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Volkswagen Bank berechnet Steuern auf Zinsen falsch

Volkswagen Bank berechnet Steuern auf Zinsen falsch

Registriertes Community-MitgliedLarsLarsen am 18.02.2026

Hatte mein Tagesgeldkonto geschlossen und dann lt. Abrechnung noch 1Ct Zinsen erhalten.
Die Bank berechnet für Steuer und Soli 1Ct und erklärt auf Nachfrage, dass es sich um Steuern und Soli handelt, die einbehalten wurden.
Auf meinen Einwand, dass nach kaufmännischen Rundungsregeln keine Steuern hätten einbehalten hätten dürfen, antwortet die Bank einfach nicht mehr.
Bisher habe ich so etwas unter identischen Umständen noch nicht erlebt.

Star der CommunityHans-Jürgen am 18.02.2026

@ LarsLarsen
Wenn ich Deinen Kommentar richtig verstehe, handelt es sich bei Deiner "Benachteiligung" um Zinsen in Höhe von 1 Ct, die Dir nicht ausgezahlt wurden, weil 1 Ct an Steuern/Solidaritätszuschlag einzubehalten war.
Auch wenn es eigentlich überflüssig ist, sich mit einem solchen Betrag zu beschäftigen, glaube ich, Dir eine Erklärung bieten zu können, da mir auch schon öfter Differenzen von 1 Ct bei Steuerberechnungen gegenüber den von mir per Excel-Tabelle berechneten Werten aufgefallen sind.
Die Volkswagen Bank berechnet die Zinsen, wie auf den Kontoauszügen stets nachvollziehbar ausgewiesen wird, mit vier Stellen hinter dem Komma und rundet dann kaufmännisch auf zwei Stellen hinter dem Komma. Dabei können sich dann bis zu einem Abrechnungsstichtag aufgrund der Zinsen die Kapitalertragssteuern auf x,49 Ct belaufen haben. Somit wird dann abgerundet nur eine Steuer von x Ct einbehalten. Wenn Dir dann noch 1 Ct an Zinsen nachgezahlt wird, dann steigt die einzubehaltende Steuer auf einen Wert, der größer ist als x,50 Ct, und somit sind Steuern in Höhe von aufgerundet x+1 Ct zu zahlen. Die Nachzahlung der Zinsen wird somit durch die Nachzahlung der Steuern vollständig aufgezehrt.
Bei meinen vorstehenden Ausführungen gehe ich davon aus, was ich auch für wahrscheinlich halte, dass die Banken die monatlichen Steuerberechnungen nicht als abschließend ansehen können, sondern die Steuern in einem Kalenderjahr anhand der Gesamtzinsen berechnen und abführen müssen.
Dass die Volkswagen Bank sich nicht die Zeit genommen hat, Dir den von mir vorstehend beschriebenen Sachverhalt zu erklären, ist zwar bedauerlich, aber bei dieser "Lappalie" irgendwie auch verständlich. Ich hoffe, Du kannst das auch so sehen.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 18.02.2026 um 18:32 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedMarcus am 18.02.2026

@LarsLarsen: Ernsthaft?! So ein Aufriß wegen ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedF.W. am 20.03.2026

Wenn man’s so genau nimmt, empfehle ich, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, alle Kapitaleinkünfte und einbehaltenen Abschlagsteuern anzugeben und die „Günstigerprüfung“ der einbehaltenen Steuern zu beantragen (entsprechendes Feld ankreuzen). Dann bekommt man den einen Cent auch vom Finanzamt zurück, und es ist alles hundertprozentig korrekt. ;)