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Verschiebung der Vertreterversammlung und verzögerte Auszahlung von Geschäftsanteilen

Verschiebung der Vertreterversammlung und verzögerte Auszahlung von Geschäftsanteilen

Registriertes Community-MitgliedEastofalster1 am 08.06.2025

"Raiffeisenbank im Hochtaunus"
Die Bank hat mir mitgeteilt, dass die Vertreterversammlung verschoben und somit auch die gekündigten Geschäftsanteile erst Ende August ausgezahlt werden.
Muß man sich da Sorgen machen?

Besonders engagiertes MitgliedUli am 08.06.2025

Sorgen machen: wohl keine Dividenden, die G-Anteile werden ja ausbezahlt.

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 08.06.2025

Darf ich fragen, wann und warum sie Ihre Geschäftsanteile gekündigt haben? Für 2024 wird es vermutlich nichts geben, aber ab 2025 locken doch 5,5%…das ist deutlich mehr als es bisher hab.

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 08.06.2025

Geschäftsanteile Raiffeisenbank Hochtaunus: Ich denke wie @Uli, dass man sich bezgl. der Auszahlung der Geschäftsanteile ernsthafte Sorgen machen muss. Das wäre ein gravierender Imageschaden für alle Volks- und Raiffeisenbanken - und den wird man unbedingt vermeiden.
Hinzu kommt, dass es bei einer eventuellen Fusion mit der Volksbank Mittelhessen (VobaMH) zu einem Tauschangebot kommen dürfte (derzeit max. 100 Anteile pro Person a 250 Euro= max. 2.500 Euro) . Eine Dividende von 5,5 %, wie @5551008 erwähnte, gibts zwar für 2024 für die Mitglieder der VobaMH. Ob es in 2025 angesichts der Zinsentwicklung und eventueller Fusionskosten dabei bleibt, muss abgewartet werden. Dennoch wären auch 4 bis 5 % für eine konservative Anlage noch exzellent - wenn man das Geld nicht braucht.

Star der CommunitySpooky78 am 08.06.2025

@ 5551008: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die VB MH nach der kostspieligen Übernahme der RB HG ihre Dividende von 5,5 % in den kommenden Jahren wird aufrechterhalten können, zumal die übrigen Institutionen, die an der Stützung der RB HG beteiligt sind, mit Sicherheit „not amused“ wären, wenn die Bank weiterhin so großzügig mit ihrem Geld umgehen würde, nachdem die anderen mühsam die Löcher bei der RB HG gestopft haben. Zudem dürfte die maximale Pro-Kopf-Einlage für die bisherigen RB HG Mitglieder (z.Z. 60k €!) ohnehin deutlich sinken. Wenn man dann also vielleicht in den nächsten 2,3,4,5 Jahren nur noch 2,5 oder 3,0 % auf maximal 2.500 € Geschäftsanteile bekommt, scheint mir das keine besonders lohnenswerte Investition mehr zu sein.

Registriertes Community-MitgliedCash am 08.06.2025

Wie kommen Sie (5551008) auf 5,5%? Die gibt es vielleicht für Anteile bis 2.500 Euro, aber betimmt nicht für die restlichen Anteile.

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 09.06.2025

die VBMH zahlt seit einigen Jahren konstant immer 5,5%(auch in den Corona-Jahren!) und zuvor sogar konstant7%, (damals war die maximale Einlage 250 EUR gewesen und das Online Girokonto komplett kostenfrei) aber ja eine Garantie für die Zukunft gibt es leider nie. Die Verluste der Meine Bank übernimmt der BVR bzw. die Sicherungseinrichtung (sonst würde es die VBMH und auch andere niemals machen!), und ja ich befürchte auch ,dass die Bank die Anteile oberhalb von 2.500 EUR kündigen wird (aber auch die Bank ist an die aktuelle Kündigungsfrist 6 Monate zum 31.12. der Satzung gebunden und kann erst nach erfolgter rechtlicher Fusion (vermutlich Herbst/Winter 2025) ausgesprochen werden). Wer sich noch erinnert: bis 2018 war die Kündigungsfrist der MeineBank noch bei 15 Monaten. Ja ich vermute/befürchte dass es für 2024 eine Nullrunde geben wird. Aber für 2025 und 2026 sollten wir komplett mit 5,5% dabei sein. Aber lassen wir uns überraschen. Ich bin auf jeden Fall auf die rechtliche Begründung interessiert, sollte ich daneben liegen.

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.06.2025

@Spooky78, ich kann mir vorstellen, dass die BaFin die Auszahlungen der Dividenden untersagt.

Eine mir bekannte GENO-Bank war dies vor Jahren so, sie durfte die Dividenden nicht ausbezahlen, sondern für die Erhöhung des Eigenkapitals nutzen. So zumindest deren Argumentation.

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 09.06.2025

ja, im jahr in dem der Verlust erzielt wurde und Stützungsgelder des BVR erhalten wurden, darf KEINE Ausschüttung erfolgen, das gilt dann aber nur das betroffene Jahr. Im Beispiel von Bad Salzungen-Schmalkalden ist es auch so gewesen, dort betraff der Verlust bzw. der Erhalt von Stützungsgelder sogar 2 aufeinander folgende Jahre und hier erfolgt keine Fusion, d.h. die Verlustzone wird dort vermutlich noch einige jahre anhalten. Hier bei der meineBank wird aber fusioniert und ab 2025 werden doch wieder ausreichend Gewinne erzielt werden!

Besonders engagiertes MitgliedUli am 09.06.2025

Ich habe Dich so verstanden, die Bank hätte die Geschäftsanteile gekündigt.
Ich bin kein Kunde bei dieser Bank.

