◾Ausländische Quellensteuer wird bei Dividenden oder Zinsen direkt im Land der Auszahlung erhoben (z. B. Frankreich 12,8 %, Schweiz 35 %).
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, dass ein Teil dieser Steuer in Deutschland anrechenbar ist und erstattet werden sollte.
Problem:
Viele Banken im Ausland oder ausländische Kapitalanlagegesellschaften stellen keine oder verspätet steuerlich verwertbare Bescheinigungen aus → ohne diese ist eine Rückerstattung oder Anrechnung aber nicht möglich.
In den meisten Ländern muss ein Antrag auf Quellensteuererstattung beim zuständigen Finanzamt des
@ asdfghjkl: Das spielt beim Tagesgeldkonto der BforBank keine Rolle, denn in Frankreich wird für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland keine Quellensteuer auf Zinserträge erhoben (siehe: https://www.raisin.com/de-de/geldanlage/frankreich/ ; https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/EU_OECD/anrechenbare_ausl_quellensteuer_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Und noch ein kleiner, gut gemeinter Rat für Sie als "Foren-Neuling": Zunächst einmal die Blutdrucksenker einwerfen, 5 Minuten warten und dann erst lostippen. Künstliche Erregung, Emoji-Gewitter und halbfertige Sätze kommen hier i.d.R. nicht so gut an. ;-)
@asdfghjkl,
wird in einem Land Quellensteuer, gleich welches, einbehalten, so lasse ich die Finger davon. Der steuerliche Mehraufwand bei der Erklärung tue ich mir nicht an.
Gleich welche Bank, ob sie die Bescheinigungen rechtzeitig oder verspätet und lückenhaft ausstellt, ist da für mich sekundär.
So wie ich Deinen hiesigen Kommentar und Deine anderen Kommentare deute, komme ich zu dem Schluss, beim Eröffnen des Kontos hast Du die 4 gelesen, alles andere nicht heute läuft es nicht so wie Du dachtest, aber geschrieben steht.
Ansonsten schließe ich mich @Spooky78 an.