1) Geänderter Folgezins. Die bisherige Folgezins-Regelung war
- nach Auslaufen der Zinsgarantiephase wird das Guthaben für die nächsten drei Monate mit dem dann gültigen EZB-Zins (derzeit 2% p. a.) verzinst.
Ab heute gilt:
- nach Auslaufen der Zinsgarantiephase wird das Guthaben für die nächsten drei Monate mit dem dann gültigen EZB-Zins minus 0,5% p.a. (derzeit 1,5% p. a.) verzinst.
2) Geänderte Neukundenregelung zur Teilnahme am 3%-Tagesgeldangebot:
Als Neukunden gelten seit heute Interessenten und Kunden der UmweltBank, die in den letzten zwölf Monaten vor Kontoeröffnung kein Tagesgeldkonto bei der UmweltBank geführt haben. Bisherige Regelung waren drei Monate.
3) Außerdem müssen Neukunden ab heute zwei Zusatzbedingungen erfüllen, um in den Genuss des 3%-Neukundenzinses zu kommen. Sie müssen im Rahmen der Kontoeröffnung
- der "Einwilligung zu Anrufen und elektronischer Post für eigene Produkte" und
- der "Einwilligung in Datenverarbeitungen für eine passende Kundenansprache"
zustimmen. Diese Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf führt allerdings zum Wegfall der Sonderkondition.
Diese Infos findet man unter
https://www.umweltbank.de/lp/tagesgeld