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Nachweis der Mittelherkunft bei Tagesgeld- und Festgeldanlagen

Nachweis der Mittelherkunft bei Tagesgeld- und Festgeldanlagen

Star der CommunityHans-Jürgen am 23.06.2026

Da das Thema des Nachweises der Herkunft von Anlagegeldern gerade wieder einmal verstärkt aufploppt, habe ich diesen Thread eröffnet, damit wir hier die Informationen über die verlangten und erfolgreich absolvierten Mittelherkunftsnachweise sammeln können. Ich hatte bisher mit diesem Thema außer des Ankreuzens des Kästchens "Ersparnisse" bei Kontoeröffnungen noch nie etwas zu tun.
Am Freitag, 19.06.2026,habe ich meine Registrierung für das Kundenkonto bei der Bigbank vorgenommen. Im Rahmen des Registrierungsprozesses kommt man auch auf eine Seite "Herkunft Ihres Vermögens", wo man die Möglichkeit hat, die Herkunft des geplanten Anlagebetrages zu erläutern. Diesen Punkt kann man aber überspringen, was ich getan habe. Da ich am Freitagabend schon Zugriff auf das Online-Banking hatte, habe ich dann sofort das Tagesgeldkonto beantragt, das sich aber aufgrund des Wochenendes und der beiden Feiertage (heute und morgen) in Estland noch in Bearbeitung befindet.
Da ich keine unnötige Verzögerung bei der Kontoeröffnung verursachen wollte, habe ich dann am Samstag, die Seite "Herkunft des Vermögens" aufgerufen und zu den Herkunftsquellen meiner Gelder (anteiliger Immobilienverkauf, Ersparnisse, Gehalt und Sonstiges) folgende Dokumente hochgeladen:
- eine ausführliche Erläuterung meines aktuellen Geldvermögens,
- einen Screenshot vom aktuellen Kontostand meines Guthabens bei der Bank of Scotland,
- eine Übersicht meiner Guthabenentwicklung seit dem Jahr 2002,
- die Gehaltsabrechnungen für die Monate April bis Juni 2026,
- den notariellen Kaufvertrag über den Hausverkauf, und
- ein Schreiben von mir an den Notar, mit dem ich ihm den Zahlungseingang bestätigt habe, da ich den Kontoauszug über den Zahlungseingang nicht mehr vorliegen habe.
Mit diesen Informationen dürfte die Frage nach der Mittelherkunft umfassend beantwortet sein, selbst wenn ich dort noch weitere Beträge anlege. Ich habe es auch als "Testballon" gesehen, wie man solche aufkommenden Fragen künftig ggf. beantworten kann. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir eine kurze Bestätigung zukommen zu lassen, dass die Informationen ausreichend sind.
Noch weitergehende Unterlagen - insbesondere Einkommensteuerbescheide - einreichen zu müssen, hielte ich für zu weit gehend.
VG Hans-Jürgen
Nachtrag:
Ich habe den vorstehenden Kommentar etwas gekürzt, da sich die ausgelöste Diskussion von der Intention meines Ursprungskommentars entfernt hat, wobei ich die sachlichen Informationen der Nutzer, die ähnlich wie ich proaktiv verfahren, sowie die Klarstellung von Stefan Erlich zur "Motivation" der Banken sehr gut finde.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 16:02 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedB.A.M. am 23.06.2026

@ Hans-Jürgen

Danke für Deine Initiative und ausführliche Beschreibung zur Bigbank.

Es wäre sehr begrüssenswert wenn sich dieser Thread hauptsächlich aus Erfahrungen speisen würde. Ich weiss um die wichtige Diskussionskultur in diesem Forum, würde aber hier gerne ein wenig Zurückhaltung einfordern. Dies ist kein Maulkorb-Erlass oder die Absicht einer Zensur sondern die Idee den Thread auf das Wesentliche zu fokussieren.

