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BaFin Meldung vom 16.09.2025

BaFin Meldung vom 16.09.2025

Registriertes Community-MitgliedFrank Marx am 23.09.2025

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/neu/meldung_2025_09_15_Varengold_Bank_AG.html?cms_expanded=true

Registriertes Community-MitgliedErnie am 23.09.2025

Ist das eigentlich eine übliche Formulierung der BaFin bei solchen Rügen ("erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung") oder lautet sie in anderen Fällen ganz anders?
Immerhin sind das ja Schlagworte - um nicht zu sagen echte buzzwords - , die (auch) auf der politischen Bühne hin- und hergeschoben werden wie Schachfiguren.

Dieser Post wurde am 23.09.2025 um 14:21 Uhr geändert.
Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 24.09.2025

Scheint aber schon keine kleine Sache zu sein, denn ein Bußgeld von 3,3 Mio. zahlt auch eine profitable Bank nur ungern :-) Aber weiß jemand, wo der Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld liegt?

Besonders engagiertes MitgliedSonnenschein am 24.09.2025

@ Stefan

"Aber weiß jemand, wo der Unterschied zwischen Bußgeld und Zwangsgeld liegt?"

Auf die Schnelle habe ich - von KI -Antworten bewusst abgesehen - dieses gefunden:

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/betriebsrevisionen-unterschied-bussgeld-und-zwangsgeld_92_606116.html

Dieser Post wurde am 24.09.2025 um 12:29 Uhr geändert.
Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 24.09.2025

Danke Dir @Sonnenschein! Haufe schafft es wieder einmal, einfache Dinge in komplizierte Sprache zu verpacken :-) Kann man auf Basis des Links auf jeden Fall auch einfach erklären: Zwangsgeld = Angekündigte Strafzahlung, wenn eine bestimmte Maßnahme nicht umgesetzt wird :-)