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Variables Verwahrentgelt bei Guthaben über 25k ohne Benachrichtigung

Variables Verwahrentgelt bei Guthaben über 25k ohne Benachrichtigung

Mitglied der RedaktionDavid Stahmann am 07.01.2024

Hallo dgopa,

guter grundsätzlicher Hinweis, dafür vielen Dank. Vielleicht noch zu Ergänzung und Einordnung: Das Thema ist zumindest nach den aktuellen AGB nur dann relevant, wenn der sogenannte "Satz der Einlagefazilität" der EZB (also der Zinssatz für Guthaben, die Geschäftsbanken bei der EZB anlegen) negativ ist. Zitat aus den AGB, S. 8, Punkt 3, Absatz 2: ") Referenzwert ist der aktuelle „Satz der Einlagefazilität“ des Eurosystems. [...] Ist dieser Zinssatz negativ, wird Verwahrentgelt berechnet."

Dieser Zinssatz lag von 2014-2022 tatsächlich im negativen Bereich und bot damit für die Norisbank die entsprechende Grundlage, das besagte Verwahrentgelt zu erheben. Seit Mitte 2022 wurde dieser Zinssatz aber bis auf heute 4 % Prozent erhöht. Damit dürfte das Verwahrentgelt nach den aktuellen AGB keine Rolle (mehr) spielen.

Aber das nur zur Ergänzung Viele Grüße,
David

Registriertes Community-MitgliedDgopa am 07.01.2024

Achtung: Man verpflichtet sich auf Guthaben >25k ein variables Verwahrentgelt zu zahlen. Wenn EZB den Satz der Einlagefazilität senkt, wird das Verwahrentgelt um ebenso viele Prozentpunkte erhöht und norisbank wird Kunden nicht über diese Änderungen benachrichtigen. "Das angepasste Verwahrentgelt wird im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ und im „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ veröffentlicht."

Quelle: https://www.norisbank.de/medien/norisbank_AGB.pdf
(Seite 8; Sonderbedingungen Verwahrentgelte für Guthaben)