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Unklarheiten zur Einlagensicherung nach Bankfusion bei NOBA Bank Group

Unklarheiten zur Einlagensicherung nach Bankfusion bei NOBA Bank Group

Registriertes Community-MitgliedLeo1 am 27.10.2024

Hallo, ich bin total irritiert über die widersprüchligen Aussagen bzgl. der Einlagensicherung:

hier bei der Bank Norwegian steht: Gesetzliche schwedische Einlagensicherung bis 100.000 EUR.
unten bei der Nordax Bank: Gesetzliche schwedische Einlagensicherung bis 1.050.000 SEK (aktuell ca. 91.723 EUR)
Was trifft denn jetzt zu?

Und genauso wichtig für mich: nach der Fusion der Bankinstitute zur schwedischen NOBA Bank Group:
Gilt die volle Einlagensicherung noch für beide Banken separat oder wird die Summe der Einlagen zusammengezählt?

Gruß Leo

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 27.10.2024

Bank Norwegian Einlagensicherung: ((ZITAT)) "Der Entschädigungsbetrag von 1.050.000 SEK gilt für Einleger in Schweden. Wenn Sie Geld auf einem Konto bei einer Zweigstelle eines schwedischen Instituts in einem anderen EU-Land haben, gilt der Entschädigungsbetrag des Zweiglandes, beispielsweise 100.000 Euro in Finnland. Für Filialen in Norwegen gilt der Gegenwert von 100.000 Euro."
((offizielle Quelle: https://www.riksgalden.se/sv/om-riksgalden/fragor-och-svar/#fr%C3%A5gor_och_svar_%E2%80%93_insattningsgarantin )
Fazit: Da die Bank Norwegian eine Filialbank der NOBA mit Sitz in Norwegen ist, gelten 100.000 Euro Einlagensicherung und für die Nordax Bank 1.050.000 SEK.
Normalerweise müsstest Du als Kunde/Anleger die Infos bekommen haben.

Zu Frage 2:
((ZITAT)) "Die maximale Deckungssumme der Einlagensicherung gilt pro Bank. Da sowohl Bank Norwegian als auch Nordax Bank Teil der NOBA-Bankgruppe sind, werden Bank Norwegian und Nordax Bank als eine Bank betrachtet.
Das bedeutet, dass Sie eine Garantie für maximal 1 050 000 SEK / 100 000 EUR für Ihre Einlagen haben. Dieser Betrag wird zwischen Bank Norwegian und Nordax Bank aufgeteilt."
(Quelle: https://www.banknorwegian.de/sparkonto/einlagensicherung )

Registriertes Community-MitgliedLeo1 am 28.10.2024

Vielen Dank Jörg, das ging ja flott. Sehe ich ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Besonders engagiertes MitgliedJörg am 28.10.2024

Gerne. Ja, so sehe ich es auch: Die volle Entschädigungsgrenze gilt bei zw. Ehepartnern getrennt geführten Konten pro Person bzw. Kontoinhaber.