Ich bin überzeugt dass dies dann ein erfolgreiches Nachschlagewerk zur Thread-Thematik sein kann.

Abschliessend ein Vorschlag, einem geposteten Beitrag zu Beginn den Banknamen zu platzieren. Das erleichtert das Suchen und Finden für jeden einzelnen Forums-Interessierten, sollte dieser Thread viele Beiträge gewinnen. Was ich mir wünsche und erhoffe.

Danke für das "offene Ohr"....

Dieser Post wurde am 23.06.2026 um 17:56 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 23.06.2026

Beim lesen Hans-Jürgens Beitrag stelle ich mir folgende Fragen:
Was treibt jemanden auf die Spielchen und indirekte Unterstellungen einiger Banken von wegen Schwarzgeld etc. mit solchem Aufwand und Ausführlichkeit einzugen? Insbesondere wenn ein Konto weder vollständig eröffnet noch eingefroren ist und man nach wie vor vollen Zugriff auf seine Gelder hat? Wäre es denn nicht klüger den Kontoeröffnungsprozess abzubrechen bzw. das Konto sofort leer zu räumen bevor es zu spät dafür ist?
Will man so einer Bank wirklich sein Geld anvertrauen? Und auch noch einer mit der man nur über digitale Wege -wenn überhaupt- kommunizieren kann? Es herrscht doch kein Mangel an anderen guten Finanzinstituten/Zinskonditionen.
Ich kann es wirklich nicht fassen!

Dieser Post wurde am 23.06.2026 um 23:49 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedGeizkragen am 24.06.2026

.@Dennis G.Ihr Beitrag passt perfekt in das ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 06:52 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

@Geizkragen
Mit „unterwürfig“ hat das meiner Meinung nach wenig zu tun, eher mit purem Pragmatismus. Wer in der heutigen Zeit größere Summen auf Tages- oder Festgeldkonten bewegt, weiß, wie penibel die Compliance-Abteilungen der Banken (oft genug völlig willkürlich) agieren.
Das Vorgehen von Hans-Jürgen ist schlicht proaktiv: Haben ist besser als brauchen. Wenn die Bank im dümmsten Moment das Konto sperrt und man wochenlang dem Geld hinterherläuft, hat man den Schaden. Da habe ich die passenden Nachweise lieber direkt parat und die Sache ist mit einem Klick hoffentlich erledigt.

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 24.06.2026

@Hans-Jürgen
Da zwei Foristen inzwischen schon auf meinen Beitrag geantwortet und einige weitere ihn mit Herzchen geschmückt haben, lasse ich ihn so stehen und überlasse eine eventuelle Enfernung, Verschiebung der Forumsredaktion bzw. werde ich gerne deren Anweisungen folgen.

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 08:05 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedJojo am 24.06.2026

Meine dargelegte Erfahrung im anderen Thread unterstreicht 2 entscheidende Punkte. 1) Die Bank bekommt eine Prüfung auferlegt und gängelt ihre Kunden nicht zum Spaß oder Zeitvertreib 2) Sie hält sich bedeckt über die Gründe, die zur Veranlassung der Mittelherkunft geführt haben bzw drückt es verallgemeinert aus.

Man kann sich natürlich unkooperativ geben, das Geld abziehen und/oder die Bank meiden, wird auf diesen Umstand aber vermutlich bei der nächsten oder übernächsten Bank wieder stoßen. Eine Prävention in Form von vorbereiteten Belegen und Nachweisen ist also nie verkehrt.

Übrigens hab ich natürlich geschwärzte Gehaltsabrechnungen an die Hamburg Direct geschickt und würde das auch mit einem Einkommensteuerbescheid so machen, bei dem lediglich das Jahresbrutto ersichtlich ist. Sollte etwas nicht reichen, bekommt man eh nochmal Bescheid.

