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Kündigung der Festgeldverlängerung bei der Bausparkasse Mainz

Kündigung der Festgeldverlängerung bei der Bausparkasse Mainz

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 10.05.2026

Hallo, ich habe ein 10jähriges Festgeld bei der BKM bis 2032, welches sich automatisch verlängert. Daher wollte ich kurz nach der Eröffnung meine Kündigung aussprechen. Als Antwort bekam ich, eine Kündigung sei erst 6 Monate vor Ablauf der 10 Jahre möglich, also etwa Ende 2031. Weiß jemand, ob das überhaupt zulässig ist, dass mir der Zeitpunkt der Kündigung vorgeschrieben wird? Ich kenne das bei keiner anderen Bank. Mich interessiert eure Meinung zu dem Thema. LG Anlegerin

Star der CommunityHans-Jürgen am 10.05.2026

@ Anlegerin
Nach meiner Kenntnis gibt es für die Kündigung von Festgeldern nur für eine vorzeitige Kündigung eine gesetzliche Regelung in § 314 BGB.
Ansonsten gelten bzgl. der Verfahrensweise von Festgeldern bei Fälligkeit die Regelungen, die man bei Abschluss des Festgeldes mit der Bank etc. vereinbart hat.
Bei der BKM gibt es aktuell folgende Regelung zur Verfahrensweise bei Fälligkeit von Festgeldern, die sich in den "Sonderbedingungen maxFestgeld" (zu finden in den umfangreichen Anlagen zum "Kontoeröffnungsantrag für Geldanlagen bei der Bausparkasse Mainz AG") befindet:
"4. Einzahlungen/Auszahlungen
Der Anlagebetrag wird einmalig zu Beginn der Laufzeit eingezahlt. Wei-
tere Zuzahlungen sind nicht möglich. Zum Ende der Laufzeit macht die
BKM ein Angebot zur weiteren Geldanlage. Der Kontoinhaber kann das
Angebot annehmen oder die Auszahlung des Anlagebetrages beantragen.
Meldet sich der Kontoinhaber nicht, wird der Gesamtbetrag für eine Lauf-
zeit von drei Monaten zu dem dann gültigen Zinssatz als Festgeld angelegt.
Der Kontoinhaber wird entsprechend informiert."
Du musst somit nach dem entsprechenden Angebot die BKM nur informieren, wie mit dem fällig werdenden Festgeld und den Zinsen bei Laufzeitende verfahren werden soll. Nur wenn Du Dich nicht meldest erfolgt eine automatische Weiteranlage für drei Monate.
Das scheint mir durchaus eine praktikable und faire Verfahrensweise zu sein.
VG Hans-Jürgen

Dieser Post wurde am 10.05.2026 um 09:58 Uhr geändert.
Registriertes Community-MitgliedW F am 10.05.2026

@Anlegerin: Etwa einen Monat vor der Fälligkeit bekommt man von der BKM einen Brief und einen Vordruck zum Festgeld wegen Verlängerung oder Auszahlung des Anlagebetrages. Den Vordruck soll man mit der Post oder oer E-Mail als Pdf oder Jpg zurückschicken. Ich hatte dies eimal versäumt und dann telefonisch die Auszahlung verlangt. Am nächsten Tag war das Geld auf meinem Konto.

Besonders engagiertes MitgliedS.G. am 10.05.2026

Ich kann nicht sagen, was rechtlich zulässig ist, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!

Registriertes Community-MitgliedAnlegerin am 10.05.2026

@alle@Hans-Jürgen: ich hatte definitiv schriftlich gekündigt, es war keine Anfrage. Wenn die BKM mich vor Ablauf tatsächlich anschreibt, finde ich das fair und machbar. Ich hatte nur die Befürchtung, ich könnte die Kündigung 2032 vergessen und hätte dann ein weiteres 10jähriges festgeld an der Backe mit evtl. nur 0,xy % Zinsen. Ein Albtraum... Danke für die Kommentare.