnte zutreffen, aber s. o. Doppelbesteuerungsabkommen
Damit müssten meine Schlussfolgerungen nachvollziehbar sein. Rein praktisch beziehe ich aber auch schon seit Jahren von Festgeldern bei der Credit Agricole Zinseinkünfte, auf die mir noch nie Steuern oder Sozialabgaben berechnet wurden. Ich habe sie natürlich ordnungsgemäß in Deutschland nachträglich mitversteuert.
VG Hans-Jürgen
@Hans-Jürgen
In den meisten Aspekten sind wir uns dann ja einig:
- Bei der Frage "Was sind die Bedingungen für eine Befreiung der Steuerlast?" sind beide erforderlichen Bedingungen (in der Regel) erfüllt.
- Bei der Frage "Welche Vermögenseinkünfte sind betroffen?" geht es um Punkt 3.
- Bei der Frage "Wer ist von der Abschaffung der CSG und der CRDS betroffen?" ist der 2. Fall für uns maßgebend.
Der Unterschied liegt dann darin wie wir bei Fall 2 den hinteren Teilsatz "[...], Sie aber steuerpflichtiges Einkommen in Frankreich generieren." interpretieren.
Deine Lesart entspricht der alternativen Formulierung "Sie aber Einkommen generieren, das in Frankreich steuerpflichtig ist." Dann lässt sich in der Tat über das DBA argumentieren, dass nur in dem Vertragsstaat, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist (also in Deutschland), besteuert wird und somit kein in Frankreich steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.
Hinsichtlich der Kapitalertragssteuer ist das unzweifelhaft, aber für mich ist nicht ersichtlich, dass das DBA auch für die Sozialabgaben gilt.
Darüber hinaus stelle ich mir folgende logische Frage: Wenn bereits aus dem DBA folgen sollte, dass - von jemandem, der außerhalb Frankreichs lebt und nicht in Frankreich sozialversichert ist - weder Steuern noch Sozialabgaben auf Vermögenseinnahmen zu zahlen sind, warum ist dieser Personenkreis dann ab 2019 von der französischen Gesetzesänderung zur Finanzierung der Sozialversicherung überhaupt betroffen? Es wäre für diesen ja schon vorher kein relevantes Thema gewesen. Das ist für mich ein Widerspruch.
Anders ausgedrückt könnte die Frage auch lauten: Welche Konstellation würde es denn deiner Meinung nach überhaupt noch geben, die dann dem 2. Fall unter "Wer ist von der Abschaffung der CSG und der CRDS betroffen?" zuzuordnen ist?
Ich verstehe aber eben auch schon den hinteren Teilsatz dort anders als du. Für mich steht dort sinngemäß (und etwas verüberdeutlicht): "Sie aber steuerpflichtiges Einkommen erzielen und dies in Frankreich geschieht." Kapitalerträge sind steuerpflichtig (aufgrund des DBA zwar in Deutschland, aber sie sind es) und die BforBank hat nur eine französische Niederlassung. Somit würde ich den 2. Fall in Gänze mit einem "trifft zu" versehen.
Für unseren Personenkreis (außerhalb Frankreichs leben und nicht in Frankreich sozialversichert sein) sind also seit 2019 die beiden Sozialabgaben CSG und CRDS abgeschafft, wodurch wir an dieser Stelle jetzt keine zusätzliche Belastung mehr haben.
Entscheidend bleibt für mich aber der Satz: "Allerdings müssen Sie weiterhin die Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% zahlen („prélèvement de solidarité“)."
Anhand der Quelle würde ich also weiterhin zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Schade, dass sich kaum weitere Informationen zu dem Thema finden lassen, denn - wie bereits gestern erwähnt - muss der Artikel den Sachverhalt natürlich nicht zwangsläufig korrekt darstellen.
In dieser Hinsicht sind deine Erfahrungen bei der Crédit Agricole natürlich interessant und können ein Indiz sein. Wünschenswert, dass es bei der BforBank genauso läuft, ist es allemal. Dann wäre das Angebot umso besser...
@R00t
Sehe mir bitte nach, dass ich mich nicht weiter detektivisch mit dem Thema auseinandersetzen möchte, da die BforBank aufgrund meiner persönlichen Präferenzen für mich ohnehin zz. nicht infrage kommt.