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

Ich versuche hier für mich immer einen goldenen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 09:42 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 24.06.2026

Mittelherkunft ohne Nachweisforderung

Teilweise haben Finanzinstitute zu Beginn meiner Geschäftsbeziehung oder einer Neuanlage eine Mittelherkunft ohne Nachweis erhoben. Dieses erfolgte niederschwellig zum Ankreuzen, auch mit Mehrfachnennung in den Anlageanträgen. Grundsätzlich war danach für immer Ruhe.

Erstmalig haben mich in 2025 die Akbank auf dem Postwege und in 2026 die DHB Bank und die Bank of Scotland im Onlinebanking, unabhängig einer Neugeldanlage zu einer Aktualisierung der Mittelherkunft gebeten. Auch hier war ein Nachweis nicht gefordert.

Einen Nachweis der Mittelherkunft musste ich bisher noch nie erbringen. Die einzige Ausnahme war hier der Anlageantrag größer 50.000€ bei einem Kapitalisierungsprodukt der „BL die Bayerische Lebensversicherung“. Ohne Nachweis war der Antrag nicht möglich.


Zeitliche Folgen eines nicht erbrachten Nachweises der Mittelherkunft

Falls ein Nachweis, trotz Aufforderung nicht erbracht wird, wird wohlmöglich ein deutsches Institut eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen anzeigen (§43 GwG). Die Zentralstelle kann bei Geldwäscheverdacht dem Institut unmittelbar untersagen, Finanztransaktionen vorzunehmen und eigene Ermittlungen aufnehmen (§40 GwG). Sollte nach erbrachter Geldwäscheverdachtsmeldung keine Weisung durch die Zentralstelle oder Staatsanwaltschaft erfolgen, können nach drei Werktagen (ohne Samstag) Transaktionen durchgeführt werden (§46 GwG).

Aufgrund dieser zeitlichen, eher kurzfristigen Verwehrung der Verfügung der Einlage, würde ich abraten vorab im „vorauseilendem Gehorsam“ die Hosen vor der Bank runter zu lassen. Erst bei Bedarf, kann man sich der Bank oder sogar der Staatsanwaltschaft erklären. Der wohlhabende Renter ist nicht Zielgruppe von Zentralstelle und Staatsanwaltschaft.


Ferner gebe ich zu bedenken, daß Banken auch nach Jahren eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben können/müssen. Hoffentlich wird vorab ein Nachweis eingefordert.


Dieses interessante Thema ist öfters vereinzelt im Forum anzutreffen. Gebündelt, zuletzt in dem Jahr 2026 auch durch die Forumsleitung eröffnet in

https://www.kritische-anleger.de/forum/sonstiges/wie-herkunft-von-anlagegeldern-nachweisen/

oder

https://www.kritische-anleger.de/forum/tagesgeld/herkunftsnachweise-bei-banken-eure-erfahrungen-und-diskussion/

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 13:40 Uhr geändert.
Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 24.06.2026

@ Zinsjäger77

"Bevor ich eine größere Summe anlege, frage ich konkret bei der jeweiligen Bank unter Nennung der beabsichtigten Anlagesumme an, ob sie hierfür vorab einen Nachweis von mir benötigen oder ob sie im Bedarfsfall auf mich zukommen."

Diese Art und Weise finde ich persönlich wirklich gut!

Darf ich Dich fragen, ob Du diese Anfrage vorab schriftlich oder telefonisch stellst?

Vermutlich schriftlich, da Du ja sonst keinen Nachweis hast.

Würde mich sehr über eine Antwort von Dir freuen!

Einen sonnigen Tag mit vielen frischen Brisen und liebe Grüße

Tautropfen

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 24.06.2026

Ich lese hier u.a: proaktiv, transparent, pragmatisch, un/kooperativ, präventiv, vorsorglich, Absicherung.
Ja, alles schön und gut, aber wem gegenüber? Den deutschen Finanzbehörden gegenüber ist es ja im allergrößtem Umfang verständlich und akzeptabel. Aber einen privaten Finanzinstitut gegenüber so ausgesetzt zu sein und hoffen dass alles gut geht und man weiterhin Zugriff auf seine Gelder haben wird, ist doch inakzeptabel! Noch schlimmer wenn es um ein ausländisches Finanzinstitut irgendwo im Baltikum oder auf einer kleinen Mittelmeerinsel handelt. Und wofür dann das Ganze? Etwa für ein Leckerli in Form von ein paar Zentelprozentpunkten extra Zinsen?

