
Eine Frage zur Versteuerung. In der Beschreibung steht, Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen sind aufgrund der beschriebenen Besteuerungsmodalitäten nicht möglich.
Heißt das, ich müsste jeden Cent versteuern oder müsste ich die Angaben nur dann machen, wenn ich über die Freibeträge käme.
Danke!
Da das Finanzamt ja nicht wissen kann, ob der Freibetrag tatsächlich noch nicht ausgeschöpft wurde, sind ausländische Kapitalerträge immer zu deklarieren. Ob dann letztlich ein Steuerabzug erfolgt, hängt davon ab, ob der Sparerpauschbetrag in Summe überschritten wurde oder nicht (vgl. https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/#c1747).