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Zweifel an Transparenz und Sicherheit bei Edelmetall-Festgeldanlage

Zweifel an Transparenz und Sicherheit bei Edelmetall-Festgeldanlage

Registriertes Community-MitgliedBernbisch am 02.01.2025

Ist die Festgeldanlage hier eine Anlage nach deutschem Rechtsverständnis? Es heißt es wird mit meiner Einlage ein Edelmetallkauf getätigt und der Gewinn daraus (wer garantiert Gewinne? ) nach einem Jahr ausbezahlt. Wo ist das Geld(!) in der Zwischenzeit bzw. wo ist der Anlagenachweis ersichtlich? Erscheint mir alles etwas seltsam und undurchsichtig. Ich habe von einer Anlage erstmal abgesehen.

Star der CommunitySpooky78 am 02.01.2025

Das oben beschriebene Festgeld der KT Bank ist ganz normal durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 € abgesichert (https://www.kt-bank.de/kundenservice/faq/festgeldkonto/). Was die Bank mit dem Geld anstellt, ist deren Problem - wie bei allen anderen Banken auch. Woher stammt denn die Info mit dem Edelmetallkauf? Im Zusammenhang mit dem Festgeld-Angebot konnte ich bislang nichts dazu finden. Es gibt bei der KT allerdings auch ein sog. "GoldKonto", bei dem direkt in das Edelmetall investieren kann (https://www.kt-bank.de/privatkunden/konten/goldkonto/).

Registriertes Community-MitgliedBernbisch am 04.01.2025

Sonderbedingungen für KT FestgeldKonten

3
Einlage mittels Durchführung von Handelsgütergeschäften
3.1 Eine Einlage wird dadurch getätigt, dass der Kunde den vereinbarten Einlagebetrag auf das Girokonto einzahlt, die Bank
damit zu Laufzeitbeginn im Namen des Kunden vertretbare Handelsgüter (nachfolgend Handelsgüter genannt) zum
Marktpreis (nachfolgend Anschaffungspreis genannt) erwirbt (nachfolgend Kauf genannt) sowie die Handelsgüter
anschließend mit einem vereinbarten Gewinnaufschlag im Namen des Kunden an sich selbst weiterveräußert (nachfolgend
Weiterveräußerung genannt), und der Erlös aus der Weiterveräußerung (nachfolgend Weiterveräußerungserlös genannt)
dem Kunden zu Laufzeitende ausgezahlt wird (Kauf und Weiterveräußerung von Handelsgütern nachfolgend
Handelsgütergeschäft genannt).
Der Weiterveräußerungserlös setzt sich aus dem jeweiligen Anschaffungspreis und einem Gewinnaufschlag (nachfolgend
Gewinnaufschlag genannt) zusammen. Die Zahlung des Weiterveräußerungserlöses durch die Bank an den Kunden ist
garantiert; sie erfolgt am Tag des Laufzeitendes, es sei denn, der Kunde hat die Variante „Festgeld mit periodischer
Gewinnausschüttung“ oder einen Sparplan gewählt. In letzteren Fällen erfolgt eine Wiederanlage in dem in dem Antrag für
die Eröffnung eines Festgeldkontos festgelegten Umfang dergestalt, dass in Höhe des wiederanzulegenden Betrags
Handelsgütergeschäfte geschlossen werden.
3.3 In seinem Antrag für die Eröffnung eines Festgeldkontos beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die Bank zur
Durchführung von Handelsgütergeschäften zu den dort genannten Konditionen.
3.4 Die Art der Handelsgütergeschäfte sowie die anwendbaren Gewinnaufschläge ergeben sich durch Anzeige im Internet auf
der Webseite der Bank unter www.kt-bank.de bzw. aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten
Privatkundengeschäft“ am Tag des im Antrag für die Eröffnung eines Festgeldkontos bestimmten Laufzeitbeginns.
Änderungen dieser Konditionen bleiben vorbehalten; sie werden zehn Bankarbeitstage vor Inkrafttreten veröffentlicht. Die
zum Zeitpunkt der Änderung bestehenden Festgeldkonten bleiben hiervon jedoch während der Laufzeit unberührt.

Star der CommunitySpooky78 am 04.01.2025

@ bernbisch: Danke für die Aufklärung. Das ist ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!