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Risiko bei Überweisungen auf Bigbank Sammelkonto für Tagesgeld.

Risiko bei Überweisungen auf Bigbank Sammelkonto für Tagesgeld.

Anonymer PosterTomtom1 (Gast) am 03.11.2023

Eine Info die leider nirgends vor der Kontoeröffnung steht: Wenn das Tagesgeldkonto eröffnet ist und man darauf Geld überweisen möchte, überweist man das nicht auf ein Konto unter seinem Namen bei der Bigbank, sondern auf ein Bigbank Sammelkonto von dem aus die Bank das Geld dann dem Tagesgeldkonto zuordnet. Dieser zusätzliche Schritt ist aus meiner Sicht risikobehaftet. Was passiert, wenn genau an dem Tag des Geldtransfers die Bank hops geht? Greift dann auch die Einlagensicherung oder zählt das Sammelkonto der Bigbank lediglich als ein einziges Konto? Dieses Risiko hat mich dazu bewogen, das Konto direkt wieder dicht zu machen.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 03.11.2023

@Tomtom,
wenn die Bigbank das Geld in ihrem Haus zunächst alles auf ein Sammelkonto verbucht und später den einzelnen Konten der Kunden zuweist, so macht die Bank sich doppelte Arbeit. Die Banken haben alle eine flache Struktur und sparen Verwaltungskosten, wo es nur möglich ist.
Also macht das keinen Sinn.

Ist die Identifizierung durch, so bekommst Du eine IBAN Nummer, die Deine Kontonummer ist auf Deine E-Mailadresse. Auf dieses Konto überweist Du. Dieses Konto ist bis 100.000 € geschützt.

Trägst Du Dich mit dem Gedanken bei der Bigbank eine TG/FG Konto zu eröffnen, so spiele es doch mal durch.
Sollten Deine Bedenken bezüglich eines Sammelkontos zutreffen, so überweise nichts und kündige wieder sofort.

Registriertes Community-MitgliedTono am 03.11.2023

Hallo TomTom, bin jetzt zwar kein Bankenfachmann oder Rechtsexperte, kann mir dein Schreckenszenario allerdings nicht vorstellen. Ich habe zwar auch an die Bigbank überwiesen und nicht an ein auf meinem Namen lautendes Konto, jedoch mit einem eindeutigen Verwendungszweck (mehrstelliger Zahlencode), der nur mir zuzuordnen ist. Im Übrigen sind jedem einzelnen Anleger laut EU-Recht 100000€ abgesichert, egal ob auf Sammelkonto eingezahlt oder nicht. Aber korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Anonymer PosterDagobert (Gast) am 03.11.2023

@Tomtom:

Laut FAQ der Bigbank handelt es sich nicht um ein Sammelkonto!

" Warum ist der Empfänger Bigbank und nicht ich selbst?

Der Betrag wird in unserem System anhand der Ihnen zugewiesenen IBAN verbucht. Diese IBAN wurde von uns nur für Ihr Tagesgeldkonto eingerichtet. Es handelt sich nicht um ein Sammelkonto, auf welches auch andere Kunden einzahlen.

Da die IBAN auf den Namen der Bigbank läuft, aber nur mit Ihren persönlichen Tagesgeldkonto verbunden ist, funktioniert die Überweisung von unserer Seite aus auch, wenn Sie Ihren eigenen Namen als Empfänger angeben.

Die IBAN steht unter dem Namen Bigbank AS, um zu verdeutlichen, dass es sich dabei nicht um ein Zahlungskonto handelt, dessen Bankverbindung an Dritte zur Vornahme von Einzahlungen weitergegeben werden kann. Überweisungen können wir nur von einem Konto in Ihrem Namen entgegennehmen."


Im übrigen ist es (wie hier auch beschrieben) bei einer Überweisung völlig egal welcher Name beim Empfänger steht, da dies von den Banken nicht abgeglichen wird. Auch eine Überweisung an "Mickey Maus" würde ankommen.

Das ist oft auch die falsche Sicherheit bei einem Betrug, wenn der Überweiser meint "das Konto läuft ja auf meinen Namen" nur weil ihm das so mitgeteilt wurde.

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 03.11.2023

@Tomtom
Ich sehe in Deinen Ausführungen bezgl. "Bigbank" zwei Fragen bezüglich der finanziellen Absicherung für Dich als Anleger liegen:
1. Abwicklung über ein Banken-Sammelkonto und 2. Abdeckung durch die Einlagensicherung im
Entschädigungsfall.

