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AWV-Meldungspflicht bei kurzfristigem Tagesgeldkonto klären

AWV-Meldungspflicht bei kurzfristigem Tagesgeldkonto klären

Registriertes Community-MitgliedGabbibabbi am 25.07.2024

Muss hier eine AWV Meldung stattfinden? Soweit ich das verstehe nicht, da es sich um ein Tagesgeldkonto handelt und es sich in weniger als 12 Monaten kündigen ließe. Heißt das auch, dass das Geld nur max 12 Monate dort liegen darf?

Star der CommunityHans-Jürgen am 25.07.2024

Bei Tagesgeldanlagen besteht unabhängig davon, wielange man das Geld auf dem Konto lässt, grundsätzlich keine Meldepflicht.
VG Hans-Jürgen