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Klärung von Zinsabrechnungsregelungen bei der VW Bank

Klärung von Zinsabrechnungsregelungen bei der VW Bank

Star der CommunityHans-Jürgen am 21.01.2026

Da hier in der Vergangenheit Fragen in Bezug auf die Zinszahlung bzw. -zuordnung beim Tagesgeldkonto diskutiert wurden, ohne dass eine abschließende klare Aussage getroffen werden konnte, habe ich letzte Woche den Kundenservice der Volkswagen Bank per E-Mail mit folgenden Fragestellungen kontaktiert und heute die folgenden Antworten erhalten:
A. Abrechnungsstichtag
Es hat sich in der Nutzerschaft von "Kritische Anleger" die Frage aufgetan, ob der 10. eines jeden Monats derzeit die Standardregelung bei Ihnen ist oder Sie hiervon bei Neukundinnen und Neukunden auch jederzeit abweichen können bzw. können wollen.
Antwort:
"Es ist korrekt, dass der Abrechnungsstichtag zum Plus Konto im Begrüßungsschreiben mitgeteilt und individuell festgelegt wird."
Weiter ausgeführt wurde das nicht. Man möchte sich die Veränderung der Regelung offensichtlich offen halten, wobei die Mitteilung im Begrüßungsschreiben ja in jedem Einzelfall die notwendige Klarheit bringt.
B. Steuerliche Zuordnung der am 10.01.2026 gutgeschriebenen Zinsen
Wie erfolgt die steuerliche Zuordnung der am 10.01.2026 gutgeschriebenen Zinsen bei Ihnen?
Antwort:
"Die Gutschrift der Zinsen erfolgt gemäß den Angaben im Bestätigungsschreiben zum Plus Konto jeweils zum Abrechnungsstichtag. Das bedeutet, die Zinsen werden an diesem Stichtag kapitalisiert und unterliegen in dem Jahr der Besteuerung, in dem der Zufluss erfolgt."
Damit sind diese Fragen jetzt auch geklärt.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 21.01.2026 um 12:41 Uhr geändert.