Zinssenkung bei Credit Agricole (CA) ab dem 13.02.2024!!!
Die CA hat heute Nachmittag auf ihrer Homepage eine - diesmal deutliche - weitere Zinssenkung beim Festgelt ab morgen angekündigt.
Wer sich als Bestandskunde die aktuellen Zinssätze noch sichern will, kann heute noch entsprechende Anträge stellen. Die Überweisung des Anlagebetrages hat spätestens vier Monate nach dem Antragsdatum zu erfolgen.
Ich gehe davon aus, dass auch die CA Auto Bank zeitversetzt in den nächsten Wochen die Zinssenkung der CA nachvollziehen wird.
Meine Güte, was ist denn da bloss los? Der Leitzins ist noch bei 4 Prozent und die Festgelder für 3 und mehr Jahre sind bei unter 3 Prozent ... wie weit wollen die noch senken???
Interessant ist es schon: Erst senkt die CA sehr ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
vor allem ist erstaunlich, dass aucch die kurzen Laufzeiten deutlich gesenkt wurden ...von 1 bis 7 Monaten um 0,7 Prozentpunkte, die längeren um 0,4.
Ich könnte mir vorstellen, dass die CA mit den vergleichsweise harten Zinsverminderungsschritten auf Nummer sicher gehen möchte, weil sie in der (jüngeren) Vergangenheit viele Anlagen (mittel- bis längerfristig) zu "hohen" Zinsen abgeschlossen hat.
Und mit Blick auf auslaufende (!) Festgelder im kurzen und eventuell mittleren Bereich (bis 3 Jahre) setzt die CA eventuell darauf, dass die Kunden das Geld nicht abziehen bzw. eine rechtzeitige Kündigung vergessen und die Anlage automatisch verlängert wird.
Dafür schätze ich das Forum sehr!Dank dem ... → Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied der Kritische-Anleger-Community, um den vollständigen Beitrag zu sehen!
@B.A.M.
Gern geschehen.
Ich habe mich am Montag auch zunächst noch einmal in den "Bedingungen für das Einlagengeschäft der CA" vergewissert, ob diese in einer Zinssenkungsphase günstige Regelung (vier Monate Zeit für die Überweisung des Anlagebetrages) noch gilt und dann auch noch zwei Festgelder für im Mai bzw. Juni freiwerdende Gelder beantragt.
Da die vorstehende Regelung ein Alleinstellungsmerkmal der CA ist, könnte ich mir aber vorstellen, dass man dieses ggf. auf absehbare Zeit überdenkt.