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Bafin-Sonderbeauftragter wegen schwerer Mängel zur C24 Bank entsandt

Bafin-Sonderbeauftragter wegen schwerer Mängel zur C24 Bank entsandt

Registriertes Community-MitgliedAnton am 24.11.2025

Die Finanzaufsicht Bafin hat am Montag in einer Pressemitteilung angekündigt, einen Sonderbeauftragten in die C24 Bank zu schicken. Außerdem erhöhte die Bafin die Eigenmittelanforderungen an die Neobank und ordnete eine Reihe von weiteren Maßnahmen an.

Als Grund nannte die Finanzaufsicht „gravierende Mängel insbesondere in der Geldwäscheprävention“. Außerdem kritisierte sie eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der C24.

Bei der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2024/2025 hat die Bafin demnach schwere Defizite entdeckt. Die Probleme bestehen unter anderem beim Durchführen von Verdachtsmeldeverfahren und Auskunftsverpflichtungen, die vor allem im Kontext mit betrügerischen Konten standen.

Zu den angeordneten Maßnahmen zählt, dass die C24 die genannten Mängel innerhalb einer gesetzten Frist abarbeiten muss. Außerdem ist die ehemalige Tochterfirma des Vergleichsportals Check24 dazu verpflichtet, Kontrollinstanzen zu entwickeln, um Betrugshandlungen in Zukunft verhindern.

Darüber hinaus muss die Direktbank ihre Sicherungsmaßnahmen in den Bereichen Kundenannahmeprozesse, laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen verbessern und eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ garantieren.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/geldwaeschepraevention-bafin-schickt-sonderbeauftragten-in-die-c24-bank/100177607.html

Bei der Bafin selber ist die Pressemitteilung noch nicht online abrufbar.

Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 24.11.2025

Danke @ Anton

Zwischenzeitlich auch auf der Bafin-HP:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/neu/meldung_2025_11_24_c24_bank_gmbh.html?cms_expanded=true

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 24.11.2025

Danke schön, @ B.A.M. und @ Anton, für diesen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 24.11.2025 um 19:40 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedArnold am 24.11.2025

Danke und Frage:
Betrifft das nur das C24-Konto oder auch das Anlageportal?
Sollte man dann vorsichtshalber die Finger von deren Anlagevermittlung lassen?

Beste Grüße
Arnold

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 24.11.2025

@ Arnold

In dem verlinkten Bafin-Bericht von B.A.M. geht es "nur" um die C24 Bank.

Besonders engagiertes MitgliedBlacky am 24.11.2025

Die OLB wurde kürzlich von der Bafin aus den selben Gründen "abgewatscht".

Star der CommunitySpooky78 am 24.11.2025

Dass die BaFin der C24 jetzt genauer "auf die ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 24.11.2025 um 20:54 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 24.11.2025

Danke schön, @ Spooky78, für Deine wirklich beruhigenden und zugleich erheiternden Worte!

"Der BaFin geht es hier vermutlich vor allem darum, dass alles seinen geordneten Gang geht und alle Formulare in dreifacher Ausfertigung gestempelt, gelocht und akkurat abgeheftet werden."

:-)))

Registriertes Community-MitgliedRoland am 25.11.2025

@Spooky78: Viele Finanzkrisen wären vermieden worden, wenn ordentlich abgelegt worden wäre und Regeln beachtet worden wären. Unterschätze nicht kriminelle Banden und staatliche Akteure.

Registriertes Community-MitgliedArnold am 25.11.2025

@Spooky78: Danke für Deine Antwort. Der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Star der CommunitySpooky78 am 25.11.2025

@ Roland: Das ist grundsätzlich richtig und ich bin ja auch sehr dafür, dass sich die C24 an geltendes Recht hält, aber ich sehe hier keinen Vorsatz und auch keine unmittelbare Gefährdung des Geschäftsbetriebs. Da gäbe es m.E. ganz andere Kandidaten, wo ich mir ein ähnlich rigoroses Vorgehen der BaFin wünschen würde oder in der Vergangenheit gewünscht hätte (Stichwort: Wirecard).