Diese Anfragen bez. Mittelherkunft haben doch willkürliche Züge. Es ist unklar bei wem und ob überhaupt, bei welchen Beträgen, bei welcher Häufigkeit der Ein/Auszahlungen ja sogar bei welcher Staatsbürgerschaft oder Bezug zu einem anderen Staat angeklopft wird. Bei US-Amerikanern z.B. sind die Banken besonders nervös. Außerdem berichtete neulich jemand dass nur weil er die Bank über seinen russischen Zweitpass informierte, ihm ein Konto verwehrt wurde. Jede Bank handhabt das anders ohne dass der Kunde vorher weiß was/wann/ob etwas auf ihn zukommen wird. Das ist doch alles absurd!
Es müssten doch es klare Regeln und Verpflichtungen geschaffen werden die vorher bekannt sind und dann auch für alle gelten!

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 12:25 Uhr geändert.
Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 24.06.2026

@Dennis G. und @Geizkragen: Wie B.A.M. so schön geschrieben hat, wäre es gut, wenn wir uns hier auf praktische Erfahrungen und nicht persönliche Wertungen konzentrieren könnten.

Letztere bieten leider keinen Mehrwert. Es bleibt jedem überlassen, wie er mit dem Thema Nachweis von Mittelherkunft umgeht. Da gibt es kein richtig oder falsch, sondern nur persönliche Präferenzen.

Fakt bleibt unabhängig davon: Die Banken machen das nicht, weil sie Bock drauf haben. Ganz im Gegenteil: Die haben sowas von keine Lust drauf, weil es sie nur Geld und Administration kostet. Nur leider beharren die jeweiligen Aufsichtsbehörden auf den Regularien zur Geldwäscheprävention und jede Bank legt das Zeug dann auch noch unterschiedlich strikt aus. Man kann 10 Jahre bei unterschiedlichsten Banken Glück haben und keiner fragt nach und plötzlich sitzt man dann aber bei Bank XY (rein durch Zufall?) im Geldwäscheprüfungsprozess. Macht keinen Spaß, ist aber leider einfach etwas, womit wir umgehen müssen.

Und damit zurück zum Kernthema: Praktische Erfahrungen und Hinweise!

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 12:31 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

@Tautropfen​Ja, ich mache das ausschließlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 15:22 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarkus am 24.06.2026

@Zinsjäger77

Dein Nachweis der Mittelherkunft aus einer Grundbesitzveräußerung, positioniert Dich gegenüber der Bank in eine unkritische Lage.

Dahingehend sind vermutlich gegensätzlich Erklärungsnot und mühsames Zusammentragen von Kapitalerträgen der letzten Jahre/Jahrzente bei einem Kleinanleger die Regel. Diesen Leuten gilt es, gut zu zureden. Sie sind nicht das Ziel von der Staatsanwaltschaft. Daher ist dieses Forum goldwert, genau diese kleinlichen Institute hervorzuheben und folglich von einer Einlage eventuell abzusehen. Jeder ist seines Glückes Schmied und muss es auch nicht noch herausfordern.

Ich persönlich befinde mich ebenfalls in der Ausgangslage, bei einer Nachweisforderung der Mittelherkunft, unmittelbar einen Nachweis vorzulegen. Diesen Nachweis werde ich auch bei Bedarf parallel bei unterschiedlichen Instituten vorlegen. Nach dem ursprünglichen Buchungstext wurde der Betrag über Jahre immer mit dem Buchungstext „Umbuchung“ angelegt. Der Ursprung ist nun verschleppt, aber dennoch nachvollziehbar und plausibel darlegbar. Ich denke, dieses ist nicht mehr im Sinne des GwG oder auch der Risikobeurteilung der Banken. Hört sich ein wenig nach erlaubter und geduldeter Geldwäsche an.

