BforBank & Sozialabgaben:
So wie es aussieht, fallen für all jene, die als Grenzgänger in Frankreich leben aber in einem anderen Land (Europäische Union oder Schweiz) arbeiten ODER außerhalb Frankreichs leben und nicht in Frankreich sozialversichert sind, aber steuerpflichtiges Einkommen in Frankreich generieren, eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5% an:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/finanzen-und-versicherung/grenzgaenger-in-frankreich-erstattung-der-sozialabgaben/
Diese Info findet sich auch in einem Artikel neueren Datums auf einer französischen Seite zu Finanz- und Steuerthemen:
https://www.assoedc.com/prelevements-sociaux-acquittes-par-les-non-residents-clap-de-fin/
Die Aussagen einer BforBank-Telefon-Servicekraft waren leider etwas uneindeutig (Prozentsatz der Steuer- und Sozialabgaben wurden verwechselt) und ich erhielt die Info, dass unter den o.g. Bedingungen keine Sozialabgaben fällig würden. Zum Jahresende bekäme man dann noch ein Dokument zur Vorlage beim deutschen Finanzamt zwecks Versteuerung.
Konnte jemand die Sache mit der obligatorschen Solidaritätsabgabe abschließend klären?
Scheinbar muss sie gezahlt werden? Kann sie zurückgefordert oder verrechnet werden?
Würde immerhin 0,3 Prozentpunkte schlucken
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@Nanny
Es scheint zur Zeit (noch) nichts hieb- und stichfestes zu diesem Thema zu geben.
Im „BforBank nicht bei KA gelistet“-Thread gibt es allerdings ein paar weitere Beiträge mit Einschätzungen:
https://www.kritische-anleger.de/bforbank/tagesgeld/bforbank-nicht-bei-ka-gelistet/#Beitrag_24385