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Erfahrungen mit Kontoeröffnung und belgischer Quellensteuer bei Suresse Bank

Erfahrungen mit Kontoeröffnung und belgischer Quellensteuer bei Suresse Bank

Besonders engagiertes MitgliedSonnenschein am 29.11.2022

Gerade erhielt ich eine E-Mail, dass meine gestern Abend überwiesene Summe eingegangen ist und mein Konto nun eröffnet ist.

Die Online-Login-Seite über den PC und auch über das Smartphone wirkt übersichtlich und leicht verständlich. Zum Glück ist es auch möglich den von der Bank vorgegebenen Benutzernamen zu ändern, sodass es nicht nötig ist, sich das vorgegebene Konstrukt aus Zahlen und Buchstaben zu merken.

Zur belgischen Quellensteuer:

In den vorvertraglichen Informationen, die als PDF mit dem Kontoantrag angezeigt werden und die sich herunterladen lassen, steht dieses:

Hinweis auf vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten

Die belgische Quellensteuer fällt nicht an, wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und Sie nicht in
Belgien steuerlich ansässig sind.
Erträge des Tagesgeldkontos können in Deutschland steuerpflichtig sein. Steuern werden nicht automatisch
von Ihren Zinsen einbehalten, da die Suresse Direkt Bank keine deutsche Bank ist, sondern Sie müssen Ihren
steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die Ihnen von den deutschen Steuerbehörden (und jedem
anderen Land, in dem Sie steuerpflichtig sind) auferlegt werden.

Im Kontoantrag ist es übrigens nicht möglich auf "Weiter" zu klicken, bevor man nicht die entsprechenden Formulare geöffnet hat.

Formulare im Einzelnen sind:

- Vorvertragliche Informationen
- Einlagensicherung
- Datenschutzhinweise
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand: 18.11.2022)

Das Formular zur Quellensteuer, das dem Kontoantrag angehängt wird lautet fogendermaßen:

ANHANG III - BESCHEINIGUNG ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER BELGISCHEN
QUELLENSTEUER AUF ZINSEN


GEMÄß ARTIKEL 117, § 6, I.V.M. DEN ARTIKELN 107, § 2, 5?
, B) DRITTER ABSATZ UND 110, 4?
, B),
DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 27. AUGUST 1993 ZUR DURCHFÜHRUNG DES
EINKOMMENSTEUERGESETZES 1992 (RD/ITC")

Ausgestellt für die belgische Niederlassung der spanischen Bank SANTANDER CONSUMER FINANCE SA mit - 85 Avenue de Nerviens, B-1040 Brüssel, Belgien eingetragen in der belgischen Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0763.791.559
(die "Bank")

Der Erklärende,

XXX es folgen alle persönlichen Angaben

1
? bestätigt hiermit, dass er als Empfänger der von der Bank gezahlten oder zugeteilten Zinsen,

a) der Eigentümer oder Nießbraucher der Vermögenswerte ist, aus denen die Einkünfte erzielt werden; und

b) eine nicht in Belgien ansässige Person ist, die dieses Vermögen nicht für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Belgien
eingesetzt hat.

2
?
verpflichtet sich, der Bank unverzüglich jede Änderung mitzuteilen, die die Richtigkeit dieser Bescheinigung beeinträchtigen könnte.

Datum:

Unterschrift: gelesen und genehmigt


Vielleicht hilft diese Wiedergabe des Anhangs zur Quellensteuer an den Kontoantrag weiter.

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 29.11.2022

Frage meinerseits wäre, ob du diesen Anhang zur Befreiung von der Quellensteuer noch einmal ausfüllen musstest oder ist das wirklich nur eine Bestätigung, dass du von der belgischen Steuer befreit bist? Lieben Dank & Viele Grüße, Stefan

Besonders engagiertes MitgliedSonnenschein am 29.11.2022

Nein, lieber Stefan, selbst ausfüllen musste ich den Anhang nicht, er kam als Bestätigung.

Wie bei jeder Kontoeröffnung musste ich nur meine persönlichen Daten (Vornamen, Namen, Geburtstag und Ort, Adresse, Steuernummer, Personalausweisnummer, Mobilfunknummer (auch für die Zusendung von TAN-Numnern), E-Mail-Adresse) angeben.

Alles andere kam sehr zeitnah von der Bank.

Frage gerne, wenn Du Fragen hast!

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 30.11.2022

Top, danke dir! :-)