◾Ausländische Quellensteuer wird bei Dividenden oder Zinsen direkt im Land der Auszahlung erhoben (z. B. Frankreich 12,8 %, Schweiz 35 %).
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, dass ein Teil dieser Steuer in Deutschland anrechenbar ist und erstattet werden sollte.
Problem:
Viele Banken im Ausland oder ausländische Kapitalanlagegesellschaften stellen keine oder verspätet steuerlich verwertbare Bescheinigungen aus → ohne diese ist eine Rückerstattung oder Anrechnung aber nicht möglich.
In den meisten Ländern muss ein Antrag auf Quellensteuererstattung beim zuständigen Finanzamt des
@ asdfghjkl: Das spielt beim Tagesgeldkonto der BforBank keine Rolle, denn in Frankreich wird für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland keine Quellensteuer auf Zinserträge erhoben (siehe: https://www.raisin.com/de-de/geldanlage/frankreich/ ; https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Und noch ein kleiner, gut gemeinter Rat für Sie als "Foren-Neuling": Zunächst einmal die Blutdrucksenker einwerfen, 5 Minuten warten und dann erst lostippen. Künstliche Erregung, Emoji-Gewitter und halbfertige Sätze kommen hier i.d.R. nicht so gut an. ;-)
@asdfghjkl,wird in einem Land Quellensteuer, ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!