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Unzulässige Valutierung bei Varengold: Zinsverlust durch frühzeitige Belastung

Unzulässige Valutierung bei Varengold: Zinsverlust durch frühzeitige Belastung

Registriertes Community-MitgliedStefanM am 24.05.2023

Neben dem bereits diskutierten Thema der für die meisten wohl im Online-Banking-Bereich nicht durchschaubaren Definition der nie erreichbaren 2,5 % Zinsen, hier ein definitiv unzulässiges Verhalten der Bank bzgl. der Valutierung:

Was passiert?
Ich tätige gern Überweisungen am Abend nach Buchungsschnitt - also, wenn nicht mehr gebucht wird - und speziell auch am Wochenende.

Hintergrund ist, dass ich damit sicherstelle, dass die Überweisung direkt als erste Buchung am Morgen des folgenden Bankarbeitstages durchgeführt wird. Und, dass ich morgens dafür keine Zeit habe. :-)

Bei Varengold gibt es eine Besonderheit, die unzulässig ist:

Erteile ich z.B. am Samstag einen Überweisungsauftrag, der dann am Montagmorgen gebucht wird, wird mein Varengoldkonto aber bereits am Samstag belastet. D.h. Valuta ist Samstag und nicht Montag, wie gesetzlich geregelt.

Erteile ich den Überweisungsauftrag z.B. am Freitag um 23 Uhr, so wird sogar noch am Freitag valutiert.

Getestet von mir an verschiedenen Tagen, an Wochenenden, kurz vor Mitternacht…

Folge:
Ich erhalte für Sa. und So. - bzw. für Fr., Sa. und So. - keine Zinsen mehr, obwohl das Geld diese 2 bzw. 3 Tage auf dem TG-Konto verzinst werden müsste. Bei 50.000 € wären das knapp 7 € bzw. mehr als 10 €, die sich die Bank "einsteckt" und die mir fehlen.

Die Bank ist momentan sprachlos…….

Anonymer PosterMaximilian (Gast) am 23.06.2023

Hallo zusammen,das von Stefan M beschriebene Problem kann ich nicht bestätigen. Ich habe ebenfalls am Sonntag Abend eine Überweisung Online eingetragen, welche ordnungsgemäß am Montag in meinem Tagesgeldkonto verbucht wurde! Auch einen Überweisung, die ich am Freitag Abend um 23:30 Uhr Online durchgeführt habe, ist erst am Montag verbucht worden. Ich sehe hier kein Fehlverhalten der Bank.