AWV-Meldungspflicht bei kurzfristigem Tagesgeldkonto klären
Gabbibabbi am 25.07.2024
Muss hier eine AWV Meldung stattfinden? Soweit ich das verstehe nicht, da es sich um ein Tagesgeldkonto handelt und es sich in weniger als 12 Monaten kündigen ließe. Heißt das auch, dass das Geld nur max 12 Monate dort liegen darf?
Hans-Jürgen am 25.07.2024
Bei Tagesgeldanlagen besteht unabhängig davon, wielange man das Geld auf dem Konto lässt, grundsätzlich keine Meldepflicht. VG Hans-Jürgen
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