
Wenn man Genossenschaftsanteile erworben hat und gekündigt hat,verbleiben die Genossenschaftsanteile noch weiter 5 Jahre bei der Bank und man muss für diese Zeit auch noch Beiträge bezahlen, obwohl man gekündigt hat und keine Leistungen in Anspruch nimmt. Die Mitgliedsbeiträge fressen natürlich einen bedeutenden Teil des Genossenschaftsanteils auf und man zahlt für nichts.
@ARW (Gast):
Entspricht das auch den vertraglichen Regelungen, die Deinen Anteilen zugrunde liegen?
@ARW (Gast)
Hallo,
steht auch genau so wie von dir beschrieben in den Vertragsbedingungen, die jeder VOR Abschluss ausgehändigt bekommt und denen man explizit im Antragsformular zustimmt.
Also, Augen auf im"Finanz"-Verkehr.
Beste Grüsse
M.
Ja, man kann das aktuelle Kleingedruckte in Gänze ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
ZITAT an anderer Stelle:
"Uliv3 um 07:24 Uhr
Mich überrascht die ganze Aufregung hier. Banken verzinsen unser Geld nicht, weil wir so schöne himmelblaue Augen haben und wir ziehen wie die Heuschrecken zum nächsten Anbieter, wenn die Felder leergefressen sind. So läuft nun mal das Business. Geldanlage ist ein "Staubsaugergeschäft" (weiß noch jemand, was das bedeutet?) und keine Eheanbahnung.
Mir ist das herzlich wurscht, was die Marketingabteilungen da raushauen. Dash wäscht schließlich auch nicht weißer als weiß und - das mag jetzt womöglich für einige unter uns ein Schock sein - den Osterhasen gibt's auch nicht. ;-)"
Finde ich persönlich allumfassend.
Die Kündigungsfrist von 5 Jahren gilt für die Genossenschaftsanteile der GLS Bank, jedoch nicht für Kunden der Bank. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist ein separater Vertrag, der nichts damit zu tun hat, ob man ein Konto bei der Bank eröffnet hat oder nicht. Man kann Kunde der Bank sein, ohne Genossenschaftsanteile zu halten und man kann Genossenschaftsanteile zeichnen und halten, ohne Kunde der Bank zu sein.
Wer aktiv Genossenschaftsanteile zeichnet, sollte die Satzung kennen, denn jede Genossenschaft regelt das etwas anders. Da ist auch nichts Kleingedrucktes, sondern die Bedingungen werden klar kommuniziert, siehe https://www.gls.de/sparen-investieren/investieren/gls-anteile/
@Ernie: Welche Gebühren entstehen jährlich durch das Halten der Gesellschafteranteile für 5 Jahre? Die Bankverbindung kann man ja jederzeit unabhängig davon beenden.
@RolandIch bin zwar nicht Ernie, aber diese ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@M.v.K. Das ist wirklich eine Falle: GLS Beitrag zahlt man wenn man Konten bei der GLS hat. Als GLS Mitglied zahlt man den Beitrag auch ohne Konten. Spannendes Konstrukt.
Wieso soll das eine Falle sein? Es ist ein Genossenschaftsmodell, das zugegebenermaßen etwas anders als andere ist, aber dennoch völlig legitim. Alles wird klar kommuniziert, es herrscht Vetragsfreiheit, und alle Vertragspartner haben einen freien Willen. Grundsätzlich ist es hilfreich und ratsam zu lesen, was einem während einer Antragsstrecke angezeigt wird.
Hallo,
es wird auf der Homepage (und vermutlich auch vertraglich) deutlich darauf hingewiesen:
"Bitte beachte, dass GLS Mitglieder den GLS Beitrag immer solange bezahlen, wie sie GLS Mitglied sind, d. h. auch innerhalb der Kündigungsfrist der GLS Mitgliedschaft/der GLS Bank Anteile von fünf Jahren."
Die Regelung ist also kommuniziert.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn man noch 300 € (5 Jahre x 60 €) zu bezahlen hat, aber es ist deutlich erkennbar.
Eine Genossenschaftsmitgliedschaft ist halt keine normale Geldanlage.