Bei der Renault Bank ist zur Änderung des Referenzkontos der Upload eines Kontoauszugs des neuen Referenzkontos notwendig, auf dem die IBAN des Kontos und der Name des Kontoinhabers ersichtlich sind. Außerdem muss das Referenzkonto ein Girokonto sein.
Hab ich jetzt auch noch bei keiner anderen Bank erlebt.
Echt? Wer hat sich den Schwachsinn einfallen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
A) Es sollte sichergestellt sein, dass die IBAN richtig ist und das neue Referenzkonto unter demselben Namen angelegt ist.
B) Alternativ dazu habe ich von einem Fall gehört, bei dem eine Probeüberweisung von dem neuen Referenzkonto gewünscht wird.
Bei Atruvia war es bisher so, das man die IBAN vom Konto eingeben musste, für das die Änderung beauftragt werden soll, dann die neue Referenz IBAN und Inhaber. Nach dem Absenden wurde es irgendwann man manuell geändert.
Bei vielen Atruvia Banken gibt es nun schon das neue System. Man wählt das entsprechende Konto aus, geht auf Referenzkonto ändern und gibt die neue IBAN und Inhaber ein. Nach der Bestätigung ist es direkt im System geändert. So soll es sein.
Renault verwendet jetzt das alte System mit dem Zusatz Upload.
Ich hoffe mal, dass das neue Vorgehen zum Standard wird und es sich bei Renault um einen Ausreißer handelt.
So hatte Renault auch kurzzeitig die permanente 2FA zum LogIn aktiviert, nach massiven Beschwerden aber wieder deaktiviert. Stellantis hat die 2FA bei LogIn leider beibehalten.
Gibt es eigentlich einen anderen Grund, ein Girokonto als Referenzkonto vorzuschreiben, als dem Kunden gezielt den Zugang zu Tagesgeld-Konkurrenzangeboten zu erschweren?
Mir fällt keiner ein.
Zudem steht auf meinen Kontoauszügen nie "Girokonto" drauf. Art und Ziel der Ausgänge lassen bei einem üblichen Giro nur indirekt darauf schließen. Die Beurteilung liegt also im Ermessen de Betrachters.
> Zudem steht auf meinen Kontoauszügen nie ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@ Ernie: Ich könnte mir vorstellen, dass die Banken mit dieser Vorgabe sicherstellen wollen, dass die Referenzkonten auch jederzeit "ansprechbar" sind. Das ist nun mal nur bei Zahlungsverkehrskonten (Girokonten) gewährleistet. Ansonsten könnten manche Kunden vielleicht auf die Idee kommen, auch Festgeldkonten als Referenzkonten anzugehen. Dann könnte es im Falle einer Auszahlung zu einer Annahmeverweigerung bzw. Rückbuchung durch die Empfängerbank kommen, wodurch auf Seiten der auszahlenden Bank Kosten entstehen, die man vermeiden möchte.
@hento: beim Login über Webbrowser jedenfalls ist weiterhin die permanente 2FAaktiviert. Man kann lediglich den Browser als "vertrauenswürdig" anmelden. Dann 2 FA zum Login nur alle 90 Tage, es sei denn die entsprechenden Cookies im Browser werden vorher gelöscht. Dann wieder 2 FA zum Login.
@Anton: Ich meinte schon das mit den 90 Tagen, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!