Menü
Tagesgeld 3,40%Festgeld 3,35%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Raisin  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Keine Versteuerung der Zinsen bei Raisin?

Keine Versteuerung der Zinsen bei Raisin?

Registriertes Community-MitgliedLechtus am 01.02.2026

Hallo, zum 1.2. habe ich analog dem Monat davor meine Zinsen bekommen, alles prima … aber die Auszahlung erfolgte wieder ohne Steuerabzug, wie kann das, wenn ich keinen Freibetrag hinterlegt habe? Raisin habe ich dazu angeschrieben, hat jemand Erfahrungen oder eine Erklärung dafür?

Dieser Post wurde am 01.02.2026 um 00:29 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedEnricone am 02.02.2026

Bei welcher Bank besteht denn die Anlage? Nur deutsche Banken behalten die Steuer ein (müssen), andere ausländische haben meistens keinerlei (lokalen) Steuereinbehalt.
Dann muss man die erhaltenen Zinsen in der eigenen Steuererklärung Anlage Kap in einem Bereich "unterlag noch nicht dem automatischen Abzug" o.ä. angeben.
Eigentlich vorteilhaft, weil man kann ein 1 Jahr lang selbst mit dem Geld arbeiten...

Registriertes Community-MitgliedHamburgFan am 02.02.2026

Im StartZins wird jedenfalls die Steuer ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 03.02.2026

@Lechtus: Normalerweise enthält das von Raisin bereitgestellte Produktinformationsblatt, das als pdf bei der jeweiligen Anlage downloadbar ist, alle Infos zu einer Quellensteuer sowie zur Versteuerung in Deutschland - also ob ein automatischer Steuerabzug bei der gewählten Anlage erfolgt, oder ob der Betrag brutto ausgezahlt wird, und man ihn selbst versteuern muss.
Zudem findet sich bei Raisin beim ein oder anderen Produkt der Hinweis "Vereinfachte Steuerabführung".