Info vorab: Es ist mit diesem Kommentar nicht (!!!) geprüft ob in Deinem Fall wirklich ein Sammelkonto oder doch ein
kundendefiniertes Konto vorliegt. Das entzieht sich mir hier.

zu 1.: Banken-Sammelkonten sind generell "nur" übliche interne Buchungs- und Verrechnungskonten die
regulatorisch nicht dem Kunden sondern der Bank zugeordnet sind und im entsprechend gegliederten
Bankmodell interne Zuordnungs-, Buchungs- und Übersichts-Möglichkeiten bieten und erleichtern. Diese
haben von den Banken entsprechend deklariert und geführt zu werden und unterliegen den üblichen gesetzl.
und regulatorischen Prüf- Kriterien.
Das bedeutet Kundenzahlungen sind auch bei Abwicklung über Sammelkonten nach-prüfbar und vor
allen Dingen nach-vollziehbar. Insofern sind die Kundengelder abgrenzbar und sind und bleiben als diese
erkennbar. Schlicht und ergreifend: "Dein Geld" bleibt immer als solches erkenntlich und als dieses
nachverfolgbar (Eine juristische Beweislast des Kunden bleibt bestehen, also die Nachvollziehbarkeit der
Zahlungen und der Abwicklung).

2. Abdeckung durch die Einlagensicherung:
Durch die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung wird in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
durch nationale gesetzliche Einlagensicherungssysteme garantiert, dass bis 100.000 Euro pro Kundin und
Kunde und pro Bank gesichert sind. Die Definition ist also verbindlich: Pro Kunde/in und pro Bank 100T €.
Wo das im einzelnen temporär gebucht ist spielt keine Rolle, außer vielleicht bei der evtl. Notwendigkeit einer
Nachvollziehbarkeit (Allgemeine generelle Anm.:Umgang/Regeln mit böswilligen oder sogar kriminellen
Machenschaften werden in den Regeln der Einlagensicherung meiner Kenntnis nach offiziell nirgendwo
definiert und publiziert.)

Additional aus "Finanztest" zitiert:

Immer wieder fragen Finanztest-Leser, warum die estnische Bigbank nicht in unseren Zinsvergleichen auftaucht, obwohl sie sehr attraktive Konditionen bietet. Der Grund ist unsere Skepsis gegenüber der estnischen Einlagensicherung Tagatisfond.
Mitglieder sind neben einigen Finanzdienstleistern nur sieben Kreditinstitute. Aus ihren Beiträgen müssten die Kunden im Ernstfall entschädigt werden. Damit steht die Sicherung nach Auffassung von Finanztest auf zu schwachen Füßen, auch wenn evtl. mit Hilfe der Europäischen Union zu rechnen wäre – anders als bei der isländischen Kaupthing-Bank.
Finanztest nimmt auch die AS Privatbank trotz guter Zinsen nicht in die Hitlisten auf. Denn wenn die Bank pleiteginge, müsste das Sicherungs­system Lett­lands für das Geld der Sparer gerade­stehen. Die Zins-Experten von Finanztest halten das System aber nicht für sehr leistungs­fähig. Anders als Sicherungs­fonds in Ländern wie Deutsch­land, Groß­britannien oder den Nieder­landen konnte es nicht über viele Jahre hinweg aufgebaut werden. Im Jahr 2008 brachte die Schieflage der lettischen Parex Bank das Land in große Schwierig­keiten.
Unabhängig davon müssen Sparer, die ihr Geld in Lett­land anlegen, mit Steuer­abzügen rechnen.
Die Regeln von Finanztest:
Wenn die Zins-Experten von Finanztest begründete Zweifel haben, dass ein nationaler Sicherungs­fonds größere Bank­pleiten nicht stemmen kann, verzichten sie auf eine Empfehlung. Das gilt selbst für den Fall, dass die Europäische Union für Institute in Mitglieds­ländern einspringen würde. Auch die Bigbank aus Estland schafft es deshalb nicht in den Zinsvergleich.

Registriertes Community-MitgliedBert57 am 04.11.2023

@Tomtom
Nachsatz:Unabhängig meiner generellen Erläuterungen hier vor, hat "Dagobert" in seinem Kommentar
natürlich unzweifelhaft richtig und vollständig die Infos der Bigbank wiedergegeben.
Link:https://www.bigbank.de/haufige-fragen/?sec=15&main=66&faq=2528&ter=54
Dem wäre somit also nichts mehr hinzuzufügen.