
Ab heute gilt für das Tagesgeldkonto bei der Norisbank für Neukunden eine neue Sonderzins-Aktion (2,55% bis 31.12.2025). Bestandteil ist die Kombination mit einem (kostenpflichtigen ?) Girokonto, für das gleichzeitig der Kontowechselsevice genutzt werden muss. Die umfassenden Bedinungen finden sich unter https://www.norisbank.de/girokonto/privatkunden/top-girokonto.html#Bedingungen .
Ich persönlich finde dieses Kombiprodukt absolut uninteressant.
VG Hans-Jürgen
@ Stefan Erlich
Mit dem gestrigen Update hast Du den Aktionszins beim Tagesgeldkonto der Norisbank aktualisiert. Bei der neuen Neukundenaktion sind aber noch folgende weitere Veränderungen eingetreten:
a) Die jetzige Sonderzins-Aktion gilt nur bei gleichzeitiger Eröffnung eines Girokontos. Als Kombiprodukt sollte das Tagesgeld somit jetzt der Kategorie "Girokonto" zugeordnet werden.
b) Der aktuelle Aktionszins gilt bis zum 31.12.2025.
VG Hans-Jürgen
Danke Dir Hans-Jürgen! Wie immer sehr aufmerksam ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Inzwischen wurde der Zinssatz auf 3,11% erhöht, allerdings weiterhin unter verschärften Bedingungen:
"... sofern keine Kundenverbindung in den letzten 12 Monaten zur norisbank bestand und zeitgleich die Eröffnung eines norisbank Girokontos (Kontomodell „Top-Girokonto“ oder „Girokonto plus“ gemäß Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis) erfolgt und der Kunde den Kontowechselservice zur automatisierten Information von mindestens fünf Zahlungspartnern (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) über seine neue norisbank Girokontoverbindung bis 30.11.2025 nutzt"
(Quelle: https://www.norisbank.de/girokonto/privatkunden/top-girokonto.html#bedingungen)
Die Norisbank hat gestern bei der Sonderzins-Aktion nochmals nachgebessert und rückt mit dem jetzigen Zinssatz von 3,11% bis zum 31.12.2025 hinter der BforBank auf einen Sptzenplatz im Tagesgeldvergleich.
Auf die Pflicht zur gleichzeitigen Eröffnung des Girokontos wurde ja schon hingewiesen. Anders als bei anderen Banken kann man das zugehörige Girokonto jedoch nicht ungenutzt neben dem Tagesgeldkonto führen, sondern man muss auch beim Girokonto einige Bedingungen erfüllen, damit man den v. g. Sonderzins erhalten kann. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
- Es besteht die Möglichkeit/Pflicht ein kostenloses Girokonto (Top Girokonto) zu eröffnen, wenn dort ein monatlicher Geldeingang von mindestens 500 € erfolgt, ansonsten fällt eine monatliche Gebühr von 3,90 € an. Beim exklusiveren Girokonto plus beträgt die monatliche Gebühr 7,90 €.
- Das Girokonto muss aktiv genutzt werden, indem man den Kontowechselservice zur automatisierten Information von mindestens fünf Zahlungspartnern (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) über seine neue norisbank Girokontoverbindung bis 30.11.2025 nutzt.
- Zuzahlungen während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion werden mit dem Sonderzinssatz verzinst, sofern diese von einem Konto bei einer Fremdbank auf das Top-Zinskonto erfolgen. => Hieraus würde ich schließen, dass man die Einzahlung in Höhe von 500 €, um das Top Girokonto kostenlos zu halten nicht direkt auf das Tagesgeldkonto weiterleiten kann bzw. dafür dann nicht den Sonderzins erhalten würde.
Wenn man also nicht auch längerfristig eine Girokonto-Beziehung mit der Norisbank eingehen möchte, dann erscheinen mir die ganzen Bedingungen doch gegen dieses Angebot zu sprechen. Das muss aber natürlich jeder für sich entscheiden. Man sollte sich aber genau anschauen, worauf man sich einlässt bzw. was man alles beachten muss.