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 15:33 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

@Markus
Vollkommen richtig, genau das ist der Knackpunkt. Absolut mühsam wird es vor allem dann, wenn es sich um den klassischen Standardfall handelt: Vermögen, das über viele Jahre hinweg durch eigene Arbeit oder kontinuierliche, breit gestreute Wertpapieranlagen (z. B. ETFs) Stück für Stück aufgebaut wurde. Wenn das Geld nicht aus dem 'einen großen Trade' oder einem Einmalereignis wie einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft stammt, steht man vor einem bürokratischen Albtraum, um diesen jahrzehntelangen Prozess lückenlos nachzuweisen - sofern es überhaupt möglich ist.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 24.06.2026

Keine Pferde scheu machen bevor der Hund nicht gebellt hat oder so ähnlich. Das sind doch alles nur Mutmaßungen, es reichen IN DER REGEL Gehaltsabrechnungen oder der Einkommensteuerbescheid, mit denen einigermaßen nachvollziehbar ist, daß eine Anlage in der Höhe X (theoretisch) möglich ist. Oder gibt's hier tatsächlich jemanden, der die AUFFORDERUNG erhalten hat, seine finanzielle Situation lückenlos seit 1980 zu dokumentieren ?

Besonders engagiertes MitgliedTautropfen am 24.06.2026

@ Zinsjäger77"Ja, ich mache das ausschließlich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedAnton am 24.06.2026

Ich würde nie ohne konkrete Anforderung einer Bank meine Vermögensverhältnisse offenlegen. Bei mir verlangte in vielen Jahren noch keine Bank solche Nachweise, bei ca. 15 Tagesgeldkonten insgesamt.
Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen und zwar gegenüber Privatfirmen, oft im Ausland.

Hat schon mal jemand von den hier so proaktiv unterwegs Seienden aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung nachgefragt, was mit den freiwillig offenbarten Daten geschieht - wo werden die gespeichert, von wem konkret genutzt, an wen ggfls. weitergeleitet, wann gelöscht? Bei Kontoauflösung? Oder erst nach 10 Jahren? Ist das unerheblich?

Außerdem ist die Nachweisführung ziemlicher Quatsch und dient nur den Banken, damit die ggfls. etwas gegenüber der Aufsichtsbehörde vorzuweisen haben - wenn die überhaupt nachfragt.

Konkretes (fiktives) Szenario: - ich habe 200K aus Erbschaft/Hausverkauf (mit notariellem Vertrag oder Erbschein, Kontoauszüge etc. pp.) daneben aber 400K "Schwarzgeld" aus illegalen Geschäften. Ich lege bei drei Banken je 200K an und weise immer brav nach, woher ich die 200K habe - mit ein und demselben Nachweis. Nur sind 400K Schwarzgeld. Lächerlich. Oder gibt es ein zentrales Meldeportal von Banken, in denen alle Bankverbindungen einer Person gespeichert sind und die jeweilige Anlagehöhe?

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

@Jojo
den Zeitraum, über den man die Nachweise erbringen muss, kann man allerdings bis zu einem gewissen Grad selbst beeinflussen. Wenn man sein gesamtes Geld bei einer einzigen Bank parkt, wird der geforderte Zeitraum für den Herkunftsnachweis natürlich oft ein viel größerer sein, da es um die Gesamtsumme geht. Teilt man das Vermögen hingegen auf mehrere Banken auf, muss man in der Regel nur für kleinere Teilbeträge Nachweise erbringen, was den Dokumentationsaufwand erheblich verkürzen kann.
Man sollte das Thema aktuell leider nicht ganz unterschätzen: In letzter Zeit gab es insbesondere bei der Advanzia Bank und der C24 Bank vermehrt Berichte von Usern, die von größeren Problemen bis hin zu plötzlichen Kontosperrungen sprachen. Das Ärgerliche dabei war, dass selbst nach der zeitnahen Vorlage aller geforderten Nachweise oft tagelang überhaupt keine Reaktion der Banken erfolgte. Wer Details sucht, findet in den entsprechenden Threads hier im Forum reichlich Lesestoff dazu.

