
Hallo, sind die Angaben für die Norwegian Bank hier denn wirklich korrekt? Da die Bank eine norwegische Niederlassung der NOBA-Bank ist, gilt die
Schwedische Einlagensicherung."Gesetzliche schwedische Einlagensicherung bis 100.000 EUR".
Die gesetzliche schwedische Einlagensicherung ist aber doch 1050.000 SEK, das sind nach Ihren Angaben z.Zt. 93.073€. Was ist nun richtig?
Sogar die Bank selbst bleibt diesbezüglich uneindeutig. In deren AGBs für das Sparkonto heißt es:
"Die Höhe der Entschädigung beträgt maximal 1 050 000 SEK oder 100 000 EUR und die Währung des Entschädigungsbetrags wird von der Staatsschuldenbehörde im
Rahmen der laufenden Prüfung festgelegt."
Da die technische Abwicklung bei einem Einlagensicherungsfall meines Wissens nach über die jeweilige Einlagensicherungseinrichtung des Landes läuft, in dem die betroffenen Anleger gemeldet sind (quasi eine Form von grenzüberschreitender "Amtshilfe"), könnte ich mir vorstellen, dass in diesem Fall bei nicht-schwedischen Anlegern der €-Wert (100.000) maßgeblich ist, zumal das Sparkonto für diese ja auch in € geführt wird.
Meine damalige Vermutung bezüglich des Betrages ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!