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Erfahrungen mit AWF-Meldungen bei Auslandsüberweisungen ab 2025

Erfahrungen mit AWF-Meldungen bei Auslandsüberweisungen ab 2025

Anonymer PosterAndrea (Gast) am 30.11.2024

Hat hier jemand Erfahrung mit den AWF-Meldungen für Überweisungen nach und von einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto im Ausland?Ab 1.1.2025 braucht man erst ab 50.000 € die Meldung machen, aktuell ist das schon bei 12.500 € fällig.Also etwa bei Suresse oder Credit Agricole und allen anderen ausländischen Banken muss man das lästigerweise eigentlich machen.

Anonymer PosterAndrea (Gast) am 30.11.2024

kleine Korrektur, das heißt: AWV-Melde­pflicht, die sich aus der Außen­wirt­schafts­ver­ordnung ableitet (§ 67 AWV)

Anonymer PosterEine Fragende2 (Gast) am 30.11.2024

Ich fand es bisher sehr einfach. Die kostenlose Rufnummer (Festnetz) 0800/1234111 anrufen, die Summe angeben (über 12.500,-€ über 1 Jahr) und das war es. (Rückruf klappt auch)
Wenn die Summe hoch gesetzt wird, umso besser ;-).

Registriertes Community-MitgliedJosef am 30.11.2024

Echt, erst ab 50.000 jetzt? Find ich super. Musste es allerdings bisher nie machen. Bei Tagesgeld muss man ja grundsätzlich nichts melden und längerfristige Festgelder (hier ist die Meldepflicht ab einer Dauer von mehr als einem Jahr) hatte ich nie welche über 10.000 Euro. Aber trotzdem gut zu wissen, dann kann ich das Thema für mich endgültig abhaken.

Anonymer PosterAndrea (Gast) am 02.12.2024

Danke für die Kommentare. Habe das mit der AMV Meldepflicht auch nochmal recherchiert. Sieht so aus, dass man bei Überweisung auf deutsche IBAN eigentlich nichts machen muss. Z.B. bei Credit Agricole geht das über eine IBAN der Commerzbank, bei Suresse überweist man zwar auf eine belgische (BE) IBAN als Adresse, bei der Abwicklung läuft dazwischen aber auch eine deutsche IBAN. Ich frage nochmal bei den Banken an.

Anonymer PosterEine Fragende1 (Gast) am 02.12.2024

Die deutsche IBAN ist nicht unbedingt ausschlaggebend, ob eine Meldung abgegeben werden muss oder nicht. Wichtig scheint der Hauptsitz der Bank zu sein (und nicht nur eine untergeordnete Tochter in Deutschland). Hinweis dafür kann z.B. eine ausländische Einlagensicherung sein und ein Blick ins Impressum (bzw. auf den Punkt „über Uns“, den die meisten Banken auf der Webseite haben).

Besonders engagiertes MitgliedUli am 02.12.2024

Tages- und Festgelder, die nicht länger als 12 Monate angelegt sind, müssen nicht angemeldet werden.

Registriertes Community-MitgliedHaral am 03.12.2024

m.e. müssen Tagesgelder nicht angemeldet werden