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Frage nach Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos für Ehepaare

Frage nach Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos für Ehepaare

Anonymer PosterUlf (Gast) am 01.11.2022

in ihrem sehr (vielleicht zu) ausführlichen Bericht gehen Sie auf eine ganz zentrale Frage leider nicht ein: ist ein Gemeinschaftskonto (für Ehepaare wichtig) möglich? Ich hoffe, diese Info nicht überlesen zu haben.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 01.11.2022

Gemeinschaftskonten sind bei der GEFA Bank leider nicht möglich. Ohnehin empfehlen wir diese Art von Konten nicht, weil sie in der Praxis beim Thema Steuern und insbesondere Erbschaft eigentlich nur Probleme machen. Das mag beim Girokonto noch praktische Vorteile haben. Bei Guthabenkonten würde ich diese aber nicht empfehlen. VG, Stefan Erlich

Anonymer PosterLarson1 (Gast) am 07.07.2023

Vielen Dank für den Bericht!

Ich hätte noch eine Frage: Wir haben ein Gemeinschaftskonto (Giro). Von dem aus alle unsere Anlagen gesteuert werden. Ist es dann auch nicht steuerlich von Vorteil ein gemeinschaftliches-TG zu eröffnen? Der Anlagebetrag liegt immer bei ca. 80T€.

Registriertes Community-MitgliedBuma am 07.07.2023

Ob Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto spielt meines Erachtens nach bei Zusammenveranlagung keine Rolle. Bei getrennter Veranlagung müssennatürlich auch die Zinsen getrennt werden. Beim Einzelkonto können Beide eine Freistellung vornehmen, beim Gemeinschaftskonto MÜSSEN das Beide tun. Letztendlich spielen die Zinsen doch steuerlich nur dann eine Rolle, wenn es mehr als 2000,00€ pro Jahr sind. Liegen die Gesamtzinsen unter 2000€ braucht man diese dann nur nicht in der ESt-Erklärung angeben, wenn sie komplett über die Freistellung erfasst sind.

Anonymer PosterLarson (Gast) am 19.07.2023

Danke für den Input.

Es geht hier aber um den Schenkungsfreibetrag. Der meines Wissens nach bei 500T€ alle 10 Jahre liegt.

Wenn ich TG Hopping betreibe und wir alle 6 Monate das TG wechseln bei 80T€ Anlagesumme habe ich nach ca. 6 Jahren ein Problem.

Oder liegen wir da falsch?

Registriertes Community-MitgliedA.B. am 01.10.2023

Zitat:Antwort von larson am 19.07.2023 - 22:15 Uhr
Danke für den Input.

Es geht hier aber um den Schenkungsfreibetrag. Der meines Wissens nach bei 500T€ alle 10 Jahre liegt.

Wenn ich TG Hopping betreibe und wir alle 6 Monate das TG wechseln bei 80T€ Anlagesumme habe ich nach ca. 6 Jahren ein Problem.

Oder liegen wir da falsch?
*****************************
Ich denke da wird es keine Probleme geben.

Z.B.

Konto 1 = Referenzkonto = Giro-Konto (als Gemeinschaftskonto Mann+Frau)
Konto 2 = TG-Konto Bank A = Einzelkonto (Mann)
Konto 3 = TG-Konto Bank B = Einzelkonto (Mann)
Konto 4 = TG.Konto Bank C = Einzelkonto (Frau)
usw.

Kontobewegungen:

* 80.000€ vom Konto 1 auf Konto 2 mit Anlagezeitraum 3 Monate zum Zinssatz 3,0% p.a.
* nach 3 Monaten 80.000€+600€ (Zinsen) vom Konto 2 auf Konto 1
* anschließend 80.600€ vom Konto1 auf Konto 3 mit Anlagezeitraum 6 Monate zum Zinssatz von 3,5% p.a.
* nach 6 Monaten 80.600€+1.410,50€ (Zinsen) vom Konto 3 auf Konto 1
* anschließend 82.010,50€ vom Konto 1 auf Konto 4mit Anlagezeitraum 3 Monate zum Zinssatz von 4,0% p.a.
* nach 3 Monaten 82010,50€+820,10€ Zinsen) vom Konto 4 auf Konto 1
* usw.

Wie das Beispiel zeigt, wird das Geld immer vom Referenzkonto (Konto 1) weg auf ein anderes Konto überwiesen und später wieder zurück auf das Referenzkonto. Damit gleicht sich die sogenannte Schenkung des Anlagebetrages wieder aus. Lediglich die auf dem Einzelkonto erwirtschaften Zinsen müssten bei Überweisung auf des Referenzkonto als Schenkung gewertet werden. Und da habt ihr zum Schenkungsfreibetrag (alle 10 Jahre) genügend Spielraum.
Ich sehe bei diesem Beispiel ein ganz anderes Problem, und zwar die erwirtschaften Zinsen selber.
600,00€ +1.410,50€ + 820,10€ =2.830,60€ übersteigt den gemeinschaftlichen Kapitalertragssteuer-Freibetrag von 2.000,00€ p.a..
Auf den darüber liegenden Betrag von 830,60€ fallen Steuern an.

Besonders engagiertes MitgliedDennis am 26.11.2023

Würdet ihr die Gefa-Bank empfehlen ? 4 Jahre mit 4 Prozent ist ja nicht so schlecht finde ich

Anonymer PosterBayern (Gast) am 07.12.2023

Zu Buma: "Bei getrennter Veranlagung müssennatürlich auch die Zinsen getrennt werden."

Müssen die Zinsen nicht auch bei gemeinsamer Veranlagung getrennt angegeben werden?

Ich dachte, jeder Ehepartner muss eine eigene KAP ausfüllen.

Erträge von Gemeinschaftskonten würden dann zur Hälfte in die jeweilige KAP eingetragen.

Anonymer PosterBayern (Gast) am 07.12.2023

Jeder Ehepartner muss eigene KAP auch bei gemeinsamer Veranlagung ausfüllen.
Ich habe die Antwort im Internet gefunden. https://www.finanzfrage.net/frage/kapitalertraege-untere-ehegatten-aufteilen - Kommentar - 8 Jahre alt - von LittleArrow