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Unklare Bedingungen für Norisbank Sonderzins-Aktionen und Verzögerungen

Unklare Bedingungen für Norisbank Sonderzins-Aktionen und Verzögerungen

Registriertes Community-MitgliedErnie am 23.11.2024

Welche der letzten Sonderzins-Aktionen möglicherweise für einen selbst gilt, ist tatsächlich nicht so einfach zu ergründen - 3,5% bis 31.12.24, 3,11% bis 31.3.25 oder gar keine?
Ich habe gerade einen Kontoauszug entdeckt, der die folgenden Bedingungen enthält und mir bedeutet, dass mein Konto noch bis Jahresende mit 3,5% verzinst wird. Effektiv komme ich für den Dezember dann auf maximal 3,27%, weil die Norisbank mindestens einen Bankarbeitstag verzögert wertstellt (und damit nicht verzinst).

"Bedingungen zur Sonderzins-Aktion Top-Zinskonto:
1. Sie erhalten bis 31.12.2024 einen festen Sonderzinssatz in Hohe von 3,50% p.a. auf das gesamte auf dem Konto unterhaltene Guthaben, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
2. Die Sonderzins-Aktion gilt für Kunden mit einem oder mehreren bestehenden Top-Zinskonten, sofern das Gesamtguthaben der Top-Zinskonten zum Stichtag 14.06.2024 den Betrag von 1.000 Euro nicht überschritten hat.
3. Fur den Erhalt des Sonderzinssatzes erklären Sie sich einverstanden, Guthaben ausschließlich von einem Konto bei einer Fremdbank auf Ihr bereits bestehendes Top-Zinskonto der norisbank zu übertragen, welches sich zum Beginn der Sonderzins-Aktion am 01.07.2024 noch nicht auf Konten der norisbank und auf Konten und Depots der Deutsche Bank Gruppe (Deutsche Bank, Postbank, norisbank, BHW Bausparkasse, DWS) befunden hat. Auch Wiederanlagen aus dem ZinsMarkt gelten als Neuanlagen. Die Einzahlung erfolgt nur per Überweisung. Zuzahlungen sind von einem Konto bei einer Fremdbank während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion möglich und werden entsprechend mit verzinst. Das Guthaben auf dem Top-Zinskonto mit Sonderzinssatz darf den Betrag von 250.000 EUR nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Einlagen werden mit der Normalkondition (Zinssatz variabel) verzinst. Während der Laufzeit der Sonderzins-Aktion sind Verfügungen per Überweisung auf das Referenzkonto zulässig.
[...]"

Star der CommunityHans-Jürgen am 24.11.2024

@Ernie
Da jeder eigentlich wissen müsste, wann er sein neues Top-Zinskonto bei der Norisbank eröffnet hat, müsste doch auch klar sein, an welcher Sonderzins-Aktion man teilgenommen hat.
Für Konten, die in der Zeit vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 neu eröffnet wurden gilt die Zinsgarantie in Höhe von 3,50% bis zum 31.12.2024. Bei Konten die ab dem 01.10.2024 - bis auf Weiteres - eröffnet wurden/werden, gilt ein Sonderzins von 3,11% bis zum 31.03.2025.
Ich könnte mir vorstellen (reine Spekulation!), dass man ggf. ab dem 01.01.2025 die aktuelle Sonderzins-Aktion wieder durch eine neue ersetzt.
VG Hans-Jürgen

Registriertes Community-MitgliedErnie am 24.11.2024

@Hans-Jürgen
In meinem oberen Beitrag fehlt ein klarstellendes Stichwort: Ich bin Bestandskunde. Das wird indirekt auch an den zitierten Bedingungen zu "Fremdbanken" deutlich, denn bei Neukunden wäre es egal, woher das Geld kommt.

Insofern sind die Bedingungen für Neukundenaktionen natürlich meist sonnenklar, ich bezog mich allerdings auf die laufenden Bestandskundenaktionen der Norisbank. Und die werden möglicherweise individuell zugeteilt, überschneiden sich sogar und sind dann nicht mehr so klar.
Ich gehe aktuell davon aus, dass eine Zusicherung auf meinem Kontoauszug Vorrang vor einem anderslautenden Angebot unter https://www.norisbank.de/geldanlage/aktionszins.html hat.

Star der CommunityHans-Jürgen am 24.11.2024

@Ernie
Danke für die Info und Klarstellung. Online sind vergangene Aktionen für Bestandskund(inn)en insbesondere für Nicht-Kund(inn)en nur schwer bzw. nicht nachvollziehbar, da einige Banken sie auch nur individuell per E-Mail offerieren.
VG Hans-Jürgen