
Das zum Thema Echtzeitüberweisung was Wüstenrot veröffentlich hat.
Die wichtigsten Infos: Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung
Überweisungen zwischen Girokonten, einschließlich SEPA-Standard, Echtzeitüberweisungen, Eigenüberträge, Dauer- und Abschöpfungsaufträge, Sparkonto-Auszahlungen.
Bei Sparkonten Auszahlung wie oben beschrieben, ist bei Wüstenrot leider keine Echtzeitüberweisung möglich. Warum ?
Hallo,
"bei Wüstenrot leider keine Echtzeitüberweisung möglich. Warum ?"
Weil es sich bei diesem Konto um ein Tagesgeldkonto (== Anlagekonto) handelt.
Die Bigbank hat in ihrer FAQ beschrieben, warum ihr Tagesgeldkonto nicht EZÜ-fähig sein muss, nämlich weil
"Die in der EU-Verordnung 2024/886 festgelegte Pflicht zur Versendung von Echtzeitüberweisungen, die ab dem 09.10.2025 gilt, findet auf das Tagesgeldkonto keine Anwendung, da es sich hierbei um ein Anlagekonto handelt und nicht um ein Zahlungskonto im Sinne der Verordnung."
( siehe FAQ-Punkt 'Wie lange dauert es, bis eine Auszahlung ausgeführt wird' unter https://bigbank.de/haufige-fragen/?sec=15&main=66&ter=55&faq=2540 )
Das kann man 1:1 auch auf das Wüstenrot-Tagesgeldkonto übertragen.
Ein Zahlungskonto ist jedes Konto, das die grundlegenden Funktionen für den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, etc.) aufweist. Das trifft auf das Wüstenrot-Tagesgeldkonto nicht zu.
Ein Anlagekonto ermöglicht es, Geld anzulegen, um Zinsen und Renditen zu generieren. Das ist beim Wüstenrot-Tagesgeldkonto der Fall.
Anm.: Die genaue EU-Definition von Zahlungskonto lautet übrigens
"„Zahlungskonto“ ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer(s) lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird;"
( gemäß Artikel 4, Nummer 12 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2366 )
Joa, und was ein Zahlungsvorgang ist, ist dort ebenso definiert:
„Zahlungsvorgang“ die bzw. den vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Zahlungsempfänger ausgelöste(n) Bereitstellung, Transfer oder Abhebung eines Geldbetrags, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger;
Ein Transfer vom Tagesgeldkonto auf ein anderes Konto erfüllt m. E. die Kriterien eines Zahlungsvorgangs.
Die Bafin äußert sich auf ihrer Webseite auch ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine staatliche Einrichtung bei der Interpretation von Gesetzestexten eine gewisse Kreativität an den Tag legt. Will heißen: Auch wenn in zu Erklärunfszwecken gänzlich ungeeigneten verwirrenden Schachtelsätzen etwas in eine sog. F.A.Q. geschrieben wird, muss dies nicht rechtlich sauber sein. Letztlich haben wir hier ein Gesetz, das, trotz mannigfaltiger Definitionen und Absichtsbekundungen, nicht sauber durchformuliert wurde.