Hat hier jemand Erfahrung mit den AWF-Meldungen für Überweisungen nach und von einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto im Ausland?Ab 1.1.2025 braucht man erst ab 50.000 € die Meldung machen, aktuell ist das schon bei 12.500 € fällig.Also etwa bei Suresse oder Credit Agricole und allen anderen ausländischen Banken muss man das lästigerweise eigentlich machen.
kleine Korrektur, das heißt: AWV-Meldepflicht, die sich aus der Außenwirtschaftsverordnung ableitet (§ 67 AWV)
Ich fand es bisher sehr einfach. Die kostenlose ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Echt, erst ab 50.000 jetzt? Find ich super. Musste es allerdings bisher nie machen. Bei Tagesgeld muss man ja grundsätzlich nichts melden und längerfristige Festgelder (hier ist die Meldepflicht ab einer Dauer von mehr als einem Jahr) hatte ich nie welche über 10.000 Euro. Aber trotzdem gut zu wissen, dann kann ich das Thema für mich endgültig abhaken.
Danke für die Kommentare. Habe das mit der AMV Meldepflicht auch nochmal recherchiert. Sieht so aus, dass man bei Überweisung auf deutsche IBAN eigentlich nichts machen muss. Z.B. bei Credit Agricole geht das über eine IBAN der Commerzbank, bei Suresse überweist man zwar auf eine belgische (BE) IBAN als Adresse, bei der Abwicklung läuft dazwischen aber auch eine deutsche IBAN. Ich frage nochmal bei den Banken an.
Die deutsche IBAN ist nicht unbedingt ausschlaggebend, ob eine Meldung abgegeben werden muss oder nicht. Wichtig scheint der Hauptsitz der Bank zu sein (und nicht nur eine untergeordnete Tochter in Deutschland). Hinweis dafür kann z.B. eine ausländische Einlagensicherung sein und ein Blick ins Impressum (bzw. auf den Punkt „über Uns“, den die meisten Banken auf der Webseite haben).
Tages- und Festgelder, die nicht länger als 12 ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!