Da es einen internationalen Datenaustausch zu Zinseinnahmen gibt, könnte ich mir vorstellen, dass es eventuell Stress mit dem Finanzamt gibt, wenn man die dann nicht in der eigenen Steuererklärung angibt.
Solange der Sparerfreibetrag nicht anderweitig ausgeschöpft ist, wird das Finanzamt aber keine Kapitalertragssteuer auf ausländische Zinsen einkassieren. Es schadet also nicht, die Zinsen korrekt anzugeben.
Vorsorglich sage ich dazu: Ich bin kein Steuerexperte, das hier ist keine Steuerberatung.
Hallo
Da bei der Rediem Bank keine Steuer automatisch abgeführt wird, kommt hier meine Frage. Wenn man die Summe so anlegt, dass man auf ca. 980 € Zinsen bekommt, muss dieses beim Finanzamt gemeldet werden. Man hat ja 1000€ Zinseinkommen frei. Bei allen anderen Banken habe ich die automatische Abführung der Steuer, sodass ich nur noch ein Freistellungsbetrag von 20 € hab.
@Osew:
Du musst dann den Zinsertrag bei Deiner Steuererklärung (in Zeile 19 und Zeile 41) angeben.
@H-J:Das muss man nicht erst Googeln: Wenn man ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Blacky: Vielleicht hat Osew ja zum ersten Mal ausländische Kapitalerträge.
"Man weiß das", sobald man es das erste Mal recherchiert/gemacht hat....
@Sebastian2:
Meine Antwort um 18:22 ging nicht gegen Osew (da versuchte ich um 18:06 mit meiner Antwort zu helfen). Sondern gegen jemand anderen!
... welcher seinen Beitrag plötzlich wieder gelöscht hat...
Also es gilt die Aussage
Erträge aus ausländischen Zinsen und Dividenden, werden wie inländische Erträge besteuert. Es gilt der Freibetrag von 1000€, jedenfalls für mich. Und wenn ich knapp darunter liege, in meinem Fall sind es 980€ Zinsen, krieg ich diese voll ausgezahlt, ohne Abzug. Es bleiben dann 20 € zur Freistellung über.
Quelle Taxfix.de.
Hätt ich nicht gedacht.
@Osew: Rediem zahlt die Zinsen voll aus, egal ob ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Ich würde auf jeden Fall immer alles angeben, unabhängig vom ausgeschöpften Freibetrag und bei ausländischen Einkünften sowieso, wodurch man dann auch präventiv Nachfragen vom Finanzamt vermeidet. Steuerhinterziehung kann es zwar nur sein, wenn am Ende tatsächlich mehr als 1000€ Einkünfte erzielt wurden , aber es kann von sensiblen Finanzämtern schnell auch als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen werden, wenn ausländische Kapitalerträge verschwiegen werden und in Folge Steuerprüfungen nach sich ziehen. Und: Was hat es denn für einen Nachteil paar Zahlen in ELSTER einzutippen ? Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der optionalen Günstigerprüfung in der Steuererklärung kann sogar noch ein Bonus rausspringen....also theoretisch.