Hallo,
guter Artikel, allerdings ist nicht korrekt, dass Vorschusszinsen erhoben werden, wenn man nach 9 Monaten (oder später) kündigt.
Die Vorschusszinsen können nur bei vorzeitiger Rückzahlung ohne Kündigung oder außerhalb der Kündigungsfrist erhoben werden.
So nachzulesen in den rechtlichen Bedingungen der GEFA.
Herzliche Grüße,
Tina