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Einschränkungen bei Abhebungen: Mindestbetrag und Auszahlungsdauer.

Einschränkungen bei Abhebungen: Mindestbetrag und Auszahlungsdauer.

Registriertes Community-MitgliedJosef am 23.05.2020

Zum Thema Verfügbarkeit - es gibt da zwei kleine Einschränkungen:
1. Der Abhebebetrag muss mindestens 10 Euro betragen. Ist nicht schlimm, kann aber nerven, wenn man z.B. nur einen Zinsertrag abheben will und der weniger als 10 Euro ist.
2. Die Bank lässt sich volle 3 Bankarbeitstage Zeit um das Geld auszuzahlen. Ich habe z.B. am Mittwoch gegen Mittag eine Abhebung veranlasst, das Geld kam erst am Montag darauf. Ist garade noch akzeptabel, aber andere Banken sind da deutlich schneller.

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 27.05.2020

Eine so lange Bearbeitungsdauer ist m.E. nicht mehr akzeptabel und sogar gesetzeswidrig!

Wenn die Abbuchung am Mittwoch mittag (also nach Buchungsschnitt erfolgt) , quasi als am Donnerstag gebucht gilt, muss das Geld am Freitag beim Empfänger sein.
Wenn der Auftrag Mittwoch morgens (vor Buchungsschnitt) erteilt wird, muss der Betrag sogar schon Donnerstag beim Empfängerkonto sein.
Inländische Banken buchen sogar meist taggleich und "Umbuchungen" im gleichen Institut sogar binnen weniger Stunden.

Anonymer PosterEnzo (Gast) am 13.02.2021

So sehe ich das auch!

Registriertes Community-MitgliedNanny am 24.03.2021

Die Verfahrensweise ist vielleicht ungewöhnlich, wird aber mit gesetzeswidrig nicht adäquat dargestellt. Es handelt sich aus meiner Sicht vielmehr um eine Art Terminüberweisung: die Auszahlung erfolgt zwei (Arbeits) Tage nach Beauftragung, wird auf Anfrage mit der Auszahlung valutiert. Bei mir waren die Auszahlungsbeträge am selben Tag auf meinem Referenzkonto gutgeschrieben, an dem ausgezahlt wurde.