Ich finde es traurig, dass die BforBank scheinbar einfach in Frankreich geltende Seiten ins Deutsche übersetzt und die in Deutschland maßgeblichen Regelungen nicht integriert. Und dass der Kundenservice da auch nicht zur Erhellung beitragen kann ist schade. Aber vielleicht muss man ihnen einfach etwas mehr Zeit geben in Deutschland Fuß zu fassen.
Aufgrund meiner Erfahrungen mit den Festgeldern bei der Credit Agricole würde ich auch beim Tagesgeld der BforBank weiter davon ausgehen, dass in Frankreich für uns Deutsche keine Steuern, Sozialabgaben und auch nicht die Solidaritätsabgabe einzubehalten sind. Aber definitiv kann das wohl nur die Bank beantworten.
VG Hans-Jürgen
Nur zur Info:Ich hatte ein Tagesgeld-Konto in ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@JDFF: Ich glaube, das war aber noch eine anderer Kontext, denn da ging es um die Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkte auf die Treuhandkunden, wenn ich mich nicht irre, oder?
Das tagesgeldähnliche Sparkonto Livret A der BforBank fehlt übrigens auch noch im Tagesgeld-Vergleich. Der Zinssatz bei diesem Konto wurde heute wieder auf 2,4% p.a. (von vormals 1,7%) angehoben. Der maximale Anlagebetrag beträgt weiterhin recht niedrige 22.950 Euro zzgl. Zinserträgen. Mindesteinlage: 10 Euro. Abhebungen sind jederzeit gebührenfrei möglich.
( https://www.bforbank.com/de/sparen/sparkonto-livret-a )
@Chris
Gehe ich auf die Seite der BforBank und wähle “Sparkonto Livret A“ werden 1,7% (jährlich brutto) angezeigt. In der App dasselbe.
Bin irritiert über den Zinssatz von “2,4% p.a.“
Vielleicht kannst Du bitte zur Klärung beitragen.
@ B.A.M.
Ich kann die gestrige Aussage von @Chris bestätigen, dass ein Zinssatz von 2,4% angegeben war, da ich das Produkt direkt einmal gecheckt habe. Da hatte sich dann scheinbar ein Fehler eingeschlichen, den man über Nacht wieder berichtigt hat.
Weil es aber ein auch für deutsche Kund(inn)en abschließbares Produkt zu sein scheint, würde ich auch die Aufnahme in den Tagesgeldvergleich befürworten, auch wenn es natürlich bessere Angebote gibt.
VG Hans-Jürgen
@Hans-JürgenBei mir wird der Sonderzins als ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Uli
Es geht um ein anderes Produkt der BforBank:
"Das tagesgeldähnliche Sparkonto Livret A der BforBank fehlt übrigens auch noch im Tagesgeld-Vergleich. Der Zinssatz bei diesem Konto wurde heute wieder auf 2,4% p.a. (von vormals 1,7%) angehoben."
@B.A.M.
Die BforBank hatte für das Livret A-Sparkonto bis zum 31.Juli eine Verzinsung von 2,4% p.a. angegeben. Am 1.August wurde der Zins dann auf 1,7% zurückgenommen. Gestern am späten Vormittag und am Nachmittag wurde beim Aufruf der Livret A-Webseite dann wieder der alte Zins von 2,4% angezeigt. Deshalb hatte ich am Nachmittag das hier auch gepostet. Ich war mir am Vormittag erst noch unschlüssig, ob diese Wiederanhebung des Zinses gegen den allgemeinen Trend bei kurzfristigen Anlagen so von der Bank überhaupt gewollt war, oder ob die BforBank versehentlich die alten, bis Juli gültigen Konditionen wieder kommuniziert. Deshalb hatte ich noch bis zum Nachmittag gewartet. Ganz offensichtlich wurde aber gestern intern bei der Bank ein Fehler gemacht, der zur vorübergehenden Anzeige des alten Zinsen geführt hatte. Dieser Fehler wurde heute offensichtlich wieder korrigiert.
Also: Livret A-Sparkonto wohl weiterhin mit 1,7% p.a. verzinst. 2.4% wäre durchaus interessant gewesen, wenn länger von Bestand
Habe ich nun hiermit live gestellt: https://www.kritische-anleger.de/bforbank/sparkonto-livret-a/ ... irgendwie ein lustiges Produkt, weil der Zinssatz scheinbar vom französischen Staat festgelegt wird, aber nur knapp 23.000 € angelegt werden können. Wirkt fast wie so eine Art staatlich garantiertes Mini-Tagesgeldkonto.