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Zweifel an Transparenz und Sicherheit bei Edelmetall-Festgeldanlage

Zweifel an Transparenz und Sicherheit bei Edelmetall-Festgeldanlage

Registriertes Community-MitgliedBernbisch am 02.01.2025

Ist die Festgeldanlage hier eine Anlage nach deutschem Rechtsverständnis? Es heißt es wird mit meiner Einlage ein Edelmetallkauf getätigt und der Gewinn daraus (wer garantiert Gewinne? ) nach einem Jahr ausbezahlt. Wo ist das Geld(!) in der Zwischenzeit bzw. wo ist der Anlagenachweis ersichtlich? Erscheint mir alles etwas seltsam und undurchsichtig. Ich habe von einer Anlage erstmal abgesehen.

Star der CommunitySpooky78 am 02.01.2025

Das oben beschriebene Festgeld der KT Bank ist ganz normal durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 € abgesichert (https://www.kt-bank.de/kundenservice/faq/festgeldkonto/). Was die Bank mit dem Geld anstellt, ist deren Problem - wie bei allen anderen Banken auch. Woher stammt denn die Info mit dem Edelmetallkauf? Im Zusammenhang mit dem Festgeld-Angebot konnte ich bislang nichts dazu finden. Es gibt bei der KT allerdings auch ein sog. "GoldKonto", bei dem direkt in das Edelmetall investieren kann (https://www.kt-bank.de/privatkunden/konten/goldkonto/).

Registriertes Community-MitgliedBernbisch am 04.01.2025

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Star der CommunitySpooky78 am 04.01.2025

@ bernbisch: Danke für die Aufklärung. Das ist in der Tat ein etwas merkwürdiges Konstrukt, das aber den Vorgaben der islamkonformen (= zinsfreien) Finanzierung geschuldet ist - und letztlich nur der Verschleierung einer tatsächlichen Verzinsung dient. Aus religiösen Sicht ist das natürlich scheinheilig und Selbstbetrug, aber rechtlich wohl vollkommen in Ordnung. Das Ganze erinnert mich allerdings ein wenig an die Stofftier-Umtausch-Aktion aus der US-Comedy-Serie "Young Sheldon", mit der die Oma der Hauptfigur die Gewinnausschüttungen ihres illegalen Hinterzimmer-Casinos zu vertuschen versucht.
Im Falle der KT Bank kauft der Kunde (pro forma) eine Ware (Gold), die ihm anschließend direkt wieder von der Bank zu einem zuvor vereinbarten Aufpreis (= Zins) abgekauft wird, wobei der Kunde den Verkaufserlös (= Einlage + Zinsen) erst bei Endfälligkeit ausbezahlt bekommt. Dem Kunden entsteht dabei kein Risiko, weil die Bank den Erlös garantiert und die Einlage von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt ist. Aber auch die Bank sollte nicht allzu viel riskieren, da Kauf und Verkauf in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen dürften und die Bank allem Anschein nach sowohl als Verkäufer als auch als Käufer der Ware auftritt, so dass für sie keine nennenswerten Kursschwankungen zu erwarten sind. Ein Scheingeschäft, um den Seelenfrieden der Kundschaft zu wahren. In sch??a ll?h... ;-)