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Frage zur Einlagensicherung bei gemeinsamer Geldanlage mit Ehepartner

Frage zur Einlagensicherung bei gemeinsamer Geldanlage mit Ehepartner

Mitglied der RedaktionStefan Erlich am 10.02.2023

Die Einlagensicherungsgrenze von 100.000 € gilt pro Kontoinhaber. Ob man also ein Gemeinschaftskonto führt oder zwei Einzelkonten ist egal. Es sind insgesamt immer 200.000 € abgesichert. Aber: Bitte nicht alles auf eine Karte setzen! Risikostreuung wird von Privatanlegern gern vernachlässigt, obwohl sie so wichtig ist. Zum Thema Einlagensicherung vielleicht kurz lesen: https://www.kritische-anleger.de/der-gefaehrliche-glaube-an-die-sicherheit-der-einlagensicherung/

Anonymer PosterMichael4 (Gast) am 10.02.2023

Ich möchte mit meiner Frau zusammen zweihundertfünfzigtausend € anlegen. Sollten wir jeder ein Konto eröffnen und den Betrag splitten oder greift die Einlagensicherung 100 t€ je Person? MfG Michael