Menü
Tagesgeld 3,40%Festgeld 3,44%BankenDepotsETFsForumMein BereichMein BereichLogin
Banken  ⟩  Renault Bank direkt  ⟩  Forum  ⟩  Thema
Verlangt die Renault Bank Herkunftsnachweise für den Anlagebetrag?

Verlangt die Renault Bank Herkunftsnachweise für den Anlagebetrag?

Registriertes Community-MitgliedMcGill am 14.01.2026

Servus,verlangt die Renault Bank Nahweise für das Geld,das man eingezahlt hat?
Weiss das hier jemand?
Wenn man Jahrzehnte lang gespart,Gewinne aus Aktien,Dividende gesammelt hat,müsste man hunderte KT Auszüge etc.aufbewahren.
Gruß

Registriertes Community-MitgliedDepeeh am 14.01.2026

@McGill:
Über wieviel Stellen vor dem Komma reden wir;
bei meiner Anmeldung (schon länger her / 5 Stellen) reichte eine vorgegebene Auswahlantwort.

Registriertes Community-MitgliedUli am 14.01.2026

Vor einigen Jahren war ich Kunde bei der Renault ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedDepeeh am 14.01.2026

@Uli:
JEIN,
als Abgrenzung:
Selbst wenn ich zu meiner Hausbank mit 1 Mio. € bar gehe, ist sie gesetzlich verpflichtet, einen Herkunftsnachweis zu verlangen.

Besonders engagiertes MitgliedJojo am 14.01.2026

Das kann aber nur über Schätzung und Hochrechnung gehen anhand Alter und Beruf z.b. Angenommen ich hab 40 Jahre lang im Schnitt jeden Monat 500€ / 1000DM von der Bank abgehoben und unters Kopfkissen gelegt. Nun gehe ich doch mal zur Sparkasse und leg es für 0,1% aufs Sparbuch. Aus 3 oder vielleicht 5 Jahren hab ich Kontoauszüge, aber nicht mehr aus den Jahren 2020 und früher, geschweige denn 1985. Dann können die das doch nicht ablehnen oder doch? Wie weit bzw wie akribisch muss ein Nachweis sein?

Registriertes Community-MitgliedLebenslust am 14.01.2026

Renault Bank hat das bei mir noch nie angefordert. Ist aber immer bei Banken die keine Steuern direkt abziehen. Hatte ich bei Advanzia, Credit Agricole, Klarna.
Das noch sehr heftig mit Androhung von Kontosperrung wenn ich keine Nachweise liefern kann.
Es wird aber nur das letzte Jahr verlangt

Dieser Post wurde am 14.01.2026 um 19:17 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 14.01.2026

„1 Mio. € bar gehe“Die Betonung liegt, wie ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedDepeeh am 14.01.2026

Ein paar wenige von vielen 'Bankgesetzen':
= Banken dürfen Bargeldeinzahlungen ablehnen oder Kontoverbindungen kündigen, wenn in angemessener Frist kein Herkunftsnachweis vorgelegt wird.
Besteht Verdacht auf Geldwäsche, müssen Institute eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG an die Financial Intelligence Unit (FIU) machen, was Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen kann. =

Dieser Post wurde am 14.01.2026 um 19:25 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedUli am 14.01.2026

@Depeeh
Brechen wir jetzt hier die Diskussion ab, die führt von der Frage ab.
Die Frage von @McGill ist, verlangt die Renaultbank einen detaillierten Nachweis.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Renault-Bank das GWG noch enger auslegt als die Consors-Bank.

Französische Banken legen das GWG eng aus, das ist quer durch das Forum zu lesen.

Registriertes Community-MitgliedDepeeh am 14.01.2026

@Uli:O. K., brechen wir ab, so wie Du willst. → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!