Nachdem ich vonder BforBankdie IBAN erhalten habe, habe ich von meinem Sparda-Bank Konto25Tdarauf überwiesen. Einige Stunden später, zu spät für ein Stoppen der Überweisung, erhielt ich von der Sparda einen Anruf worin ich gewarnt wurde, ich sollte vorsichtig sein da die angegebene (korrekte) IBAN ein Betrug sein könnte!.
Merkwürdig, nicht?
Wollte die Sparda-Bank möglicherweise nur bestätigen, dass die Überweisung an die französische IBAN tatsächlich gewollt ist und hier kein Versuch besteht, Geld betrügerisch ins Ausland abzuziehen?
@Capricornus
Hattest Du den Namen der Bank korrekt geschrieben?
Die Banken überprüfen den Namen der Bank mit der IBAN auf Plausibilität.
Bei der Bfor hast Du keine eigene IBAN, sondern es läuft alles auf die IBAN der Bank.
Deshalb müssen Beträge über 50.000 € der Bundesbank gemeldet werden.
Letztere Aussage ist mein letzter Wissensstand.
@ UliDu schreibst:"Bei der Bfor hast Du keine ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
Heute ist die BforBank telefonisch (08000721010) nicht mehr erreichbar, auch die
französische Nummer der Bank 0033972721010 ist nicht erreichbar!
@Capricornus
Habe gerade probeweise bei der 0800er-Hotline angerufen. Mir wurde eine Wartezeit unter 5 Minuten angegeben, habe dann aufgelegt. Kann deine Aussage zur Erreichbarkeit der Servicenummer so also nicht bestätigen.
@Sonnenschein
Da muss ich mich selbst berichtigen und Dir recht geben.
Ich werde den Höchstbetrag anlegen, Meldepflicht ist er laut Aussage der Bundesbank nicht, weil die Zahlung nicht an eine dritte Person fließt.
Antwort auf meine schriftliche Anfrage bei der Bundesbank:
Reine Kontoüberträge, vom eigenem ausländischen auf das eigene inländische Konto oder umgekehrt, sind nach §67ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nicht meldepflichtig, da Sie hier keine Transaktion mit einem Ausländer vollziehen.
Sollten Sie allerdings Zahlungen, die mehr als 50.000 Euro betragen, von diesem Konto vornehmen (z. B. Wertpapiere oder eine Immobilie kaufen), so sind diese Zahlungen meldepflichtig, unabhängig davon wo sich das Konto befindet.
@Uli: Ich hatte auch mal bei der Hotline der ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@Sebastian2
Das mit den 12 Monaten wurde bereits 2024 hier diskutiert, deshalb habe ich das nicht mehr erwähnt.
In meiner schriftlichen Anfrage hatte ich explizit auf die 3 Monate hingewiesen, deshalb dürfte die BB diese weitere Aussage nicht mehr erwähnt haben.
@ Sebastian2
Du schreibst:
"Wenn das Geld vom Inland ins Ausland zu einem Festgeld mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten übertragen wird und über der Meldegrenze liegt, besteht wohl doch Meldepflicht. Bei Girokonto/Tagesgeldkonto oder Festgeld bis max. 12 Monaten Laufzeit nicht."
Ganz genau das hatte mir eine sehr nette Mitarbeiterin der Hotline der Bundesbank gesagt, als ich dort vor etwa 2 Jahren angerufen habe.
Und sie hat auch noch erklärt, dass auch, wenn es z. B. 1 Jahr und 1 Tag ist, muss es gemeldet werden!
Bis 12 MonatemussGeld nicht gemeldet werden, auch nicht, wenn es für 12 Monate im Ausland für ist.
Liebe Grüße
Sonnenschein