Registriertes Community-MitgliedJimbob am 11.06.2025

Es kommt darauf an, ob Du die gesamte Mitgliedschaft gekündigt hast, oder nur einzelne Geschäftsanteile. Wenn Du die gesamte Mitgliedschaft gekündigt hast, dann muss die Bank Dir das Geschäftsguthaben m. E. bis spätestens 30.06.2025 auszahlen (§ 73 Absatz 2 Genossenschaftsgesetz). Eine Verschiebung der Vertreterversammlung entbindet die Genossenschaft nicht von dieser Frist. Die Bank kann sich auch nicht auf die Ausnahmeregelung nach § 73 Absatz 4 GenG berufen, denn deren Satzung (§10 Auseinandersetzung) regelt nur die Modalitäten und Voraussetzungen für die Auszahlung, nicht aber die Frist. Damit bleibt es bei der gesetzlichen Sechsmonatsfrist gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 GenG.

Registriertes Community-MitgliedH. M. am 21.08.2025

Aktuelles zu den Geschäftsanteilen der RaiBa Hochtaunus.
Gestern erhielt ich in der Hotline die Auskunft, daß der € 2500 übersteigende Betrag zum 02.10.2025 zurückgezahlt werden wird, natürlich ohne Gewähr.
Das erschien mir doch zu optimistisch. Heute aus einer zuverlässigeren Quelle erfahren, daß das nicht zutrifft.
Für 2024 gibt es bei der RaiBa HT keine Dividende, für 2025 natürlich auch nicht.
Auch wenn die Fusion rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgt, gibt es von der Volksbank Mittelhessen für 2025 höchstens eine Dividende auf € 2500. Aber vielleicht auch gar keine Dividende, weil das von der Entscheidung der Vertreterversammlung im Frühjahr 2026 abhängt, und die Kosten der Fusion das Geschäftsergebnis 2025 auch belasten werden.
Da trifft es sich gut, daß die VR Mittelhessen die höheren Geschäftsanteile (zinslos) einbehalten kann und sie ebenfalls erst nach der Vertreteter-
versammlung 2026 zurückzahlt.
Alles vertragskonform im Kleingedruckten so festgehalten und rechtlich
unangreifbar.
Wir sind mit einem 5-stelligen Betrag engagiert, weil wir mit Genossen-
schaftsmodellen noch nie schlechte Erfahrungen gemacht haben. Aber nachvollziehbar werden wir in Zukunft anders entscheiden.

Dieser Post wurde am 21.08.2025 um 21:07 Uhr geändert.
Registriertes Community-Mitglied55510081 am 21.08.2025

ich habe folgende Info erhalten:
bei (Teil)Kündigung durch die Bank erfolgt die Auszahlung 6 Monate nach Bekanntgabe der Eintragung gem. UmwG und die Eintragung erfolgt frühestens nach der 2.Abstimmung der Vertreter der VBMH nächsten Montag, zudem muss noch eine 4 Wochen Anfechtungsfrist abgewartet werden, somit früheste Auszahlung: 25.08.+ 4 Wochen + 6 Monate = 22.02.26 und bei eigener Kündigung vor dem 30.06.25 erfolgt die Auszahlung später , nach der Vertreterversammlung im April. In beiden Fällen gilt: leider keine Dividende für Beträge oberhalb von 2.500 EUR für die Jahr 2024 + 2025, Details hierzu siehe Fusionsvertrag und Gutachten, öffentlich auf der Seite der VBMH einsehbar.

Da der Vorstand nicht entlastet wurde, können ggf Regressansprüche geltend gemacht werden, sofern man schuldhaftes (fahrlässig/grob fahrlässig oder vorsätziges) Fehlverhalten nachweisen kann? Gleiches wird übrigens bei der VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden überprüft. Die Hoffnung stirbt zuletzt...

Star der CommunitySpooky78 am 21.08.2025

@ 55510081: Nur eine kleine Korrektur: Die außerordentliche Vertreterversammlung der VBMH findet am kommenden Dienstag, den 26.08.2025, statt. Sofern die genannten Fristen (4 Wochen + 6 Monate) stimmen, wäre somit frühestens am 23. März 2026 mit einer Auszahlung zu rechnen.

Laut FinanzBusiness prüft die Bank im Übrigen angeblich tatsächlich, ob man die früheren Verantwortlichen für ihr Treiben haftbar machen kann (https://finanzbusiness.de/nachrichten/genossen/article18450919.ece).

Anonymer Poster5551008 (Gast) am 21.08.2025

Stimmt, ich bin ja offiziell eingeladen, wer ist noch alles dabei?

Registriertes Community-MitgliedH. M. am 25.08.2025

@ 55510081

Da ich den Fusionsvertrag auf der Seite der VBMH nicht gefunden habe, habe ich
eine freundlich-sachliche Anfrage an die VBMH gestellt, auch noch mit weiteren Fragen zur Fusion.
Heute kam eine kurze unterkühlte Antwort zurück: ich solle mich mit allen Fragen an die RaiBa HT wenden.
Ich vermute, die inzwischen 4. Fusion innerhalb kurzer Zeit überfordert evtl. die Mitarbeiter.
Deshalb bitte ich hier noch einmal um genauere Angaben zur Fundstelle
"Fusionsvertrag".

Dieser Post wurde am 25.08.2025 um 19:11 Uhr geändert.
Star der CommunitySpooky78 am 25.08.2025

@ H.M.: Die Dokumente zur Fusion findet man am Ende dieser Seite: 
https://www.vb-mittelhessen.de/meine-bank/ueber-uns/vertreter.html/