VG Hans-Jürgen
Habe die Hinweise dazu im grauen (früher blauen) Kasten entsprechend noch etwas verschärft.
Danke, aber dann doch lieber BBVA → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Die Eröffnung des Tagesgeldkontos ist die eines Girokontos geknüpft. So weit so gut. Der Sonderzins für Neukunden (z:Z. 3,11% bis zum 31.12.2025) wird aber nur gewährt, wenn man zustimmt, dass Bezüge und Abgänge eines bisherigen Girokontos "automatisiert" auf das neue Noris-Giro-Konto übertragen werden.
Das geht gar nicht! Steht aber so in den Konditionen.
@Stefan Erlich: Die graue Kasten-Formulierung "eine gewisse Mindestaktivität für das Girokonto" ist aus meiner Sicht in diesem Fall etwas zu defensiv bzw. zu schwach. Denn es besteht eine Pflicht (!) zur Nutzung des Kontowechselservices für mind. fünf (!) Zahlungspartner (bis 30.11.2025). Damit wird es für meisten Nutzer zum Hauptgirokonto.
Man könnte z. B. schreiben: "eine gewisse Mindestaktivität (inklusive Nutzung des Kontowechselservices) für das Girokonto".
Widersinnig finde ich den Passus zum ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Hallo, heißt es jetzt andererseits wenn ich nichts davon befolge von den genannten "Giropflichten" zahle ich 3,90 € im Monat und gut ist? Bei 100K€ wären es dann knapp 3,06% p.a. bis 31.12. bei einer deutschen Bank, und mit 50K€ immer noch 3% p.a. gesichert bis Ende des Jahres, oder ist meine Einschätzung fehlerhaft? Für mich geht es als Neukunde um maximal 23,40€ an Gebühren bis zur Kündigung zum 31.12.2025.
@Breton: Die 3,90 € fallen an, wenn kein monatlicher Mindesteingang von 500 € auf das Girokonto erfolgt. Um allerdings in den Genuss der 3,11% Sonderzins aufs Tagesgeld zu kommen, müssen die ganzen anderen Bedingungen erfüllt werden, also unter anderem der Kontowechselservice für mindestens fünf Zahlungspartner. Ansonsten gibt es nur den Standardzinssatz von 0.75%.
@ Breton
Dass man die 3,90 € monatliche Gebühr für das Girokonto bei einem größeren Anlagebetrag hinnehmen könnte, stimmt natürlich. Um den Angebotszins zu erhalten, muss man aber - wie ich unten schon ausgeführt habe - mindestens auch noch folgende Bedingungen erfüllen:
- Das Girokonto muss aktiv genutzt werden, indem man den Kontowechselservice zur automatisierten Information von mindestens fünf Zahlungspartnern (z.B. Gehalt, Pension, Rente, etc. und Lastschriften wie z.B. Miete, Strom, Handy etc.) über seine neue norisbank Girokontoverbindung bis 30.11.2025 nutzt.
- Zuzahlungen während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion werden mit dem Sonderzinssatz verzinst, sofern diese von einem Konto bei einer Fremdbank auf das Top-Zinskonto erfolgen.
Insbesondere durch die Pflicht zur Nutzung des Kontowechselservice, den man dann bei einer Kündigung wieder rückabwickeln müsste, finde ich das Gesamtangebot für Zinshopper unattraktiv. Wenn man das Girokonto aber anschließend beibehalten möchte, kann man dieses Angebot natürlich nutzen.
VG Hans-Jürgen
OK, vielen Dank für die nochmalige Erklärung. Dann scheint das tatsächlich gänzlich uninteressant zu sein und hinterlässt ein "G'schmäckle" über die klaren/fairen Absichten einer Bank...
Habe auf Basis eurer Hinweise den Text im grauen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!