Registriertes Community-MitgliedZinsjäger77 am 24.06.2026

@Anton
ich glaube, hier liegt ein kleines Missverständnis vor: Es geht bei diesen Anforderungen nicht um die Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse, wie man es beispielsweise von einer Kreditbeantragung kennt. Die Vermögensverhältnisse umfassen zwar alle Gesamtvermögenswerte – in denen theoretisch auch Schwarzgeld enthalten sein könnte –, aber die „Behörden“ kennen diese Verhältnisse sowieso und können sie bei Bedarf per Abruf abfragen.
Bei der gesetzlichen Prüfung der Mittelherkunft geht es vielmehr um den konkreten Weg, wie man genau zu diesen Geldern gekommen ist, die man gerade bei der jeweiligen Bank anlegt

Registriertes Community-MitgliedDennis G. am 24.06.2026

@Jojo
"...Gehaltsabrechnungen oder der Einkommensteuerbescheid, mit denen einigermaßen nachvollziehbar ist, daß eine Anlage in der Höhe X (theoretisch) möglich ist"

Dann müsste es aber auch anders herum funktionieren.
Als Beispiel: Jahreseinkommen (ausschließlich Gehalt): 40.000 €, durchgehend über die letzten 5 Jahre hinweg. Hier der Einfachheit halber, bisher keine weiteren finanziellen Aktivitäten/Investitonen.
Wie soll jetzt daraus berechnet werden wieviel angespartes Geldgesamtvermögen man "haben darf"? Mit welcher Formel? Einfach 40.000 € x 5 Jahre kann's natürlich nicht sein, denn es fallen ja noch Kosten an die individuell sehr unterschiedlich sein können (Lenbensstil, Wohnsituation, Kinder in Haushalt u.v.m) Wie fließen die in die Rechnung mit ein bzw. gehen davon ab?

Dieser Post wurde am 24.06.2026 um 22:57 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedLebenslust um 08:29 Uhr

Hier nochmal ein alter Post von mir wo ich etwas ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedNewbie26 um 14:15 Uhr

@ Zinsjäger
@Tautropfen

Hierzu mal nur ergänzend die rein telefonische Auskunft der estnischen BigBank zu meiner Frage, ob ein Herkunftsnachweis bei meiner offen und ehrlich beschriebenen
Situation nötig würde:

Beim Anmeldeprozeß solle ich auf keinen Fall "Sonstiges" ankreuzen, sondern Erbschaft (bei mir 2017) bzw Ersparnisse (weil danach bei verschiedenen Banken zwischengeparkt). Bei den von mir genannten Beträgen 50.000,- und 25.000,- im Juli 26 bliebe die Kontoführung dann "bequem". Diese Bezeichnung benutzt die Bigbank auf Ihrer Homepage für die Kontoführung als Grund das Geld bei Ihr anzulegen und exakt danach frug ich, denn Einzelnachweise für den Zwischenraum nach Erbschaftssteuererklärung und heute empfände ich nämlich nicht als "bequem".

Auf meine Nachfrage, ob ich diese freundliche Aussage auch schriftlich per Mail als Bestätigung bekommen könne, antwortete man mir "Nein, denn das sei ja ein Tipp, und auch nicht nötig, wenn ich nicht mehr als paar Hunderttausende vorhabe anzulegen, außerdem seien sie ja kein zwischengeschaltetes Callcenter.

Fazit: No risk no fun: Schriftlich klare Worte wie mündlich wird also wohl wie zuvor schon vermutet nicht funktionieren.