
Bei Pleite der KT-Bank wird angegeben, dass es sich um eine Deutsche Bank handelt. Da es aber die Tochter einer türkischen Bank handelt ist doch die Frage ob die Türkische Bank aufkommt. Die
Einlagensicherung greift doch nicht in jedem Fall, oder ?
"In Deutschland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Banken mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unterliegen ebenso wie deutsche Banken der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Dementsprechend sind auch hier Einlagen bis zu einer Höhe von € 100.000 pro Einleger abgesichert." (vgl. https://www.vab.de/ueberblick/einlagensicherung/)
Die Details findet man im "Informationsbogen für den Einleger":
https://www.kt-bank.de/wp-content/pdfs/Informationsbogen_fuer_den_Einleger.pdf